Die fünf Themen, die am 13. Juni 2021 in der Schweiz zur Abstimmung stehen
Das Volk stimmt über die Initiativen für sauberes Wasser und gegen Pestizide sowie über die Gesetze COVID19, CO2 und polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung ab
Am 13. Juni 2021 stimmt das Schweizer Volk über fünf Themen ab: über zwei Initiativen, die für sauberes Wasser und gegen Pestizide, und über drei Gesetze, COVID19, CO2 und über polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung
Volksinitiative „Für sauberes Trinkwasser und gesunde Lebensmittel“
In der Schweiz müssen Landwirte, um direkte finanzielle Unterstützung vom Bund zu erhalten, nachweisen, dass sie eine Reihe von Umweltauflagen erfüllen.
Nach Ansicht des Initiativkomitees sind diese Auflagen jedoch ungenügend; zudem untergrabe die aktuelle Agrarpolitik das Grundrecht auf sauberes Trinkwasser. Das Initiativkomitee will deshalb nur noch Landwirten Direktbeihilfen gewähren, die nicht regelmässig und prophylaktisch Antibiotika einsetzen, keine Pestizide verwenden und ihr gesamtes Vieh mit hofeigenem Futter ernähren können. Das Initiativkomitee fordert, dass sich auch die landwirtschaftliche Forschung und Ausbildung für diese Art der Landwirtschaft einsetzt.
Die Schweiz und die „fantastischen Vier“ der direkten Demokratie
Die Ethik der Wettbewerbsfähigkeit und der Geist des Föderalismus
Bundesrat und Parlament teilen die Anliegen der Initiative, halten sie aber für zu anspruchsvoll. Regierung und Parlament erinnern daran, dass Gesetzesänderungen, die auf eine Verringerung der Risiken von Pestiziden abzielen, bereits im Gange sind (im vergangenen März hat das Parlament Änderungen angenommen, die beim Bundesrat Anklang finden). Bei einer Annahme der Initiative wäre es denkbar, dass die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz zurückgeht und somit vermehrt Lebensmittel aus dem Ausland importiert werden müssten, mit negativen Folgen für die Umwelt der betroffenen Länder.
Die Frage auf dem Stimmzettel:
„Wollen Sie die Volksinitiative „Sauberes Trinkwasser und gesunde Lebensmittel – Keine Subventionen für den Einsatz von Pestiziden und den prophylaktischen Einsatz von Antibiotika“ annehmen?
NEIN: Empfehlung des Bundesrates und des Parlamentes
Für den Bundesrat und das Parlament stellt die Initiative zu hohe Anforderungen. Bei einer Annahme würden viele Betriebe weniger Lebensmittel produzieren, so dass die Importe erhöht werden müssten. Damit würde die Belastung ins Ausland verlagert. Das Parlament arbeitet bereits an der Umsetzung der Hauptforderung der Initiative.
JA: Empfehlung des Initiativkomitees
Nach Ansicht des Initiativkomitees verletzt die aktuelle Agrarpolitik das Recht auf sauberes Trinkwasser, das durch den massiven Einsatz von Pestiziden, den übermässigen Einsatz von Antibiotika und die übermässige Ausbringung von Abwässern auf den Feldern beeinträchtigt wird. Um diese mit Steuergeldern finanzierten Umweltschäden und Gesundheitsrisiken zu beheben, ist eine Neuausrichtung der Subventionen notwendig.
Volksinitiative „Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide“.
Der Einsatz von Pestiziden ist in der Schweiz erlaubt: Sie werden in der Landwirtschaft, bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln und auch in der Landschafts- und Bodenpflege zur Bekämpfung von Schadorganismen und Krankheitserregern eingesetzt. Es dürfen nur in der Schweiz zugelassene Pestizide verwendet werden. Und bevor sie auf den Markt kommen, müssen sie strenge Kontrollen durchlaufen, um Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden.
