Die Schweiz will von Diesel- auf Elektrobusse umsteigen
Der Bundesrat wird drei verschiedene Optionen für den Umstieg von älteren Bussen auf Batteriebusse nach CO2- und Geräuschparametern prüfen
Bundesrat stellt Optionen für den Umstieg von Diesel- auf Elektrobusse im ÖPNV vor
Der Bundesrat hat am 12. März 2021 den Bericht „Förderung der Bejahung nicht-fossiler Verkehrsträger im öffentlichen Straßenverkehr“ verabschiedet.
Förderung des Einsatzes nicht-fossiler Kraftstoffe im öffentlichen Straßenverkehr
Der Bericht zeigt, dass es möglich wäre, die Treibhausgas-, Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Bussen, die im öffentlichen Nahverkehr eingesetzt werden, deutlich zu reduzieren, wenn die derzeit im Umlauf befindlichen Dieselbusse durch Busse mit Antriebstechnologien ersetzt würden, die ohne fossile Brennstoffe auskommen, wie beispielsweise batterieelektrische Busse.
Der Bericht wurde in Erfüllung des Postulats der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats vom 15. Januar 2019 (19.3000 „Förderung der Bejahung von nicht-fossilen Treibstoffen im öffentlichen Strassenverkehr“) erstellt.
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Das Postulat forderte die Prüfung von finanziellen Massnahmen, um den Umstieg von Dieselbussen auf klimafreundliche Busse, die nicht fossile Energie nutzen, zu beschleunigen.
Der jetzt veröffentlichte Bericht untersucht drei Szenarien mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten des Übergangs von Dieselbussen zu Antriebstechnologien, die ohne fossile Brennstoffe auskommen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Elektrobussen.
Der Bericht analysiert, inwieweit CO2-Emissionen, Luftschadstoffe und Lärm in jedem der drei Szenarien reduziert werden können. Sie schätzt auch die damit verbundenen zusätzlichen Kosten und zeigt auf, mit welchen Instrumenten sie gedeckt werden könnten.

Ein anspruchsvoller Weg zwischen Amortisation und Komfort
Heute sind batteriebetriebene Busse noch relativ teuer, aber in Zukunft werden die Kosten sinken. Eine vollständige und sehr schnelle Umstellung von einer Flotte von Dieselbussen auf eine Flotte von Batteriebussen ist derzeit aufgrund der begrenzten Ressourcen sowohl im lokalen als auch im regionalen Personenverkehr wirtschaftlich nicht sinnvoll.
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Mehrkosten im Vergleich zu Dieselbussen entstehen durch höhere Anschaffungskosten und die notwendige Ladeinfrastruktur.
Auch Dieselbusse profitieren weiterhin von der Mineralölsteuervergünstigung. Mit der Verabschiedung des CO2-Gesetzes hat das Parlament beschlossen, diese Erstattung auslaufen zu lassen.
Der Bundesrat sieht derzeit davon ab, eine Empfehlung abzugeben, welches der drei Umstellungsszenarien weiterverfolgt werden soll.

Mineralöle, Reisende und Klima für Referenzzwecke
Der Bericht empfiehlt die folgenden Finanzierungsoptionen
Bestehende nationale Förderprogramme: Die durch die CO2-Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure (CO2-Gesetz) finanzierten Kompensationsprogramme (Stiftung KliK) sowie das Agglomerationsverkehrsprogramm (PTA) leisten finanzielle Beiträge.

Mineralölsteuer: Wird die Totalrevision des CO2-Gesetzes in der anstehenden Volksabstimmung angenommen, entfällt die Rückerstattung der Mineralölsteuer für den Nahverkehr ab 2026 und für den regionalen Personenverkehr ab 2030. Die daraus resultierenden Überschüsse werden von der Bundesregierung für einen festgelegten Zeitraum zur Umstellung von Dieselbussen auf alternative, nicht-fossile Antriebe verwendet.
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Regionaler Personenverkehr: Der Bund kann seinen Anteil an den Mehrkosten im regionalen Personenverkehr durch ordentliche Verpflichtungskredite decken. Ab 2026 müssen die Kredite jedoch erhöht werden. Die Kantone müssen ihren Anteil an den Mehrkosten aus eigenen Mitteln bezahlen.

Nahverkehr: Der Bund ist nicht für die Finanzierung des Nahverkehrs zuständig. Die Kantone und Gemeinden sind jedoch nicht verpflichtet, ihre Busflotten nach dem Zeitplan des gewünschten Szenarios zu ersetzen. Es sollte eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden, um die Kofinanzierung des Bundes für den Nahverkehr sicherzustellen.

Klimafonds: Falls die Totalrevision des CO2-Gesetzes in der kommenden Volksabstimmung angenommen wird, soll ein Klimafonds eingerichtet werden. Der Fonds wird Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen finanzieren. Aus diesem Fonds könnten möglicherweise Fördermittel für den Umstieg von Dieselbussen auf alternative nicht-fossile Antriebe bereitgestellt werden, obwohl dieses Förderelement im CO2-Gesetz nicht explizit erwähnt wird.
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Die konkrete Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird in einem politischen Dialog zwischen den drei Regierungsebenen weiter untersucht werden müssen. Eine umfassende Konsultation der interessierten Kreise ist geplant.
