Referendum e iniziative al vaglio in Svizzera

Die drei Themen die am 28. November 2021 in der Schweiz zur Abstimmung kommen

Das Volk hat am 19. März 2021 die Wahl über die Änderung des COVID-19-Gesetzes, die Wahl der Bundesrichter und über die sogenannte “starke” Pflege

Am 28. November 2021 werden die Schweizer Bürgerinnen und Bürger über drei Themen abstimmen: die Änderung des COVID-19-Gesetzes vom 19. März 2021, die Wahl der Bundesrichter und die sogenannte “starke” Pflege.

Änderung des COVID-19-Gesetzes am 19. März 2021

Die COVID-19-Pandemie zwang den Bundesrat zu einem raschen und umfassenden Handeln zum Schutz von Personen und Unternehmen. Aus diesem Grund musste die Regierung zunächst teilweise auf das Notrecht zurückgreifen. Seit der Verabschiedung durch das Parlament im September 2020 legt das COVID-19-Gesetz die zusätzlichen Massnahmen fest, die der Bundesrat ergreifen muss, um die Pandemie zu bekämpfen und den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen. Als Reaktion auf die sich entwickelnde Krise wurde das Gesetz mehrmals geändert.
Nach einer Volksabstimmung hat das Volk das Gesetz am 13. Juni 2021 mit 60 Prozent der Stimmen angenommen. Am 28. November wird ein Teil des Gesetzes dem Volk erneut zur Abstimmung vorgelegt, da ein weiteres Referendum beantragt wurde. Im Einzelnen handelt es sich um die vom Parlament im März 2021 beschlossenen Anpassungen.
Mit der Gesetzesänderung im März 2021 weitet das Parlament die finanzielle Unterstützung für diejenigen aus, die bisher zu wenig oder keine Unterstützung erhalten haben. Das System zur Ermittlung von Kontaktpersonen wurde weiterentwickelt, um Ansteckungsketten zu unterbrechen, und es wurde festgelegt, dass der Bund COVID-19-Tests fördert und deren Kosten übernimmt. Außerdem schuf das Parlament die Rechtsgrundlage für die von ihm geforderte COVID-Bescheinigung für Personen, die geheilt, geimpft oder negativ getestet wurden, um Reisen ins Ausland zu erleichtern und bestimmte Veranstaltungen zu ermöglichen.

Die Frage, die auf dem Formular steht
“Wollen Sie die Änderung des Bundesgesetzes vom 19. März 2021 über die Rechtsgrundlagen für Verfügungen des Bundesrates zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs (COVID-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen) annehmen?”

Ja: Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Das mehrfach geänderte COVID-19-Gesetz bietet einen besseren Schutz für Privatpersonen und Unternehmen. Mit den Anpassungen vom März 2021 werden wichtige wirtschaftliche Hilfen verlängert und die Kontinuität der Unterstützung sichergestellt. Die COVID-Bescheinigung vereinfacht den Reiseverkehr ins Ausland und ermöglicht die Durchführung bestimmter Veranstaltungen.

Nein: Empfehlung der Referendumskomitees
Die Komitees halten die Änderung vom März 2021 für unnötig und übertrieben. Sie sind der Ansicht, dass die geltenden Gesetze zum Schutz vor dem Coronavirus und anderen Krankheiten ausreichen. Zudem würde die Gesetzesänderung zu einer Fraktur der Schweiz und zu einer Massenüberwachung aller Bürgerinnen und Bürger führen.

 

