COVID-Zertifikat-Verordnung in der Schweiz verabschiedet
Die ersten EU-kompatiblen Zertifikate für geimpfte, geheilte oder getestete Personen werden wie geplant im Juni von der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellt
Die ersten COVID-Bescheinigungen für geimpfte, geheilte oder getestete Personen werden wie geplant im Juni von der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, 4. Juni, die Verordnung über COVID-Bescheinigungen verabschiedet, die die rechtliche Grundlage für die Ausstellung dieser Bescheinigungen bildet.
Sie regelt neben Form und Inhalt der Zertifikate auch die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen bei der Ausstellung, die Richtlinien für die Prüfung sowie die Kompatibilität mit dem “digitalen COVID-Zertifikat der EU”. Die Verordnung tritt am 7. Juni 2021 in Kraft.
Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) baut ein System zur Ausstellung und Verifizierung von COVID-Zertifikaten auf.
Mit der Verordnung über Bescheinigungen über die Impfung gegen COVID19, die Genesung von COVID19 oder das Ergebnis einer COVID19-Untersuchung (Verordnung über COVID19-Bescheinigungen) schafft der Bundesrat die rechtliche Grundlage für die Ausstellung solcher Dokumente. Die Bescheinigungen werden in Papier- und elektronischer Form ausgestellt.
Verordnung über Zertifikate zum Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Covid-19-Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses (Covid-19-Verordnung Zertifikate)
Erläuterungen zur Verordnung über Zertifikate zum Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Covid-19-Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses
Beide Varianten enthalten die notwendigen Informationen in Form eines freitragend lesbaren Textes und eines QR-Codes, um Fälschungen zu verhindern.
Außerdem enthalten sie eine elektronische Signatur des Bundes, die eine sichere Überprüfung des Zertifikats ermöglicht, bei der keine persönlichen Daten übertragen oder gespeichert werden.
Um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, werden die Systeme für COVID-Zertifikate derzeit im Rahmen eines öffentlichen Sicherheitsevaluierungstests durch Experten und Interessierte auf ihre Robustheit geprüft.
Die ersten Zertifikate werden ab dem 7. Juni 2021 schrittweise ausgegeben und spätestens Ende Juni der Bevölkerung zur Verfügung gestellt.
Enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen
Die Kantone definieren die Institutionen des Gesundheitswesens, die COVID-Zertifikate ausstellen können. Sie bezeichnen als Aussteller spezialisiertes Personal (in Impf- und Testzentren, Spitälern und Arztpraxen, Apotheken usw.), das auf Antrag von geimpften, geheilten oder getesteten Personen, die negativ getestet wurden, Zertifikate ausstellt.
Der Bund stellt ein System für die Ausstellung, Verifizierung und den Widerruf von COVID-Zertifikaten zur Verfügung, das die Anbindung an bestehende Informationssysteme (z.B. Systeme im Bereich Impfen und Testen) ermöglicht, so dass auch digitale Zertifikate ausgestellt werden können.
Sie unterstützt die Kantone bei der Einführung der Lösung und den entsprechenden organisatorischen Anpassungen.
Ordonnance sur les certificats attestant la vaccination contre le COVID19, la guérison du COVID-19 ou la réalisation d’un test de dépistage du COVID-19 (Ordonnance COVID-19 certificats)
Commentaire concernant l’ordonnance sur les certificats attestant la vaccination contre le COVID-19, la guérison du COVID-19 ou la réalisation d’un test de dépistage du COVID-19
Speicherung und Überprüfung aller Coronavirus-Zertifikate
Konkret umfasst das System die App “COVID Certificate” zur Speicherung und die App “COVID Certificate Check” zur Überprüfung der Zertifikate. Beide werden kostenlos in den offiziellen App-Stores von Google und Apple zur Verfügung gestellt.
Dank der App “COVID Certificate” können COVID-Zertifikatsinhaber die digitale Version mitnehmen und jederzeit vorzeigen.
Das COVID-Zertifikat in der App ist gleichwertig mit dem Zertifikat in Papierform.
COVID-Zertifikate, die in Papierform oder in der “COVID Certificate Check”-App vorliegen, können überprüft werden: Die Person, die die Überprüfung durchführt, kann nur den Vornamen, den Nachnamen, das Geburtsdatum und die Angabe der Gültigkeit des COVID-Zertifikats einsehen.
So wird das COVID-Zertifikat der Schweiz funktionieren
Datenschutz und Kompatibilität mit der Europäischen Union
Das vom BIT zur Verfügung gestellte Zertifikatsausgabesystem berücksichtigt datenschutzrechtliche Aspekte.
Personenbezogene Daten werden von der Bundesverwaltung nicht zentral gespeichert und die für die elektronische Signierung des Zertifikats erforderlichen Daten werden aus dem Bundessystem gelöscht, sobald das Zertifikat erzeugt und übermittelt wurde.
Zudem ist die Bundeslösung kompatibel mit dem von der EU zur Verfügung gestellten System “EU COVID digitales Zertifikat” und ermöglicht die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten.
Gestaffelte Einführung ab Montag, 7. Juni 2021
Die COVID19-Zertifikatsverordnung tritt am 7. Juni 2021 in Kraft. Ab diesem Datum wird das Zertifizierungssystem schrittweise eingeführt und bis Ende Juni in der ganzen Schweiz in Betrieb sein.
Die Verordnung stützt sich auf Artikel 6a des COVID19-Gesetzes, der den Bundesrat ermächtigt, die Anforderungen an das Dokument festzulegen, das eine erfolgreiche COVID19-Impfung, die Genesung von einer Cororavirus-Infektion oder ein negatives COVID19-Testergebnis bescheinigt.
Die Umstände, unter denen ein COVID-Zertifikat vorgelegt werden muss, z.B. um an einer Veranstaltung teilzunehmen, und eine allfällige spätere Aufhebung von Einschränkungen sind nicht Gegenstand der Verordnung.
Die Kantone wurden zum Verordnungsentwurf konsultiert und bereits vor der Vernehmlassung über die technischen Aspekte der COVID-Zertifikate informiert.