Mehr Schweiz im neuen Flugsicherungsgesetz
Eine Landessprache darf für nicht-kommerzielle Sichtflüge verwendet werden, aber die Kontrollen des psychischen Zustands und des Alkohols der Piloten werden strenger sein
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. März 2021 von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes Kenntnis genommen und die Botschaft sowie den entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet.
Die Überarbeitung basiert auf der Umsetzung eines EU-Gesetzes und parlamentarischer Maßnahmen.
Die neuen Bestimmungen beinhalten präventive Verbesserungen im Bereich der Gesundheitsüberwachung des Luftfahrtpersonals durch die Einführung eines Auskunftsrechts und stichprobenartige Alkoholkontrollen.
Steuern, sechzehn Handlungsfelder für die Schweiz der Zukunft
Expertengruppe zur Verbesserung des Steuerstandortes Schweiz
Es gibt einen Steuerüberschuss zwischen dem, was Sie geben und dem, was Sie erhalten
Darüber hinaus wird es wieder möglich sein, Funktelefonate in einer Landessprache zu führen.
Nachdem das Parlament den Antrag „Kein Verbot von Landessprachen für nicht-kommerzielle Sichtflüge“ angenommen hat, wird das Prinzip des Englischen als alleinige Sprache für den Flugfunk mit einer Reihe von Ausnahmen versehen.
Für nicht-kommerzielle Sichtflüge (VFR) können die Piloten künftig wieder neben Englisch auch eine Landessprache im Sprechfunkverkehr verwenden.

Vom Germanwings-Fall zu neuen Gesundheitsanforderungen
Im Zuge der auf europäischer Ebene ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen nach dem Germanwings-Unglück vor rund fünf Jahren ermöglicht die Teilrevision des Flugsicherungsgesetzes eine verbesserte Früherkennung psychischer Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern und Fluglotsen.
Die Lufttüchtigkeit wird im Rahmen der regelmäßigen Inspektionen des Flugmedizinischen Dienstes periodisch überprüft. Mit dem neuen Auskunftsrecht können Ärzte und Psychologen aber künftig die Ergebnisse von Diagnosen und Informationen über mögliche akute psychische oder körperliche Erkrankungen ihrer Patienten an das BAZL weiterleiten.
Einkommen der Schweizer Haushalte steigt, aber…
Der Kanton Zug ist nicht zufrieden: Die Steuern sinken weiter…
Online-Handel: Mehr Zollsicherheit zwischen der Schweiz und der EU
Von nun an kann das BAZL jederzeit stichprobenartige Alkoholkontrollen bei Besatzungsmitgliedern durchführen, ohne dass eine Trunkenheit nachgewiesen werden muss.
Damit wird nicht nur einem möglichen Alkoholmissbrauch frühzeitig vorgebeugt, sondern auch sichergestellt, dass die Besatzungsmitglieder in der notwendigen geistigen und körperlichen Verfassung sind, um ihre Aufgaben verantwortungsvoll zu erfüllen.