Das Initiativkomitee hält diese Präventionsmassnahmen jedoch für unbefriedigend. Es fordert deshalb ein Verbot des Einsatzes von synthetischen Pestiziden in der Schweiz und ein Verbot der Einfuhr von Lebensmitteln, die diese enthalten. Dieses Verbot würde nach einer Übergangsfrist von 10 Jahren vollständig in Kraft treten.
Die Präsidentschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1848 bis zum heutigen Tag
Schweizer Denkmäler? Ein „verborgener“ Schatz, den es zu heben gilt…
Regierung und Parlament lehnen die Initiative ab, obwohl sie für das Thema sensibilisiert sind: Schon heute regelt der Bund den Einsatz von Pestiziden streng und unterstützt darüber hinaus finanziell die Forschung und Entwicklung sowie die Einführung von Alternativen. Ein Verbot würde den Schutz von Pflanzen und landwirtschaftlichen Produkten vor Bakterien, Viren etc. gefährden und das Angebot und die Vielfalt an importierten Lebensmitteln einschränken. Mit negativen Folgen sowohl für Verbraucher als auch für Produzenten. Schließlich würde es gegen bestehende internationale Handelsabkommen verstoßen.
Das Parlament hat kürzlich Gesetzesänderungen beschlossen, um die Risiken von Pestiziden zu reduzieren.
Die Frage auf dem Stimmzettel:
„Wollen Sie die Volksinitiative „Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide“ annehmen?
NEIN: Empfehlung des Bundesrates und des Parlamentes
Für den Bundesrat und das Parlament ist das geforderte Verbot überzogen. Es würde das Angebot an Schweizer Lebensmitteln und die Auswahl an importierten Lebensmitteln einschränken. Die Hygienevorschriften wären in der Produktion schwieriger einzuhalten. Das Verbot würde auch gegen internationale Handelsabkommen verstoßen.
JA: Empfehlung des Initiativkomitees
Für das Initiativkomitee sind synthetische Pestizide hochgiftige Chemikalien, die Flüsse, Trinkwasser und Lebensmittel verseuchen und gesundheitsschädlich sind. Das Verfahren für ihre Zulassung in der Schweiz wäre zu lasch und würde zur Verunreinigung des Trinkwassers führen. Das Ziel der Initiative ist es, die Schweiz von diesen Giften zu befreien.
COVID-Gesetz19
Um die durch die Coronavirus-Pandemie verursachten Schäden zu begrenzen, beschloss der Bundesrat eine Reihe von Maßnahmen und verschiedene Hilfen (z.B. Kurzarbeitsentschädigung, Entschädigung für Verdienstausfall, Hilfen für Kultur, Sport und Medien). Dazu musste er – neben dem Epidemiengesetz – auf das Notstandsrecht zurückgreifen, das in der Verfassung vorgesehen ist, um in einem Krisen- und Gefahrenkontext die Kompetenz zu haben, zu entscheiden und zu handeln. Dieses „Recht des Notstandes“ ist auf 6 Monate begrenzt. Um weiterhin Hilfe leisten zu können, haben Bundesrat und Parlament ein spezielles Gesetz ausgearbeitet, das COVID-19-Gesetz, das vom Parlament als Dringlichkeitsgesetz verabschiedet und sofort in Kraft gesetzt wurde.
Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Nach Ansicht des Referendumskomitees wurde das Gesetz nämlich zu schnell und ohne Rücksprache mit den Bürgern ausgearbeitet. Trotz einiger positiver Aspekte würde es auch einige Nachteile enthalten (z.B. die Förderung der Medien).
Das Europa der Kleinstaaten und ein kaum skizzierter Föderalismus…
Download der Broschüre „Der Bund in Kürze“ 2021
Bundesrat und Parlament behaupten, das Gesetz sei nach den Regeln der Demokratie zustande gekommen. Dieses Gesetz ist notwendig, um die Hilfe für die Betroffenen zu gewährleisten, solange es notwendig ist, um Arbeitsplätze und das Überleben der Schweizer Unternehmen zu sichern.
