La Svizzera ha innalzato un muro più alto con la Bielorussia

Belarus: Erhebliche Verschärfung der Schweizer Sanktionen

Am 11. August beschloss der Bundesrat fast sofortige Beschränkungen des Handels mit bestimmten Waren und Dienstleistungen sowie finanzielle Einschränkungen

Am 11. August 2021 hat der Bundesrat die Sanktionen gegen Belarus erneut angepasst. Die neuen Massnahmen, die Handelsbeschränkungen für bestimmte Güter und finanzielle Einschränkungen beinhalten, treten am 11. August 2021 um 18 Uhr in Kraft.
Die Verlängerung der Sanktionen steht im Einklang mit mehreren Beschlüssen, die die Europäische Union im Juni gefasst hat. Neben dem bestehenden Embargo für Rüstungsmaterial und Güter, die zu repressiven Zwecken verwendet werden könnten, erlässt der Bundesrat ein Embargo für die Überwachung oder das Abhören von Internet- oder Telefonkommunikation.
Die neuen Massnahmen umfassen auch Beschränkungen des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, Erdöl und Erdölprodukten, Kaliprodukten und Waren zur Herstellung oder Verarbeitung von Tabakprodukten.
Im Finanzsektor hat der Bundesrat Beschränkungen für die Emission und den Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten, die Gewährung von Krediten sowie Versicherungs- und Rückversicherungsdienstleistungen für die belarussische Regierung und andere öffentliche Einrichtungen beschlossen.
Schließlich beschloss die Exekutive, das staatliche Unternehmen “Belaeronavigatsia”, das für die belarussische Luftverkehrskontrolle zuständig ist, mit finanziellen Sanktionen zu belegen.

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Auch belarussische Transporte unterliegen Schweizer Sanktionen

Die ersten Bundesbeschränkungen vor 15 Jahren

Bereits am 28. Juni 2006 hatte der Bundesrat in Übereinstimmung mit dem EU-Beschluss Zwangsmassnahmen gegen Weissrussland angeordnet.
Seither wurden die Verordnung über Massnahmen gegen Weissrussland (SR 946.231.116.9) und ihr Anhang mit den Namen der zu sanktionierenden natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen mehrmals geändert, immer im Einklang mit der EU. Um die neuen Massnahmen umsetzen zu können, musste die Verordnung vollständig überarbeitet werden.
Die Schweiz ist sehr besorgt über die anhaltende Verschlechterung der Menschenrechtslage in Belarus und den fehlenden Dialog zwischen der Regierung und der Zivilgesellschaft.
Sie fordert Belarus auf, seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen einzuhalten, insbesondere die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu gewährleisten, alle willkürlich inhaftierten Personen freizulassen und Vorwürfen von Folter und Misshandlung durch die Sicherheitskräfte nachzugehen.

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