Untreuer FEDRO-Mitarbeiter: 9 Millionen Schadenersatz an die Schweiz?
Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage vor dem Bundesstrafgericht gegen einen ehemaligen Beamten und zwei Mitglieder des Verwaltungsrats eines Autoimporteurs
Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Bundesstrafgericht Anklage gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) und zwei Verwaltungsratsmitglieder eines Autoimporteurs erhoben.
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Laut Anklageschrift bezahlten die beiden Verwaltungsräte den ASTRA-Mitarbeiter dafür, dass er die für die Berechnung der CO2-Strafen relevanten Daten änderte und so verhinderte, dass das Unternehmen über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren Strafen zahlen musste.
Dadurch entstanden dem Bund Verluste in Höhe von rund 9 Millionen Schweizer Franken.

Schwere Verletzung der 2012 eingeführten CO2-Vorschriften
Im Jahr 2012 führte die Schweiz CO2-Vorschriften für neu zugelassene Autos ein, mit dem Ziel, den Kohlendioxidausstoß von Neuwagen bis Ende 2015 auf durchschnittlich 130 g CO2/km zu senken.
Übersteigt der durchschnittliche CO2-Ausstoß aller Fahrzeuge eines Importeurs diesen Schwellenwert, erhebt der Bund eine entsprechende Kohlendioxid-Strafe.
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Die Registrierung der Importe, die Abrechnung der CO2-Strafe und das Inkasso liegen in der Verantwortung des Bundesamtes für Energie (BFE) und des ASTRA.
Im September 2017 eröffnete die Bundesanwaltschaft aufgrund einer Anzeige des ASTRA ein Strafverfahren gegen den ASTRA-Mitarbeiter und dehnte dieses dann auf die beiden Vorstandsmitglieder aus.
Nach umfangreichen Ermittlungen hat die MPC nun Anklage gegen den ehemaligen Mitarbeiter des ASTRA wegen wiederholter Urkundenfälschung von Amtsträgern oder Beamten (Art. 317 Abs. 1 StGB), wiederholter passiver Bestechung (Art. 322 quater StGB), gewerbsmässigem Steuerbetrug (Art. 14 Abs. 4 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht, VStG) und wiederholter Erschleichung einer falschen Bescheinigung (Art. 15 Abs. 1 VStG) erhoben.
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Den beiden anderen Angeklagten werden wiederholte Anstiftung zur Urkundenfälschung (Art. 317 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 24 Abs. 1 StGB), wiederholte aktive Bestechung (Art. 322 ter StGB), gewerbsmäßige Steuerhinterziehung (Art. 14 Abs. 4 StGB) und wiederholte Erschleichung von Leistungen (Art. 15 Abs. 1 StGB) vorgeworfen.

Falsche Aufzeichnung und Manipulation von Daten zwischen 2014 und 2017
Der ehemalige Mitarbeiter des ASTRA war von Mai 2012 bis September 2017 als technischer Mitarbeiter in der Abteilung Strassenverkehr tätig.
Ihm wird vorgeworfen, von Juni 2014 bis September 2017 für die Verhängung von CO2-Strafen relevante Daten in den Computersystemen des ASTRA zugunsten der erwähnten Fahrzeugimportfirma manipuliert zu haben.
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Im Gegenzug sollen die beiden Vorstandsmitglieder eine monatliche Barzahlung von 2.000 CHF übergeben haben.
Dank dieser Manipulation musste der Fahrzeugimporteur in den Jahren 2015 bis 2017 keine CO2-Strafen für die von ihm importierten Fahrzeuge zahlen.
Bei korrekter Erfassung der Daten hätten sich die CO2-Strafen in diesem Zeitraum auf rund 9 Millionen CHF belaufen.
Wie üblich gibt die MPC die Rügen in der Verhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt.
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