Sollte das Gesetz abgelehnt werden, würde es am 25.9.21 enden – ein Jahr nach seiner Einführung. Das würde bedeuten, dass es ab diesem Datum nicht mehr die nötige Rechtsgrundlage gäbe, um weiterhin Wirtschaftshilfe gegen die Krise zu leisten, mit dem Risiko, dass eine Situation großer Unsicherheit entsteht.
Die Frage auf dem Stimmzettel:
„Wollen Sie das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Rechtsgrundlage für Verordnungen des Bundesrates zur Bekämpfung des COVID-19-Ausbruchs (COVID-19-Gesetz) annehmen?“
JA: Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Aus Sicht von Bundesrat und Parlament ist das Gesetz notwendig, um die schwerste Krise seit dem Zweiten Weltkrieg zu bewältigen. Es sichert Hunderttausenden von in Not geratenen Personen und Unternehmen finanzielle Unterstützung zu und mildert damit deren Leid und sichert Arbeitsplätze und Löhne.
NEIN: Empfehlung des Referendumskomitees
Das Referendumskomitee kritisiert, dass das Gesetz in sehr kurzer Zeit ausgearbeitet und in Kraft gesetzt wurde, ohne das Volk zu konsultieren. Für das Komitee enthält das Gesetz zwar positive Elemente, aber auch schädliche, wie zum Beispiel die Subventionierung der Medien. Nach Ansicht des Komitees könnte der Bundesrat den von den Pandemiemaßnahmen Betroffenen auf andere Weise helfen.
CO2-Gesetz
Der Ausstoß von Treibhausgasen – insbesondere von CO2 – verursacht einen für Mensch und Umwelt schädlichen Klimawandel. Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen und Erdrutsche sind nur einige der negativen Folgen, von denen die Schweiz besonders betroffen ist. Um dem entgegenzuwirken, haben Bundesrat und Parlament eine Strategie zur weiteren Reduktion der CO2-Emissionen entwickelt, die im CO2-Gesetz enthalten ist.
Gegen dieses Gesetz wird das Referendum ergriffen: Das Gesetz sei kostspielig und unnötig (die Schweizer CO2-Emissionen machen nur einen sehr kleinen Teil der globalen Emissionen aus) und treffe den Mittelstand und die KMUs wirtschaftlich mit neuen Steuern und Auflagen.
Waldstätte und die „Wald“-Kantone in der Frühzeit der Schweizer…
Athenische Demokratie? Wiederbelebung zwischen Glarus und Appenzell…
Bundesrat und Parlament sind überzeugt, dass die gewählte Strategie geeignet ist, den Klimawandel und seine schädlichen Auswirkungen zu begrenzen, ohne die Bevölkerung und die Unternehmen zu bestrafen. Dies dank finanzieller Anreize oder Rückerstattungen für diejenigen, die – sowohl als Privatpersonen als auch als Unternehmen – weniger CO2 erzeugen; dank Investitionen in den Klimaschutz und den technischen Fortschritt, der allen zugute kommt (z.B. eine grössere Verfügbarkeit von Fahrzeugen mit geringerem Benzin- und Dieselverbrauch). Mit dem neuen Gesetz würden neben dem Klimaschutz auch neue Arbeitsplätze und Aufträge für den Mittelstand geschaffen werden. Und die Abhängigkeit von ausländischen Ölkonzernen würde verringert.
Bei einer Ablehnung des neuen CO2-Gesetzes müsste sich die Schweiz wohl von ihrem Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren (Pariser Abkommen), verabschieden.
Die Frage auf dem Stimmzettel:
„Wollen Sie das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Reduktion der Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz) annehmen?“
JA: Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Hitzewellen, Dürreperioden, Erdrutsche: Ohne wirksamere Massnahmen wird der Klimawandel massive Schäden und hohe Kosten verursachen. Viele Staaten haben deshalb Maßnahmen ergriffen, die Schweiz muss es ihnen gleichtun. Das Gesetz intensiviert den Klimaschutz, generiert Aufträge für KMU, schafft Arbeitsplätze und ist sozial nachhaltig.
