Pollice verso della Confederazione Svizzera all'Accordo Quadro con l'Unione Europea

Das institutionelle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wird nicht zustande kommen

Am 26. Mai 2021 ging ein siebenjähriger Verhandlungsprozess zu Ende, bei dem die Fallstricke stets die Chancen überwogen…

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai die Ergebnisse der Verhandlungen zum Institutionellen Abkommen einer Gesamtbeurteilung unterzogen und festgestellt, dass es in einigen zentralen Bereichen noch erhebliche Differenzen zwischen der Schweiz und der EU gibt.
Aus seiner Sicht sind die Voraussetzungen für den Abschluss des Abkommens nicht erfüllt. Sie hat daher beschlossen, das Abkommen nicht zu unterzeichnen und hat dies der EU am selben Tag mitgeteilt. Damit sind die Verhandlungen über den Abkommensentwurf beendet.
Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass es im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU liegt, den bewährten bilateralen Weg beizubehalten und die bestehenden Abkommen mit Überzeugung weiterzuführen. Er beabsichtigt deshalb, mit der EU einen politischen Dialog über die Weiterführung der Zusammenarbeit aufzunehmen.
Gleichzeitig hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, zu prüfen, wie die bilateralen Beziehungen durch mögliche autonome Anpassungen der nationalen Gesetzgebung stabilisiert werden können.

Drei unüberwindbare Hindernisse auf dem Weg zwischen Bern und Brüssel

Die Gespräche mit der EU haben in den Bereichen Freizügigkeitsrichtlinie, Lohnschutz und staatliche Beihilfen nicht zu den von der Schweiz gewünschten Lösungen geführt.
Insbesondere beim Lohnschutz und bei der oben erwähnten Richtlinie (siehe Anhang „Ergebnisse der Gespräche zwischen der Schweiz und der EU zu den zu klärenden Punkten: Lohnschutz, Freizügigkeitsrichtlinie und staatliche Beihilfen“) bestehen weiterhin erhebliche Differenzen.
Die genannten Punkte stellen für die Schweiz wichtige Interessen dar. Ohne die gewünschten Korrekturen wäre vor allem die Schutzwirkung der derzeit geltenden flankierenden Massnahmen nicht gewährleistet.
Bei einer allfälligen Umsetzung der EU-Freizügigkeitsrichtlinie in das Freizügigkeitsabkommen (FZA) müssen gewisse Ausnahmen explizit festgelegt werden, sonst besteht die Gefahr, dass die Rechte der Freizügigkeitsbezüger ausgeweitet werden, was sich auch auf die Sozialhilfekosten auswirken könnte.

„EU-Marktzugang, wenn er der Schweizer Wettbewerbsfähigkeit dient“

Die vollständige Umsetzung käme in der Tat einem Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik gleich, der in der Bevölkerung und in den Kantonen breite Akzeptanz geniesst.
Der Bundesrat will diese wesentlichen Interessen verteidigen und hat deshalb in Anbetracht der Tatsache, dass die Voraussetzungen für den Abschluss des Abkommens nicht erfüllt sind, beschlossen, es nicht zu unterzeichnen.
Bundespräsident Guy Parmelin hat die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, am 26. Mai schriftlich über diesen Entscheid informiert. Damit sind die Verhandlungen mit der EU über den Entwurf des institutionellen Abkommens beendet.
Vor diesem Entscheid hat der Bundesrat die aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte und der Kantone konsultiert und angehört.
Auch die Sozialpartner wurden informiert. Die Ergebnisse dieser Beratungen sind in den Entscheid des Bundesrates eingeflossen.

Bericht betreffend die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, vom 26. Mai 2021

Il celeberrimo Palazzo Federale di Berna
Das berühmte Bundeshaus in Bern

Klärungsbedarf, der nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat

Ziel des Institutionellen Abkommens war es, der Schweiz auch in Zukunft den Zugang zum Binnenmarkt der EU zu sichern und dessen weiteren Ausbau zu ermöglichen.
Das Abkommen hätte einen radikalen Wandel in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union bedeutet. Das Prinzip der dynamischen Rechtsanwendung wäre im Rahmen der Marktzugangsabkommen eingeführt worden.
Auch die Einrichtung eines Streitbeilegungsverfahrens durch ein Schiedsgericht war vorgesehen. Der Europäische Gerichtshof würde eingeschaltet, wenn es um die Auslegung von EU-Recht geht.

