Schweiz und Graubünden zur Förderung des Italienischen und Romanischen
Beispielloser Leistungsvertrag zwischen dem Bund und der Regierung von Chur für die Erhaltung und den Schutz der Minderheitensprachen in der Periode 2021-2024
Das Bundesamt für Kultur hat mit dem Kanton Graubünden den Leistungsvertrag für die Erhaltung und Förderung der romanischen und italienischen Sprache und Kultur in der Periode 2021-2024 unterzeichnet.
Das BAK wird sich fortan auch ausserhalb des Kantons Graubünden engagieren und wird im Juni die Ausschreibung für ein neues Förderprogramm veröffentlichen. Dies ist ein weiterer Schritt in der Förderung der Minderheitensprachen des Landes.
Ein Hoch auf die erste “Romancia-Woche” in der Schweizer Geschichte!
Auf dem Weg zu mehr Zusammenarbeit und neuen Schwerpunkten
Der neue Leistungsvertrag zwischen dem Kanton Graubünden und dem BAK zielt auf eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Bund und dem Kanton bei Massnahmen zur Sicherung und Förderung der romanischen und italienischen Sprache.
Er sieht auch vor, dass die Ressourcen auf bestimmte Schwerpunktbereiche konzentriert werden.
Der Kanton Graubünden hat bereits erste Massnahmen definiert, zum Beispiel in den Bereichen Bildung und Verwaltung.
Die Schweizer Bezirke? Noch Kinder eines kleinen Föderalismus
Bern investiert 22 Millionen Franken in das Projekt
Im Rahmen seiner Kulturbotschaft wird der Bund in den nächsten Jahren rund 22 Millionen Franken für die Erhaltung und Förderung der beiden Minderheitensprachen im Kanton Graubünden bereitstellen.
Zudem sollen romanische Kinder und Jugendliche beim Erlernen und Erleben ihrer Sprache und Kultur ausserhalb ihres angestammten Gebietes unterstützt werden, sowohl im Kanton Graubünden als auch in anderen Teilen der Schweiz.
Im Juni wird das BAK ein Förderprogramm zur Unterstützung von Projekten in der romanischen “Diaspora” ausschreiben.
Für die Periode 2021-2024 werden jährlich CHF 400’000 zur Verfügung gestellt, wie es in der Vorinformation zur Ausschreibung heisst.
Erste “Bündnertage” im Sommer im Valposchiavo
Stärkung der digitalen Präsenz Graubündens an der Spitze
Die erste Projektrunde soll dazu dienen, herauszufinden, welche Art von Förderung nötig ist und effektiv umgesetzt werden kann.
Die Projektbeiträge zielen zum Beispiel auf Bildungsangebote, aber auch auf die Stärkung der digitalen Präsenz des Romanischen, mit dem Ziel, den Zugang zur Sprache zu verbessern und zu vereinfachen.
Die Sprachförderung des Bundes stützt sich in erster Linie auf das Sprachengesetz vom 5. Oktober 2007 (LLing; SR 441.1) und die Sprachenverordnung vom 4. Juni 2010 (OLing; SR 441.11).
WEF: Bundeshilfe für den Kanton Graubünden von 2022 bis 2024
Viersprachigkeit als unverzichtbarer Verfassungswert
Diese beiden Rechtsinstrumente setzen den Verfassungsauftrag zur Förderung der Landessprachen um und haben zum Ziel, die Viersprachigkeit der Schweiz zu stärken, den inneren Zusammenhalt des Landes zu festigen, die individuelle und institutionelle Mehrsprachigkeit zu fördern und schliesslich das Romanische und das Italienische zu erhalten und zu fördern.
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