La Svizzera ha innalzato un muro più alto con la Bielorussia

Belarus: Erhebliche Verschärfung der Schweizer Sanktionen

Am 11. August beschloss der Bundesrat fast sofortige Beschränkungen des Handels mit bestimmten Waren und Dienstleistungen sowie finanzielle Einschränkungen

Am 11. August 2021 hat der Bundesrat die Sanktionen gegen Belarus erneut angepasst. Die neuen Massnahmen, die Handelsbeschränkungen für bestimmte Güter und finanzielle Einschränkungen beinhalten, treten am 11. August 2021 um 18 Uhr in Kraft.
Die Verlängerung der Sanktionen steht im Einklang mit mehreren Beschlüssen, die die Europäische Union im Juni gefasst hat. Neben dem bestehenden Embargo für Rüstungsmaterial und Güter, die zu repressiven Zwecken verwendet werden könnten, erlässt der Bundesrat ein Embargo für die Überwachung oder das Abhören von Internet- oder Telefonkommunikation.
Die neuen Massnahmen umfassen auch Beschränkungen des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, Erdöl und Erdölprodukten, Kaliprodukten und Waren zur Herstellung oder Verarbeitung von Tabakprodukten.
Im Finanzsektor hat der Bundesrat Beschränkungen für die Emission und den Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten, die Gewährung von Krediten sowie Versicherungs- und Rückversicherungsdienstleistungen für die belarussische Regierung und andere öffentliche Einrichtungen beschlossen.
Schließlich beschloss die Exekutive, das staatliche Unternehmen „Belaeronavigatsia“, das für die belarussische Luftverkehrskontrolle zuständig ist, mit finanziellen Sanktionen zu belegen.

Gute Dienste und Wirtschaftsabkommen im Rahmen des Gipfels Russland-Schweiz

Anche i trasporti bielorussi sono destinatari di sanzioni elvetiche
Auch belarussische Transporte unterliegen Schweizer Sanktionen

Die ersten Bundesbeschränkungen vor 15 Jahren

Bereits am 28. Juni 2006 hatte der Bundesrat in Übereinstimmung mit dem EU-Beschluss Zwangsmassnahmen gegen Weissrussland angeordnet.
Seither wurden die Verordnung über Massnahmen gegen Weissrussland (SR 946.231.116.9) und ihr Anhang mit den Namen der zu sanktionierenden natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen mehrmals geändert, immer im Einklang mit der EU. Um die neuen Massnahmen umsetzen zu können, musste die Verordnung vollständig überarbeitet werden.
Die Schweiz ist sehr besorgt über die anhaltende Verschlechterung der Menschenrechtslage in Belarus und den fehlenden Dialog zwischen der Regierung und der Zivilgesellschaft.
Sie fordert Belarus auf, seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen einzuhalten, insbesondere die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu gewährleisten, alle willkürlich inhaftierten Personen freizulassen und Vorwürfen von Folter und Misshandlung durch die Sicherheitskräfte nachzugehen.

Es gibt ein Zollmemorandum zwischen Russland und der Schweiz

Minsk è una capitale sotto l'attacco di altri Paesi europei
Minsk ist eine Hauptstadt, die von anderen europäischen Ländern angegriffen wird

Registrieren Sie sich für unseren Newsletter


Wir existieren auch, um zu informieren und informiert zu werden, das ist eine unserer Missionen. Wenn Sie hier auf dieser Seite sind, ist es so, als ob wir physisch zusammen wären, vielleicht über das Mehr und Weniger plaudern oder über Geschäfte reden. Aber auch wenn Sie „weit weg“ sind, können Sie mit uns in Kontakt bleiben, indem Sie sich für unseren Newsletter anmelden!

    Unsere strategischen Partner



    Wer wir sind


    Swissfederalism ist ein moderner Verband, der dem Prozess der digitalen Transformation folgt und als voll digitalisierte und vernetzte Einheit konfiguriert ist. Wenn Sie uns brauchen, sind wir da - im Web!

    Swiss Federalism

    Zu Ihrer Sicherheit


    Wir sind sehr sensibel für das Thema Vertraulichkeit und Datenschutz unserer Kunden und Nutzer, die unsere Seite besuchen, denn Vertraulichkeit ist ein wichtiger Wert.

    Eine Spende machen


    Swissfederalism ist ein gemeinnütziger Verein, der von den Spenden und Beiträgen seiner Mitglieder lebt. Wir brauchen Ihre Unterstützung!

    Sie können Ihre Spende auf folgendes Konto überweisen IBAN: CH15 0873 1557 4858 1200 1 Kontoinhaber: Swiss Federalism 8737 Gommiswald Kontonummer: 5574.8581.2001 Clearing: 8731 BIC/SWIFT: LINSCH23
    Nachrichten aus der Webwelt


    Made with LOVE by: Innovando GmbH

    Privacy Preference Center