Lehrlingsausbildung und Matura in der Schweiz: Volldampf voraus!

Der Bundesrat hat vorsorglich Ausnahmen von der Vorschrift, dass Prüfungen in der Schule nur in schriftlicher oder mündlicher Form stattfinden dürfen, erlassen

Soweit es möglich ist, werden die Maturaprüfungen und Lehrabschlussprüfungen 2021 trotz der Pandemie regulär in der Schweiz stattfinden.
Für den Fall, dass die epidemiologische Situation trotz Einhaltung der Schutzpläne die regelmäßige Durchführung von Untersuchungen auf nationaler oder regionaler Ebene nicht zulassen sollte, hat der Bundesrat am 12. März 2021 die notwendigen vorsorglichen Ausnahmen erlassen.

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Das Coronavirus wird in den kommenden Monaten auch in der Schweiz präsent sein. Da ihre Entwicklung nur bedingt vorhersehbar ist, ist es wichtig, sich schnell und flexibel auf Veränderungen einstellen zu können.
In Anbetracht dieser Situation und aufgrund der Erfahrungen des vergangenen Jahres will der Bundesrat 2021 eine effektive Steuerung der verschiedenen Tests sicherstellen.
Der Bund hat deshalb das Verfahren frühzeitig mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und weiteren Partnern abgestimmt.

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Abiturprüfungen: Rechtssicherheit für alle Beteiligten

Der Bundesrat hat für die kantonalen Maturitätsprüfungen, die Ergänzungsprüfung “Passerelle”, die Schweizerische Maturitätsprüfung und die kantonalen Berufsmaturitätsprüfungen Sonderregelungen erlassen für den Fall, dass die epidemiologische Situation im Jahr 2021 die Durchführung der Prüfungen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht zulässt.
Die Verordnungen über die kantonalen Maturitätsprüfungen und die Ergänzungsprüfung “Passerelle” stehen im Einklang mit dem Beschluss der EDK-Vollversammlung vom 3. Februar 2021, der sich auf die Empfehlungen der Schweizerischen Maturitätskommission stützt.
Die Regelung der Schweizerischen Maturitätsprüfung und der kantonalen Maturitätsprüfungen im Jahr 2021 liegt in der ausschliesslichen Zuständigkeit des Bundesrates.

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Alle Verordnungen regeln mögliche Ausnahmen von der regulären Durchführung von Untersuchungen, wenn diese aus zwingenden gesundheitspolitischen Gründen nicht stattfinden können.
Sie regeln z.B. das Verfahren und die Gewichtung von Noten in Fällen, in denen Prüfungen nur in schriftlicher (oder mündlicher) Form durchgeführt werden können, und sorgen so für Rechtssicherheit für alle Beteiligten, d.h. Kandidaten, Schulen und Behörden.
Im Einklang mit diesem Verfahren hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SFERI) die Durchführung der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung geregelt, die so weit wie möglich nach geltendem Recht organisiert wird.

' Non si finisce mai di imparare' al mondo
Man lernt nie aus in der Welt

Qualifizierung in der Berufsbildung

Die Grundlagen für den Qualifikationsprozess 2021 in der Berufsbildung wurden von der “Task Force Perspektiven der Berufsbildung” erarbeitet, in der Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt vertreten sind.
Die drei Partner werden so weit wie möglich sicherstellen, dass trotz der Pandemie die Qualifizierungsverfahren in allen Kantonen auf normale Weise durchgeführt werden.
Für den Fall, dass die epidemiologische Situation Abweichungen vom bestehenden Recht erfordert, hat das SEFRI Sonderregelungen für Qualifizierungsverfahren in der beruflichen Grundbildung erlassen.

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Die Verordnungen legen den Grundstein dafür, dass ab Herbst 2021 Menschen mit einem Abschluss der Sekundarstufe I unabhängig von ihrem Bildungsweg (traditionell oder beruflich) ihr Studium auf tertiärer Ebene fortsetzen können.
Darüber hinaus erhalten die Auszubildenden einen vollwertigen, auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Abschluss, der ihre Einstellungschancen erhöht und ihnen eine langfristige Beschäftigungsperspektive bietet.
Alle Verordnungen treten am 1. April 2021 in Kraft und gelten bis zum Ende des Jahres.

Das Schweizer Bildungssystem (Italienisch)

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Die Schule von Zollikon im Kanton Zürich