Freier Straßengüterverkehr zwischen der Schweiz und Russland

Bern und Moskau haben am 15. Oktober die seit 2015 bestehende Bewilligungspflicht für bilaterale und Transitlieferungen aufgehoben

Künftig benötigen schweizerische und russische Strassentransportunternehmen keine Bewilligung mehr, um Güter zu transportieren oder deren Transit zwischen den beiden Ländern sicherzustellen.
Vertreter der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Russischen Föderation haben eine entsprechende Anpassung des bilateralen Abkommens unterzeichnet.
Der internationale Straßenverkehr zwischen der Schweiz und Russland wird durch ein bilaterales Abkommen geregelt, das seit Februar 2015 in Kraft ist und in dem sowohl der bilaterale Verkehr als auch der Transit einer Genehmigungspflicht unterliegen.
Die Zahl der jährlichen Genehmigungen ist begrenzt. In den letzten Jahren hat die Nachfrage der Transportunternehmen dieses Limit überschritten.
Aus diesem Grund haben sich die beiden Länder darauf geeinigt, die Regelung zu lockern und das Abkommen durch ein Protokoll zu ergänzen: Die Genehmigungspflicht für den bilateralen und den Transitverkehr wird abgeschafft.

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Bandiera della Federazione Russa
Flagge der Russischen Föderation
Bandiera della Confederazione Svizzera
Flagge der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Nur Haltestellen: Dreiecksverkehr, Reisebusverkehr und Kabotage

Weder der Dreiecksverkehr noch der Reisebusverkehr (Strassenpersonenverkehr) werden liberalisiert. Die neuen Regelungen wurden am 15. Oktober 2021 in Moskau von Vertretern der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Russischen Föderation unterzeichnet und treten in Kraft, sobald die entsprechenden nationalen Verfahren abgeschlossen sind (Ratifizierung).
Die Schweiz setzt sich seit vielen Jahren für einen erlaubnisfreien Marktzugang im grenzüberschreitenden Strassengüterverkehr ein.
Das Landverkehrsabkommen mit den EU-Staaten enthält bereits entsprechende Bestimmungen, während mit vielen anderen europäischen und nahöstlichen Staaten auf der Grundlage ähnlicher Abkommen wie mit Russland auf Bewilligungen verzichtet wird.
Die Kabotage, d.h. der Transport von Gütern durch ausländische Unternehmen zwischen zwei Destinationen innerhalb der Schweiz, bleibt verboten.

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Vladimir Putin, presidente della Federazione Russa, e Guy Parmelin, presidente della Confederazione Elvetica, a colloquio a Ginevra
Wladimir Putin, Präsident der Russischen Föderation, und Guy Parmelin, Präsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft, im Gespräch in Genf