Un bambino e una bambina sul divano

Die Schweiz schließt sich der UN an, um den Stimmen der Kinder Gehör zu verschaffen

Der Bundesrat bezuschusst fünf Jahre lang Organisationen, die das Bewusstsein für Kinderrechte schärfen, sowie Bildungsanbieter

Menschen, die mit und für Kinder arbeiten, sollten die Kinderrechte kennen und anwenden
Menschen, die mit und für Kinder arbeiten, müssen besser über die Rechte von Kindern informiert sein und diese einhalten.
Der Bundesrat hält das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Anhörung und Beteiligung für besonders wichtig, zum Beispiel bei der Scheidung der Eltern oder bei der Unterbringung eines Kindes außerhalb des Elternhauses.

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. März 2021 beschlossen, für einen Zeitraum von fünf Jahren Organisationen finanziell zu unterstützen, die in der Aus- und Weiterbildung Tätige für die Kinderrechte sensibilisieren.
Damit erfüllt die Exekutive auch die Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zur Verbesserung der Umsetzung der Kinderrechtskonvention.
Richter, Anwälte, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Polizisten, Lehrer, Migrationsfachleute und andere Fachleute müssen in der Lage sein, die Rechte der Kinder in ihrer täglichen Arbeit zu berücksichtigen.
Die verschiedenen Berufsgruppen müssen daher ermutigt werden, das Thema Kinderrechte in ihre Aus- und Weiterbildungsangebote aufzunehmen. Außerdem sollten praktische Hilfsmittel wie Memos und Checklisten für die verschiedenen Berufsgruppen entwickelt und verbreitet werden.

Parlament erhöht Kredit um zwei Millionen

Zu diesem Zweck plant der Bundesrat, Organisationen, die solche Maßnahmen durchführen, fünf Jahre lang eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 200.000 Schweizer Franken pro Jahr zu gewähren.
Die nötigen Mittel stammen aus dem Kredit „Kinderschutz / Kinderrechte“, den das Parlament in der letzten Wintersession auf 2 Millionen Franken erhöht hat.
Es ist besonders wichtig, dass Kinder und Jugendliche in einer ihrem Alter angemessenen Weise gehört und einbezogen werden. Im Rahmen von Gerichtsentscheidungen oder Entscheidungen von Kinderschutzbehörden trägt dies wesentlich dazu bei, Lösungen zu finden, die das Kindeswohl besser berücksichtigen, als wenn nur die Erwachsenenperspektive betrachtet wird.

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Auch bei Scheidung, Kindeswohlgefährdung oder außerfamiliärer Unterbringung kann das Recht auf Anhörung und Beteiligung den betroffenen Kindern und Jugendlichen helfen, die belastende Situation besser zu bewältigen.
Mit diesen Maßnahmen setzt der Bundesrat auch Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes um. Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1997 hat sich die Schweiz verpflichtet, die internationalen Standards umzusetzen und dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes regelmäßig alle fünf Jahre Bericht zu erstatten.

 

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