La sede della Banca Nazionale Svizzera a Berna

Bis zu 6 Mrd. CHF für die Schweiz und die Kantone von der Nationalbank

Neuer Gewinnverteilungsvertrag (und verdoppelte Beträge für 2020-2025…) zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der SNB

Am 29. Januar unterzeichneten das Eidgenössische Finanzdepartement und die Schweizerische Nationalbank eine neue Vereinbarung über die Gewinnausschüttung der Nationalbank.

Sofern es die finanzielle Situation der SNB zulässt, werden jährlich maximal 6 Mrd. CHF an die Schweiz und die Kantone ausbezahlt.

Der neue Vertrag regelt die Verteilung des Gewinns der Schweizerischen Nationalbank bis zum Geschäftsjahr 2025.

La sede della Banca Nazionale Svizzera a Berna
Der Hauptsitz der Schweizerischen Nationalbank in Bern

Rückwirkende Ersetzung der Vereinbarung 2016-2020

Sie gilt bereits für das Geschäftsjahr 2020 und ersetzt damit rückwirkend die Vereinbarung 2016-2020 und die Zusatzvereinbarung 2020, die eine maximale Ausschüttung von CHF 2 Mrd. bzw. CHF 4 Mrd. vorsahen.

Die maximale jährliche Ausschüttung von CHF 6 Mrd. beinhaltet einen Sockelbetrag von CHF 2 Mrd., der unter der Voraussetzung ausgezahlt wird, dass der Bilanzgewinn mindestens diesen Betrag beträgt.

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Darüber hinaus gibt es vier mögliche zusätzliche Ausschüttungen von je CHF 1 Milliarde, die vorgenommen werden, wenn der Bilanzgewinn CHF 10, 20, 30 oder 40 Milliarden erreicht.

Die Vereinbarung, die über die Achse Bern-Zürich lief, wurde von Ueli Maurer im Namen des Staates und von Barbara Janom Steiner und Thomas Jordan im Namen der Zentralbank unterzeichnet.

Logotipo della Banca Nazionale Svizzera a Berna
Logo der Schweizerischen Nationalbank in Bern

Verteilung ist ab sofort wirksam

Für das Haushaltsjahr 2020 sind die Bedingungen für die Ausschüttung des Maximalbetrags erfüllt: 6 Mrd. CHF werden somit an Bund und Kantone ausgeschüttet.

Gemäss Nationalbankgesetz ist die Nationalbank verpflichtet, aus ihrem Jahresergebnis Rückstellungen zu bilden, um die Währungsreserven auf dem geldpolitisch notwendigen Niveau zu halten.

Vereinbarung zwischen dem EFD und der SNB vom 29. Januar 2021 (auf italienisch)
Erläuterungen zum FDF-SNB-Vertrag vom 29. Januar 2021 (auf italienisch)
Anteile der Kantone am Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank (auf italienisch)

Der verbleibende Gewinn – nach Zuweisung zu den Rückstellungen – steht grundsätzlich zur Ausschüttung an die Schweizerische Eidgenossenschaft und die 26 Kantone zur Verfügung.

Das EFD und die SNB legen die Referenzwerte für die Gewinnausschüttung in einer mehrjährigen Vereinbarung fest, um mittelfristig eine konstante Gewinnausschüttung zu gewährleisten.

Die Kantone wurden im Vorfeld über die neue Vereinbarung informiert.

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