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Unternehmensbesteuerung: Die Schweiz fordert von der OECD mehr Gewissheit

Bern wünscht sich einen Schutz der Interessen kleinerer, wirtschaftlich starker Länder und mehr Rechtsklarheit für die betroffenen Unternehmen

Die Schweiz fordert Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Grundsätze der internationalen Unternehmensbesteuerung.
Am 8. Oktober 2021 hat das Inclusive Framework der OECD, dem 140 Länder, darunter auch die Schweiz, angehören, die Grundsätze der künftigen Besteuerung von international tätigen Grossunternehmen festgelegt.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft fordert, dass bei der Umsetzung die Interessen kleinerer, wirtschaftlich starker Länder berücksichtigt werden und Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen geschaffen wird.
Anfang Juli 2021 hat das Inclusive Framework der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die ersten Grundsätze für die künftige Besteuerung von Grossunternehmen veröffentlicht.

Treffen in Bern zwischen den Spitzen der Eidgenossenschaft und der OECD

Le delegazioni dell'OSCE e della Confederazione Svizzera a colloquio a Berna
Delegationen der OECD und der Schweizerischen Eidgenossenschaft treffen sich in Bern

Bislang nur wenige für Bern wichtige Aspekte ermittelt

Seither konnten nur wenige, für die Schweiz wichtige Aspekte festgestellt werden: Geplant sind eine moderate Übertragung der neuen Besteuerungsrechte auf die Absatzländer und die verbindliche Abschaffung der einseitigen Digitalsteuer.
Im Rahmen der allgemeinen Mindestbesteuerung soll ein Steuersatz von 15% zur Anwendung kommen. Außerdem ist eine schrittweise Einführung von Mindestbesteuerungsregeln vorgesehen. Diese Maßnahme kommt Ländern mit einem relativ langen Gesetzgebungsprozess wie der Schweiz zugute.

Die Schweiz ist das Land mit der größten Innovationskraft

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Steuern sind eine ständige Quelle der Diskussion

Auf dem Weg zu Regeln, die auf Innovation und das Wohlergehen aller ausgerichtet sind

Weitere für die Schweiz wichtige Themen sind noch offen, sollen aber in den nächsten Monaten konkretisiert werden.
Dabei setzt sich der Alpenstaat für innovations- und wohlfahrtsorientierte Regeln ein, die weltweit einseitig angewendet werden können und einem Streitbeilegungsmechanismus unterliegen.
Ziel ist es, Rechtssicherheit für die beteiligten Unternehmen zu schaffen. Kritik aus der Schweiz und anderen Ländern betrifft den Zeitplan der OECD, der die nationalen Gesetzgebungsprozesse nicht angemessen berücksichtigt.
Für die Schweiz wird es nicht möglich sein, die neuen Regeln, wie von der OECD vorgesehen, im Jahr 2023 einzuführen. Dies hat Bundesrat Ueli Maurer am OECD-Ministertreffen vom 5. und 6. Oktober 2021 in Paris bekräftigt.
Parallel zu den weiteren Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird das Eidgenössische Finanzdepartement in enger Zusammenarbeit mit anderen Departementen und unter Einbezug von Kantonen, Städten, der Wirtschaft und der Wissenschaft bis zum ersten Quartal 2022 Vorschläge zuhanden des Bundesrates erarbeiten, die den Unternehmen bestmögliche Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Wachstum garantieren und international anerkannt sind.

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