Ausgezeichnete bilaterale Beziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein sind ausgezeichnet und die beiden Länder sind durch enge Freundschaftsbande verbunden. Die beiden Länder teilen dieselben Grundwerte und bilden einen einheitlichen Wirtschafts- und Währungsraum, der nicht durch Grenzen getrennt ist.

Svizzera e Liechtenstein intendono lasciare un'impronta comune
Die Schweiz und Liechtenstein hinterlassen einen gemeinsamen Fussabdruck

Geschichte der bilateralen Beziehungen

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein haben sich nach dem Ende des Ersten Weltkriegs intensiviert und seit 1919 nimmt die Schweiz die Interessen Liechtensteins im Ausland wahr. Mit dem Zollanschlussvertrag von 1923 wird das Fürstentum Liechtenstein in den Schweizer Wirtschaftsraum integriert. Im Jahr 1924 führt Liechtenstein den Schweizer Franken als offizielle Währung ein. Dieser gemeinsame Wirtschaftsraum besteht auch nach dem Beitritt Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum im Jahr 1995 fort.

1919 richtet Liechtenstein eine Gesandtschaft in Bern ein, die nach einer vorübergehenden Schliessung 1969 in eine Botschaft umgewandelt wird. Im Jahr 2000 ernennt die Schweiz zum ersten Mal einen Botschafter für das Fürstentum Liechtenstein mit Sitz in Bern.

Schweiz und Liechtenstein in voller Übereinstimmung über die Zukunft

Zusammenfassung der hundertjährigen Liebe zwischen der Schweiz und Liechtenstein

Priorität der diplomatischen Beziehungen

Die Beziehungen zwischen den beiden Ländern werden durch ein dichtes Netz von Verträgen geregelt, darunter der Zollvertrag von 1923, durch den Liechtenstein Teil des Schweizer Wirtschaftsraums wurde. Die diplomatischen Beziehungen sind durch zahlreiche Besuche auf allen Ebenen gekennzeichnet.

Im Rahmen ihrer jeweiligen Außenpolitik arbeiten die Schweiz und Liechtenstein in vielen Bereichen in Verfolgung derselben Interessen und Werte. Beide arbeiten regelmäßig und eng zusammen, zum Beispiel bei den Vereinten Nationen oder in Fragen des Internationalen Strafgerichtshofs.

La sede del Governo del Principato del Liechtenstein a Vaduz
Der Sitz der Regierung des Fürstentums Liechtenstein in Vaduz

Kultureller Austausch

Der kulturelle Austausch zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein ist intensiv. Zwei Abkommen regeln auch die Teilnahme Liechtensteins an den beiden Programmen „Jugend und Musik“ und „Jugend und Sport“. Ersteres fördert die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, letzteres bietet ihnen die Möglichkeit, an Kursen und Sportcamps in rund 70 Sportarten teilzunehmen.

Freier Eintritt in italienische Museen und Parks für AIRE registrierte Italiener

Saisoneröffnung des Schweizerischen Zollmuseums

Die Alpsaison kandidiert für die Liste des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO

Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Der gemeinsame Wirtschafts- und Währungsraum ist die Grundlage für die engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern.

Mit dem Zollvertrag von 1923 wurde de facto eine Zollunion geschaffen, die auf dem Prinzip der offenen Grenzen beruht. Die Handelsströme zwischen der Schweiz und Liechtenstein sind daher schwer zu erfassen: Die liechtensteinische Exportstatistik erfasst weder den Handelsverkehr mit der Schweiz noch denjenigen, der durch die Eidgenossenschaft verläuft.

Seit 2017 ist ein Doppelbesteuerungsabkommen und seit Anfang 2018 der automatische Informationsaustausch für Steuerzwecke (AIA) zwischen den beiden Staaten in Kraft, der ab Herbst 2019 erstmals den Austausch von Daten über Finanzkonten ermöglicht.

Rund die Hälfte der 37’453 Erwerbstätigen in Liechtenstein (Stand Dezember 2016) sind Grenzgänger, von denen rund 55% in der Schweiz wohnen.

Schweiz-Liechtensteiner Pakt für wissenschaftliche Innovation

Schweizer Staatsangehörige im Fürstentum Liechtenstein

Ohne Berücksichtigung der Doppelbürgerschaft lebten Ende 2018 mehr als 3600 Schweizerinnen und Schweizer in Liechtenstein. Sie machen etwa 10 % der Bevölkerung des Fürstentums aus. Seit 2003 ist die Zuwanderung von Schweizer Staatsangehörigen nach Liechtenstein durch EFTA-Bestimmungen beschränkt. Jährlich werden 12 Genehmigungen für eine Erwerbstätigkeit und fünf für einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit erteilt.

Il ponte sul fiume Reno tra Sevelen (Svizzera) e Vaduz (Liechtenstein)
Die Brücke über den Rhein zwischen Sevelen (Schweiz) und Vaduz (Liechtenstein)

Die Schweiz schützt die konsularischen Interessen Liechtensteins an vier weiteren Standorten

Auf der Grundlage eines Briefwechsels zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein vom 21. und 24. Oktober 1919 nimmt die Schweiz seit mehr als einem Jahrhundert die konsularischen und auf Wunsch auch die diplomatischen Interessen Liechtensteins wahr, wenn das Fürstentum Liechtenstein dort keine eigene Vertretung unterhält. Mit dem neuen Abkommen wird diese Zusammenarbeit nun noch weiter ausgebaut: Das Fürstentum Liechtenstein verfügt nun über eine eigene Vertretung in Berlin, Bern, Brüssel, Genf, New York, Strassburg, Wien und Washington. Mit dem neuen Abkommen, das auf Wunsch Liechtensteins am 1. Mai 2022 in Kraft tritt, wird die Schweiz das Fürstentum auch in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Belgien und Deutschland, wo Liechtenstein keine eigene Konsularabteilung unterhält, und in beschränktem Umfang auch in Wien über die Schweizer Botschaft konsularisch vertreten.Die Wahrung der konsularischen Interessen Liechtensteins fördert die bereits sehr guten und intensiven bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern und baut diese weiter aus. Der zusätzliche Aufwand für die Wahrung der konsularischen Interessen Liechtensteins an den vier Standorten dürfte gering sein. Obwohl es keine genauen Zahlen über die Anzahl der im Ausland lebenden liechtensteinischen Staatsangehörigen gibt, schätzt man die Zahl der außerhalb der Landesgrenzen lebenden Liechtensteiner auf rund 3.500. Schweizer Vertretungen in aller Welt betreuen bereits heute rund 780’000 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland.

Il celeberrimo Palazzo Federale di Berna
Das berühmte Bundeshaus in Bern

Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten https://www.eda.admin.ch