Reform der Verrechnungssteuer

Um den Wirtschaftsstandort Schweiz attraktiv und wettbewerbsfähig zu halten, begründete der Bundesrat die Notwendigkeit der Änderung des Verrechnungssteuergesetzes und empfiehlt, die Änderungen an der Abstimmung vom 25. September 2022 anzunehmen.

 

In Kürze

Auf Zinserträge aus Anleihen erhebt der Bund derzeit eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Um den Wirtschaftsstandort Schweiz nicht zu behindern, emittieren einige Schweizer Unternehmen ihre Anleihen im Ausland, was zu Verlusten bei den Arbeitsplätzen und den Steuereinnahmen führt. Bund, Kantone und Gemeinden sowie verschiedene öffentlich-rechtliche Unternehmen wie Spitäler geben ihre Anleihen hingegen im Inland aus und haben dadurch höhere Finanzierungskosten. Mit der Reform soll auch dieser Nachteil beseitigt werden.

Die Reform sieht vor, dass Schweizer Anleihen, die nach dem 1. Januar 2023 emittiert werden, von der Verrechnungssteuer befreit werden, während die Zinserträge aus bestehenden Anleihen weiterhin der Steuer unterliegen. Ein weiteres Ziel der Reform ist die Abschaffung der auf Schweizer Anleihen erhobenen Handelssteuer. Dadurch wird es attraktiver, solche Anleihen über Wertpapierhändler mit Sitz in der Schweiz zu kaufen. Gegen dieses Projekt wurde das Referendum ergriffen. Laut dem Referendumskomitee wird die Reform zu massiven Steuerausfällen und einer Zunahme der Steuerkriminalität führen.

Bundesrat und Parlament empfehlen, das Projekt anzunehmen. Die Reform würde den Obligationenmarkt und den Wirtschaftsstandort Schweiz zum Nutzen aller stärken, weil damit Arbeitsplätze aus dem Ausland in die Schweiz zurückverlagert und die entgangenen Steuereinnahmen zurückgewonnen werden könnten. Schon in wenigen Jahren könnte die Schweiz von höheren Einnahmen profitieren.

Die Abstimmung findet am 25. September 2022 statt.

 

Zielsetzung der Reform

Das Reformprojekt zielt auf die Wertschöpfung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in unserem Land.

Die Reform soll Unternehmen ermutigen, eigene Anleihen aus der Schweiz zu wettbewerbsfähigen Konditionen zu emittieren. Dank der Reform können auch Bund, Kantone und Gemeinden ihre Anleihen zu tieferen Zinssätzen anbieten.

Mit der Abschaffung der Handelssteuer auf Schweizer Anleihen und bestimmten Wertpapieren wird es für Investoren attraktiver, diese Anleihen im Inland zu handeln.

Die Verrechnungssteuer ist… im Fadenkreuz des Bundesrates

Spezifische Elemente der Reform

  • Zinserträge aus neu ausgegebenen Schweizer Anleihen sind von der Verrechnungssteuer befreit. Auf Zinserträge aus ausstehenden Anleihen wird die Verrechnungssteuer jedoch weiterhin erhoben.
  • Für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz bleiben Zinserträge aus Bankguthaben ebenfalls verrechnungssteuerpflichtig. Alle anderen Anleger sind davon befreit.
  • Zinserträge aus Obligationen, die von kollektiven Kapitalanlagen (Fonds) stammen, werden ohne Verrechnungssteuer ausbezahlt.
  • Die Handelssteuer auf Schweizer Obligationen wird abgeschafft. Nicht besteuert werden insbesondere die Ausgabe, die Rücknahme und die Vermittlung von Anteilen an ausländischen Geldmarktfonds mit begrenzter Restlaufzeit sowie der Erwerb und die Veräusserung von schweizerischen oder ausländischen Beteiligungen von mindestens 10 Prozent am Aktien- oder Grundkapital anderer Gesellschaften.