NEIN: Empfehlung der Referendumskomitees
Laut dem „Wirtschaftskomitee NEIN zum CO2-Gesetz“ ist das Gesetz teuer und ohne Nutzen für das Klima. Zudem ist es ungerecht, weil es vor allem untere und mittlere Einkommensgruppen trifft. Für das Komitee „Für eine soziale Ökologie“ verfestigt das Gesetz die klimatischen Strukturen.
Bundesgesetz über polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (MPT).
Seit den Terroranschlägen von Paris 2015 ist die Bedrohung unverändert hoch. Viele Staaten haben ihre Gesetze verfeinert, um den Kampf gegen den Terrorismus zu stärken. Die Schweiz hat ihre Mittel zur Abwehr erweitert. Dennoch bleiben einige Lücken bestehen. So haben Bundesrat und Parlament eine neue Rechtsgrundlage erarbeitet, damit die Polizei mehr Möglichkeiten hat, bei terroristischen Bedrohungen präventiv einzugreifen. Heute kann die Polizei erst eingreifen, wenn eine Person bereits eine Straftat begangen hat.
Zwei Komitees, die gegen dieses Gesetz sind, haben ein Referendum lanciert. Sie behaupten, dass die neuen Mittel, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht mehr Sicherheit bringen: Im Gegenteil, sie würden nicht nur die Menschenrechte und die Rechte von Kindern verletzen (einige Maßnahmen können gegen Kinder im Alter von 12 Jahren ergriffen werden), sondern auch die Gewaltenteilung gefährden, da sie der Polizei erlauben würden, Maßnahmen ohne das Eingreifen eines Richters auf der Grundlage eines einfachen Verdachts anzuordnen und auszuführen. Zudem betonen sie den willkürlichen Charakter dieses Gesetzes, das ihrer Meinung nach jede politische Aktivität, die der Regierung nicht gefällt, als „terroristisch“ definieren kann.
Digitale Geodaten von swisstopo zur kostenlosen Nutzung verfügbar
Die Schweiz hält zwei numismatische Weltrekorde
Bundesrat und Parlament sind der Meinung, dass das Gesetz der Polizei nur bei konkreten und aktuellen Hinweisen auf eine terroristische Bedrohung erlaubt, zum Schutz der Bevölkerung einzugreifen. Ein polizeiliches Einschreiten müsse verhältnismässig sein. Hausarrest beispielsweise würde nur als Extremmaßnahme eingreifen und immer das Eingreifen eines Richters erfordern. Rechtsstaatlichkeit, Grund- und Menschenrechte würden respektiert, jede Entscheidung könnte vor einem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Das neue Gesetz soll die Schweizer Strategie zur Terrorismusbekämpfung ergänzen, die auf folgenden Säulen beruht: Prävention, Repression, Reintegration.
Die Frage auf dem Stimmzettel:
„Wollen Sie das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PÜG) annehmen?“
JA: Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Für den Bundesrat und das Parlament ist die terroristische Bedrohung in der Schweiz hoch. Dies bestätigt auch der SIC in seinem jüngsten Lagebericht. Um Anschläge wirksam verhindern zu können, braucht die Polizei zusätzliche Instrumente. Diese neuen Instrumente erhöhen die Sicherheit und verbessern den Schutz der Bevölkerung.
NEIN: Empfehlung der Referendumskomitees
Nach Ansicht der Referendumskomitees ist das Gesetz ineffektiv. Sie glauben, dass es terroristische Aktivitäten unzureichend definiert, die Rechte von Kindern und die Menschenrechte verletzt und die Gewaltenteilung untergräbt. Das Gesetz würde die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung gefährden und unbescholtene Bürger in Gefahr bringen.