Neue Schutzgüter in den Kantonen Genf und Graubünden
Der Bundesrat hat zwei Inventare der schützenswerten und für die Förderung der qualitätsvollen Baukultur nützlichen Schweizer Siedlungen angepasst
Aktualisiertes Bundesinventar ISOS für die Kantone Genf und Graubünden
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. März 2021 eine Aktualisierung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) für die Kantone Genf und Graubünden verabschiedet.
Diese Änderung markiert den Beginn eines neuen Zyklus von ISOS-Aktualisierungen. Die aktualisierten Erhebungen werden fortan als Geodaten zur Verfügung stehen.
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Vom Genfer Land ins Oberengadin
Das ISOS-Update umfasst die Genfer Landschaft sowie die Regionen Imboden, Maloja, Plessur und Viamala.
Die Satellitenstadt Le Lignon, das Dorf Russin und der Weiler Cinuos-chel (S-chanf) werden neu in die Liste der Siedlungen von nationaler Bedeutung aufgenommen, während Orte wie Onex, Sézegnin, Veyrier, Felsberg, Paspels und Sarn entfernt wurden.
Diese Änderung markiert den ersten Schritt im neuen Zyklus der Aktualisierung des Inventars, das nun auch in digitaler Form veröffentlicht wird.
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Die 40 revidierten Vermessungen am 5. Mai online
Die rund 40 nachgeführten Erhebungen (13 für Genf, 28 für Graubünden) sind ab 5. Mai 2021 auf dem Geoportal des Bundes (map.geo.admin.ch) als Geodaten und im PDF-Format verfügbar.
Im Zuge des neuen Aktualisierungszyklus werden die bestehenden Erhebungen schrittweise durch die neuen Daten ersetzt.
Das ISOS ist eines der Bundesinventare der Objekte von nationaler Bedeutung, die der Bund aufgrund des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz erstellt.
Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS)
Ordonnance concernant l’Inventaire fédéral des sites construits à protéger en Suisse (OISOS)
Ordinanza riguardante l’inventario federale degli insediamenti svizzeri da proteggere (OISOS)
Regelmässig überprüft und aktualisiert, gibt das ISOS Einblick in die Entwicklung von Siedlungen und deren Identität.
Es zeigt auf, was erhaltenswert ist, und fördert so eine qualitätsvolle Baukultur. Der Bundesrat entscheidet nach Rücksprache mit den Kantonen, welche Objekte aufgenommen, verändert oder gestrichen werden sollen.
Der Bund setzt das ISOS bei der Erfüllung seiner Aufgaben systematisch ein und die Kantone und Gemeinden müssen es bei ihrer Raumplanung berücksichtigen.