Trinkwasser und Pestizide: Der Bundesrat sagt Nein
Zwei Initiativen, die am 13. Juni 2021 zur Abstimmung stehen, würden nach Ansicht der Stadt Bern sowohl Arbeitsplätze als auch die Lebensmittelrechnung und die Ernährungssicherheit in der Schweiz gefährden
Am 23. März 2021 präsentierte der Bundesrat seine Empfehlungen zu den Volksinitiativen „Sauberes Trinkwasser und gesunde Lebensmittel“ und „Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide“.
Beide Initiativen würden die Ernährungssicherheit und die Nahrungsmittelproduktion in der Schweiz schwächen, Arbeitsplätze gefährden und zu einer Verlagerung der Umweltbelastung ins Ausland führen.
Der Bundesrat lehnt daher beide Projekte ab. Sie akzeptiert jedoch die Forderungen der Initiatoren der Initiativen, um den Schutz von Mensch und Umwelt vor den negativen Auswirkungen von Pestiziden und Düngemitteln zu verbessern.
Am 13. Juni 2021 wird das Schweizer Stimmvolk über zwei Volksinitiativen abstimmen.
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Die Trinkwasser-Initiative verlangt, dass Landwirte nur dann Direktzahlungen vom Bund erhalten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen: Sie setzen keine Pestizide ein, sie füttern ihre Tiere mit selbst erzeugtem Futter und sie verwenden weder prophylaktisch noch regelmäßig Antibiotika.
Die Pestizid-Initiative will den Einsatz von synthetischen Pestiziden in der Schweiz komplett verbieten. Neben der Landwirtschaft wäre auch die Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln stark betroffen.
Nur Lebensmittel, die ohne den Einsatz von synthetischen Pestiziden hergestellt werden, dürfen importiert werden.
Die Initiative würde auch Auswirkungen auf den Boden- und Landschaftsschutz haben. Die beiden Initiativkomitees geben an, dass sie auf diese Weise Mensch und Umwelt besser vor möglichen negativen Auswirkungen von Pestiziden schützen wollen.
Zwei Bedrohungen für die Landwirtschaft
Der Bundesrat lehnt beide Initiativen ab. Die Trinkwasserinitiative hätte vor allem Auswirkungen auf die Landwirtschaft, die Lebensmittelproduktion in der Schweiz und die damit verbundenen Arbeitsplätze.
Ohne gezielten Pflanzenschutz gegen Schädlinge und Krankheiten würde die heimische Lebensmittelproduktion (z.B. Obst, Gemüse oder Kartoffeln) stark zurückgehen.
Die Landwirte wären nicht mehr in der Lage, auf gleichem Niveau zu produzieren, und der Selbstversorgungsgrad würde sinken. Dies würde dazu führen, dass vermehrt Lebensmittel aus dem Ausland importiert werden müssten, um den Bedarf der Schweizer Bevölkerung zu decken.
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Die Pestizid-Initiative sieht auch Importbeschränkungen vor. Es wäre nur möglich, Lebensmittel zu importieren, die ohne den Einsatz von synthetischen Pestiziden hergestellt wurden.
Dies würde die Auswahl stark einschränken. Wichtig sind Pestizide auch in der Lebensmittelproduktion, wo sie u.a. zur Einhaltung von Hygienevorschriften (z.B. bei der Lagerung von Lebensmitteln) eingesetzt werden.
Ein Verbot von synthetischen Pestiziden würde auch die exportorientierte Lebensmittelindustrie schwächen, da Schweizer Rohstoffe wie Zucker oder Pflanzenöle teurer werden würden. Dies würde die Lebensmittelhersteller gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligen.
Regierung und Parlament bereits „am Ball
Der Forderung der Initiatoren der Initiative, Mensch und Umwelt vor möglichen negativen Auswirkungen zu schützen, ist die Bundesregierung bereits mit verschiedenen gezielten Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden in der Landwirtschaft nachgekommen.
Der Umsatz mit Pflanzenschutzmitteln ist seit einigen Jahren rückläufig. Besondere Bedeutung misst der Bundesrat der vom Parlament in der Frühjahrssession 2021 beschlossenen weiteren Verschärfung der Vorschriften bei.
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Beide Kammern wollen Bäche, Flüsse, Seen und Trinkwasser besser vor Pestiziden schützen.
Die Bedingungen für die Zulassung und Anwendung von Pestiziden werden deutlich verschärft und die Qualität des Grundwassers wird noch besser geschützt.
Auch die Überschüsse an Stickstoff und Phosphor in der Landwirtschaft müssen entsprechend reduziert werden, um die Umweltbelastung zu verringern. Der Bundesrat beabsichtigt, diese zusätzlichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Parlament umzusetzen.