In der Schweiz nehmen alle am unternehmerischen Leben teil

Die föderale Regierung hat den Aktionären von Aktiengesellschaften die Möglichkeit eingeräumt, gleichberechtigt mit dem Verwaltungsrat an den unternehmerischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen

In ihrer Sitzung vom 23. März 2021 verabschiedete die Regierung eine Stellungnahme zu den Fragen, die während der ersten Lesung der Novelle des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Bankengesetzes aufgeworfen wurden.

Mit den neuen Bestimmungen wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die eine langfristige Beteiligung der Aktionäre an im EWR notierten Unternehmen vorschreibt.

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Was ist der Zweck dieser Richtlinie?

Die EU-Richtlinie zielt darauf ab, ein attraktives Umfeld für Aktionäre zu schaffen und ihre langfristige Beteiligung an börsennotierten Unternehmen zu fördern. Die Umsetzung der Richtlinie wird die Transparenz erhöhen und den Einfluss der Aktionäre auf bestimmte Unternehmensaktivitäten stärken.

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Die Stellungnahme beantwortet Fragen, die im Parlament bei der ersten Lesung der Vorlage im November 2020 gestellt wurden. Diese betrafen die Definition von Intermediären, das Bankgeheimnis im Zusammenhang mit der Offenlegung der Identität von Aktionären und die Anwendbarkeit der neuen Bestimmungen auf Stimmrechtsberater mit Sitz in einem Drittstaat.

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