 

Beibehaltung der Garantiefunktion

Mit der Reform bleibt die Garantiefunktion der Verrechnungssteuer im Wesentlichen erhalten. Für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz unterliegen die Zinsen aus Kundengeldern weiterhin der Verrechnungssteuer. Bei juristischen Personen und ausländischen Anlegern stellen die Buchführungspflicht oder der automatische Informationsaustausch sicher, dass die Zinserträge korrekt besteuert werden.

Teilweise und ausgewogene Abschaffung

Mit der Reform wird die Quellensteuer nur in den Fällen abgeschafft, in denen sie mehr schadet als nützt. Die Reform betrifft nur einen kleinen Teil der Einnahmen aus der Quellensteuer. Die Steuer wird weiterhin auf Dividenden erhoben, die einen großen Teil der Einnahmen ausmachen. Die Quellensteuer bleibt also eine wichtige Einnahmequelle.

 

Finanzielle Folgen

Der Bundesrat geht davon aus, dass viele Unternehmen mit dem Inkrafttreten der Reform wieder Kapital in der Schweiz aufnehmen werden. Die Impulse, die von der Reform ausgehen, werden die Wertschöpfung und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern. Diese Impulse werden sich vor allem auf die Gewinn- und Einkommenssteuereinnahmen positiv auswirken. Die Reform könnte somit zusätzliche Steuereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden generieren.

Die Auswirkungen der Reformmassnahmen sind teilweise quantifizierbar und teilweise, wo Daten fehlen, nicht quantifizierbar.

Bei der Handelstaxe führen die quantifizierbaren Massnahmen zu Mindereinnahmen von rund 25 Millionen Franken pro Jahr, da Schweizer Obligationen von der Handelstaxe befreit sind. Bei der Verrechnungssteuer ist im Jahr des Inkrafttretens mit Mindereinnahmen in der Höhe von mehreren zehn Millionen Franken zu rechnen. Die Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer und der Gewerbesteuer werden zu 90% bzw. 100% vom Bund getragen.

In den Folgejahren werden die Mindereinnahmen aus dieser Steuer zunehmen, da immer mehr fällig werdende Anleihen durch steuerbefreite Anleihen ersetzt werden. Bei konstanter Konjunktur und konstantem Zinsniveau belaufen sich die Einnahmeausfälle durch die quantifizierbaren Massnahmen langfristig auf 215 bis 275 Millionen Franken pro Jahr. Steigt das Zinsniveau weiter an, erhöhen sich auch die reformbedingten Einnahmeausfälle.

Zu den nicht quantifizierbaren Massnahmen gehört die Abschaffung der Handelssteuer auf ausländischen Geldmarktfonds und Beteiligungen um mindestens 10 Prozent. Zudem lassen sich keine finanziellen Auswirkungen aufgrund von Verhaltensänderungen bei natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz feststellen. Die Massnahme zum Ausschluss von Doppelrückvergütungen garantiert die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer.

Diese Schätzungen müssen jedoch unter Berücksichtigung der Wachstumschancen relativiert werden. Die Anreize zur Emission von Anleihen aus der Schweiz werden sich nämlich ab dem Jahr des Inkrafttretens der Reform auswirken. Daher könnte sich die Reform im günstigsten Fall bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Insgesamt ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Reform also sehr günstig.

 

 

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Änderung vom17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz,VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) annehmen?

JA

Bundesrat und Parlament wollen abgewanderte Arbeitsplätze und verloren gegangene Steuereinnahmen in die Schweiz zurückholen. Die Reform stärkt den Schweizer Obligationenmarkt und den Werkplatz Schweiz. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren.

 

NEIN

Für das Referendumskomitee führt die Reform zu mehr Steuerkriminalität und zu Steuerausfällen von bis zu 800 Millionen Franken. Von der Reform profitieren laut Komitee vor allem ausländische Anlegerinnen und Anleger. Gleichzeitig bleibt die Verrechnungssteuer auf Bankkonten von Schweizer Stimmberechtigten bestehen.

 

 

Quelle: admin.ch