Die Schweiz wird von der italienischen schwarzen Liste gestrichen

Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti haben eine politische Erklärung unterzeichnet, in der es um die Bereinigung einiger hängiger Steuerfragen geht. Italien streicht die Schweiz von der schwarzen Liste von 1999. Zudem wurde eine Übergangslösung für intelligent arbeitende Grenzgänger gefunden, die bis zum 30. Juni 2023 gelten soll.

Crasi fra le bandiere della Confederazione Svizzera e della Repubblica Italiana
Crasi between the flags of the Swiss Confederation and the Italian Republic

Die unterzeichnete politische Erklärung hat zur Folge, dass die Schweiz von der 1999 von Italien erstellten schwarzen Liste von Personen gestrichen wird. Mit dieser Lösung wird eine administrative Hürde in den Steuerbeziehungen zwischen den beiden Ländern beseitigt. Mit dieser Liste sollten vermögende Steuerzahler aufgespürt werden, die einen fiktiven Wohnsitz im Ausland angeben, um Steuern in Italien zu vermeiden.

Darüber hinaus einigten sich beide Seiten auf den Abschluss einer gütlichen Vereinbarung über Telearbeit, die unterzeichnet wird, sobald Italien die Rechtsgrundlage für die Streichung der Schweiz von der schwarzen Liste geschaffen hat. Diese einvernehmliche Vereinbarung beinhaltet eine vom 1. Februar bis 30. Juni 2023 gültige Übergangslösung für die Besteuerung der Telearbeit von Grenzgängern im Rahmen des Abkommens von 1974.

Finanzministerin Karin Keller-Sutter sagte: „Mit der unterzeichneten Erklärung werden zwei wichtige offene Steuerfragen zwischen der Schweiz und Italien endgültig geklärt.“

 

Während des Gesprächs zeigte sich der italienische Finanzminister Giorgetti auch zuversichtlich, dass das italienische Parlament in den kommenden Wochen das 2020 unterzeichnete neue Abkommen über die Besteuerung von Grenzgängern ratifizieren wird. In der Schweiz wurde das Abkommen bereits im März 2022 von den eidgenössischen Räten angenommen.

Il Federalismo Fiscale e il Regionalismo differenziato: il divario nord-sud

Länder auf der schwarzen Liste oder Steuerparadiese

Länder auf der schwarzen Liste, die auch als Steueroasen bezeichnet werden, sind Länder, in denen eine privilegierte Steuerregelung mit sehr niedriger oder gar keiner Besteuerung gilt. Diese Länder tauschen in der Regel keine Steuerinformationen mit anderen Ländern aus.