Justiz-Initiative

Derzeit werden die Bundesrichter alle sechs Jahre vom Parlament gewählt. Das Parlament achtet darauf, dass die politischen Kräfte gleichmässig vertreten sind (Parteienproporz). Die Initianten der Initiative sind der Meinung, dass dieses Wahlverfahren die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter untergräbt. Sie kritisieren zudem, dass wer nicht Mitglied einer Partei ist, keine Chance hat, gewählt zu werden.
Die Justiz-Initiative will ein neues Wahlverfahren einführen, bei dem die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts durch Losentscheid bestimmt werden. Über die Zulassung zum Losverfahren würde eine Expertenkommission entscheiden. An der Auslosung können nur Kandidaten teilnehmen, die fachlich und persönlich für das Richteramt geeignet sind. Zudem soll eine angemessene Vertretung der Amtssprachen im Bundesgericht gewährleistet sein.
Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters bis zu fünf Jahre im Amt bleiben können. Im Gegensatz zu heute müssten sie sich nicht mehr einem Wiederwahlverfahren unterziehen. Das Parlament soll weiterhin die Möglichkeit haben, einen Richter oder eine Richterin bei schwerwiegender Verletzung seiner oder ihrer Amtspflichten oder bei dauerhaftem Verlust der Fähigkeit zur Ausübung seines oder ihres Amtes abzuberufen.

Die Frage auf dem Stimmzettel
“Wollen Sie die Volksinitiative “Für die Ernennung von Bundesrichtern durch das Los (Justizinitiative)” annehmen?”

Nein: Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament sind der Ansicht, dass das Losverfahren für die Ernennung von Bundesrichtern ungeeignet ist, weil es auf dem Zufall und nicht auf einer demokratischen Wahl beruht. Zudem gibt es keine Anhaltspunkte, die die Unabhängigkeit der Bundesrichterinnen und Bundesrichter in Frage stellen. Das bisherige System hat sich bewährt.

Ja: Empfehlung des Initiativkomitees
Nach Ansicht des Komitees ist es für Bundesrichterinnen und Bundesrichter heute sehr schwierig, unabhängig zu entscheiden, weil ihnen die Nichtwiederwahl droht. Zudem haben parteilose Kandidaten keine Chance, gewählt zu werden. Die Justizinitiative will diese Fehlentwicklungen korrigieren.

 

Initiative Pflege

Der Bereich der Pflege steht aufgrund der alternden Bevölkerung vor großen Herausforderungen. Um ihre Qualität zu erhalten, müssen mehr Pflegende ausgebildet werden, damit sie länger im Beruf bleiben.
Die Initianten der Initiative verlangen, dass Bund und Kantone die Pflege fördern. Die Initiative verlangt, dass es genügend diplomierte Pflegefachpersonen gibt und dass Pflegefachpersonen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Fähigkeiten eingesetzt werden. Gemäss der Initiative muss der Bund zudem die Arbeitsbedingungen in der Branche regeln und für eine angemessene Entlöhnung sorgen. Zudem wird vorgeschlagen, dass Pflegefachpersonen gewisse Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen können.
Bundesrat und Parlament halten die Forderungen der Initiative für überzogen und lehnen einen indirekten Gegenvorschlag ab. Der Gegenvorschlag sieht vor, über einen Zeitraum von acht Jahren bis zu einer Milliarde Franken für die Förderung der Aus- und Weiterbildung bereitzustellen. Er sieht zudem vor, dass Pflegefachpersonen gewisse Leistungen direkt abrechnen können, führt aber einen Kontrollmechanismus ein, um einen Anstieg der Gesundheitskosten und der Krankenkassenprämien zu verhindern. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und sofern kein Referendum ergriffen wird.

Die Frage auf dem Stimmzettel
“Wollen Sie die Volksinitiative “Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)” annehmen?”

Nein: Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament wollen die Pflege stärken, aber die Initiative geht aus ihrer Sicht über das Notwendige hinaus, insbesondere wenn sie vom Bund verlangt, die Arbeitsbedingungen in der Branche zu regeln. Ihr Gegenvorschlag stellt sicher, dass kurzfristig mehr Pflegefachpersonen ausgebildet und mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden, ohne dass die Kosten und Prämien steigen.

Ja: Empfehlung des Initiativkomitees
Laut dem Komitee ist der Pflegenotstand schon lange eine Realität. Zu wenige Menschen machen eine Pflegeausbildung und zu viele verlassen den Beruf nach wenigen Jahren erschöpft. Der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments ist nach Ansicht des Komitees ungenügend, weil er keine Massnahmen vorsieht, die den Verbleib der Pflegenden im Beruf sichern.

 

 

 

Il celeberrimo Palazzo Federale di Berna
Das berühmte Bundeshaus in Bern