ASNI: „Nein ist katastrophal für unsere Lebensqualität!“
Das Aktionsbündnis für eine neutrale und unabhängige Schweiz erinnert an die Anwendung von Artikel 121b der Bundesverfassung, für den die Zuwanderung eine innere Angelegenheit bleibt
Die Aktion für eine neutrale und unabhängige Schweiz (ASNI) hat zur Kenntnis genommen, dass die Mehrheit der Wähler und
Die Kantone haben am Sonntag, 27. September 2020, die Volksinitiative „für eine massvolle Zuwanderung“ abgelehnt.
Laut der bekannten Organisation mit Sitz in Lauterbrunnen wurde „die Chance verpasst, innerhalb eines vernünftigen Zeitraums neu zu verhandeln bzw. die übertriebene Zuwanderung aus dem EU-Raum zu stoppen. Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments haben sich bisher jeglicher Maßnahmen enthalten, um die Auswanderung von Millionen von Menschen einzudämmen. Die von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommene Initiative ist nicht umgesetzt worden. Artikel 121b der Bundesverfassung sieht weiterhin vor, dass die Zuwanderung im Interesse der Schweiz eigenständig gesteuert werden soll.“
Und weiter: „Auch dieses jüngste ‚Nein‘ ändert an diesem Mandat nicht ein Jota. Denn laut Verfassung muss die Zuwanderung aus der EU im Interesse der Schweiz gesteuert werden, da sonst der Druck auf den Arbeitsmarkt, die Sozialversicherungen und die Ökologie ungebremst weiter zunimmt“.
Große Sorge um den Arbeitsmarkt
Die ASNI ist sehr besorgt darüber, dass die Regulierung des Arbeitsmarktes mit den sogenannten flankierenden Massnahmen, der Ausbau der Sozialversicherungen, unter anderem mit der Überbrückungsrente für die über 60-Jährigen, und die weitere Übernahme von EU-Recht der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz schaden: „Die Folgen sind bereits gravierend und werden sicher noch schlimmer: weniger Innovation, weniger Lehrstellen, steigende Arbeitslosigkeit und höhere Mieten sowie schmerzhafte Steuererhöhungen.
Trotz der Ablehnung der Beschränkungsinitiative fordert der vom St. Galler Rechtsanwalt Lukas Reimann geleitete Verein den Bundesrat auf, Verhandlungen mit der EU-Kommission über die Definition der Freizügigkeit aufzunehmen. Das bilaterale Abkommen verpflichtet die Vertragspartner, bei negativen Folgen der Freizügigkeit – u.a. der Situation älterer Arbeitnehmer (Frage der Überbrückungsrente) – an den Verhandlungstisch zurückzukehren mit dem Ziel, Lösungen für die Probleme zu finden.
Eine „Brutalisierung des Wahlkampfes“.
Darüber hinaus ist die ASNI besorgt über die Brutalisierung von Abstimmungskampagnen zum Nachteil der direkten Demokratie.
Die Marginalisierung von Argumenten, die dafür sprechen, und die organisierte Zerstörung von Propagandaplakaten haben eine neue Dimension erreicht. Es ist auch beschämend, dass der Bundesrat und die Medien diese unwürdige Art, Politik zu machen, unhinterfragt akzeptieren.
Das Aktionsbündnis für eine neutrale und unabhängige Schweiz hat eine faktenbasierte Abstimmungskampagne durchgeführt. Die Verschiebung des Abstimmungstermins von Mai auf Ende September (Sonntag, 27.) wegen des Coronavirus erforderte einen großen Widerstandswillen. Es gelang ihr, die notwendigen Ressourcen zu sammeln und ein leidenschaftliches Engagement unter ihren Mitgliedern zu entfesseln.
Konkret: „Die Terrorkampagne und die ‚Drohungen‘ des Bundesrates zusammen mit der Lobby der grossen Industriekonzerne Economiesuisse, der Gewerkschaften und der voreingenommenen Verlage nutzten die durch die Coronavirus-Krise entstandene Verunsicherung in der Bevölkerung aus. Die Gegner der Initiative haben die Befürchtung geschürt, dass ein „Ja“ die Schweizer Wirtschaft enorm geschwächt hätte. Selbst Vertreter des Bundesrates zögerten nicht, die ganze Litanei der Lügen zu wiederholen“.
Die Behauptung, eine erfolgreiche Beschränkungsinitiative würde dazu führen, dass die Schweiz den Zugang zum Binnenmarkt verliere, ist laut ASNI „eine Lüge“. Ebenso irreführend für die Wählerschaft war der Name „Abbruchinitiative“. Diese perfide Täuschung der Stimmbevölkerung liess die ohnehin verunsicherten Bürger glauben, dass mit einem Ja zur Initiative alle bilateralen Verträge mit der EU fallen würden“.
Ein Bundesrat, „der der EU gehorcht“.
„Das Netzwerk aus Bundesrat, Bundesverwaltung, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Medien,
mit unfairen und manchmal groben Aussagen, ist diesmal gelungen. Das verheißt nichts Gutes für die Zukunft der Unabhängigkeit, der direkten Demokratie und der Lebensqualität der Schweiz!“ ASNI ist überzeugt, dass dieselben Akteure den Forderungen Brüssels nach einer schnellen Unterzeichnung des Rahmenabkommens gehorsam nachgeben werden, was für die Schweizer Souveränität katastrophal wäre.
Wir werden den Kampf gegen das Rahmenabkommen mit der EU führen, gemeinsam mit Verbündeten“, so Direktor Werner Gartenmann. Gleichzeitig werden wir darüber nachdenken müssen, wie die Souveränität in der Migrationspolitik zurückgewonnen werden kann. Die Durchsetzung der bestehenden, in der Bundesverfassung verankerten Regeln muss daher noch einmal mit Nachdruck angegangen werden. Denn mit dem heutigen ‚Nein‘ ist das Problem der überzogenen Zuwanderung nicht gelöst.“
Schließlich „bleibt der Hauptkampf der Aktion für eine neutrale und unabhängige Schweiz die Verhinderung der Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Daran hat sich nichts geändert, auch nicht mit dem Nein zur Begrenzungsinitiative am 27. September“.