Bern, Zürich und Aargau setzen auf steuerliche Innovation
Drei Schweizer Kantone mit wichtigen Forschungsclustern, aber bisher „hoher Besteuerung“, werden die Steuern für diejenigen senken, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und Patentboxen fördern
Der Bund wird die Innovationsanreize mit verschiedenen ordnungspolitischen Instrumenten, nicht zuletzt dem steuerlichen Hebel, bis 2025 entschlossen angehen und dazu dienen, die Attraktivität des Alpenlandes weiter zu verbessern.
Tatsächlich wurden mit der Einführung der Steuer- und Finanzierungsreform der AHV (RFFA) weitere spezifische Erleichterungsregeln eingeführt, nämlich der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und Patentboxen.
Der Zweck dieser – auch international anerkannten – steuerlichen „Werkzeuge“ ist die Förderung von unternehmerischen Modernisierungs- und Erneuerungsaktivitäten.
„Forschung & Entwicklung“ und Patente im Überfluss
Die Analyse des BAK Economics Institute, das bereits in einer eigenen Studie die Entwicklung der allgemeinen Besteuerung auf territorialer Basis untersucht hat, zeigt, wie diese gesetzgeberischen Eingriffe die Steuerlast für Unternehmen, die sich durch eine hohe Rate an „Forschung & Entwicklung“ und Patentanmeldungen auszeichnen, erheblich reduzieren.
Die unterschiedliche Umsetzung dieser Instrumente hat dazu geführt, dass sich die Reihenfolge der besonders innovativen Unternehmen im lokalen Bereich geändert hat.
Schließlich ist trotz der Tatsache, dass die Kantone der Binnen- und Ostschweiz immer noch an der Spitze der Liste stehen, die besondere Leistung der Territorien mit wichtigen Forschungsclustern wie Bern, Zürich und Aargau (die traditionell zu den Kantonen mit hoher Besteuerung zählen) hervorzuheben, die wichtige Positionen zurückgewinnen und sich als die aufmerksamsten beim Thema Steuervergünstigungen erweisen.