Drei Grade der Trennung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union

Mit dem Verhandlungsmandat von 2013 wollte der Bundesrat die flankierenden Massnahmen für die Zukunft absichern und ausschliessen, dass die Schweiz verpflichtet wird, die Freizügigkeitsrichtlinie der EU in das FHA zu übernehmen.
Im Abkommensentwurf vom November 2018 wurden diese Punkte jedoch gar nicht oder nur unzureichend geregelt. Aus diesem Grund verzichtete der Bundesrat damals auf eine Umschreibung des Abkommens und leitete interne politische Beratungen ein.
Die Konsultationen zeigten den Klärungsbedarf in den beiden oben genannten Bereichen sowie im Bereich der staatlichen Beihilfen auf.
Die Forderungen an die EU in diesen drei Punkten genossen breite innenpolitische Unterstützung und wurden von den Kantonen, den Sozialpartnern und der Mehrheit der Parteien mitgetragen.

Substanzielle Gespräche mit der EU zwischen November und Januar

An seiner Sitzung vom 11. November 2020 hat der Bundesrat seine Position zu den drei zu klärenden Punkten präzisiert.
Die Kantone und die Sozialpartner wurden in den Erarbeitungsprozess einbezogen und auf dieser Basis wurden die Gespräche mit der EU aufgenommen.
Seit Januar 2021 haben sechs Verhandlungsrunden stattgefunden, zusätzlich zu einer Reihe von weiteren Kontakten zwischen Staatssekretärin Livia Leu, der Chefunterhändlerin der Schweiz, und Stéphanie Riso, der stellvertretenden Kabinettschefin der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen.

Direkter Zugriff auf EU-Datenbanken für die Schweizer Polizei

Bei diesen Gesprächen wurde Staatssekretärin Livia Leu, je nach Thema, von Staatssekretär Mario Gattiker (Staatssekretariat für Migration SEM) oder Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch (Staatssekretariat für Wirtschaft SECO) begleitet.
Die Schweiz reichte schriftliche Anträge mit konkreten Forderungen ein und erläuterte ihre Positionen auch mündlich. Auch auf konkrete Vorschläge der EU ging sie systematisch und klar ein.
Die Gespräche ermöglichten ein besseres gegenseitiges Verständnis der jeweiligen Positionen, die jedoch inhaltlich weit voneinander entfernt blieben.
Um eine politische Bilanz der Verhandlungen zu ziehen, trafen sich der Schweizer Bundespräsident Guy Parmelin und der Präsident der Europäischen Kommission am 23. April 2021 in Brüssel.

Rapport relatif aux négociations sur un accord-cadre institutionnel entre la Suisse et l’UE, du 26 mai 2021

Ursula Von der Leyen, presidente della Commissione Europea, e Guy Parmelin, presidente della Confederazione Svizzera
Ursula Von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, und Guy Parmelin, Bundespräsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Entschärfungsmaßnahmen, insbesondere im biomedizinischen Bereich, sind im Gange

Der Entscheid, das Institutionenabkommen nicht zu unterzeichnen, markiert das Ende eines siebenjährigen Verhandlungsprozesses, in dessen Verlauf der Bundesrat die erzielten Fortschritte laufend evaluiert und allenfalls neue Schritte definiert hat.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Nichtabschluss des Abkommens auch negative Auswirkungen mit sich bringen wird, wie er bereits mehrfach kommuniziert hat.
So hat die EU mehrfach erklärt, dass sie nicht bereit ist, ohne ein institutionelles Abkommen neue Marktzugangsabkommen abzuschließen.
Die Exekutive ist jedoch der Ansicht, dass es im Interesse beider Seiten ist, dass bestehende Abkommen (wie das über technische Handelshemmnisse [MRAs], soweit es Medizinprodukte betrifft) weiterhin aktualisiert werden und dass keine irrelevanten politischen Verbindungen hergestellt werden, die z. B. die Forschungszusammenarbeit oder die Gleichwertigkeit des Austauschs betreffen.

Verbindliche Mindestlöhne für entsandte Arbeitnehmer aus der EU

Sie setzt auch darauf, dass die Zusammenarbeit in bewährten Bereichen wie dem Gesundheitswesen und der Elektrizität nicht auf Eis gelegt wird.
Um die negativen Folgen abzumildern, hat der Bundesrat längst begonnen, Schadensbegrenzungsmassnahmen zu planen und teilweise umzusetzen, darunter die im Juni 2019 aktivierte Massnahme zum Schutz der Infrastruktur der Schweizer Börsen, mit der die Schweiz auf den Entzug der Äquivalenzanerkennung durch die EU reagiert hat.
Im Bereich der Medizinprodukte hat der Bundesrat bereits unilaterale Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und der Marktüberwachung ergriffen, auch wenn das entsprechende Kapitel des MRA nicht aktualisiert wurde.

Der gemeinsame Weg ist die Fortführung des bilateralen Weges

Nach Ansicht des Bundesrates liegt es im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU, den bewährten bilateralen Weg auch ohne den Abschluss eines institutionellen Abkommens fortzusetzen.
Die Zusammenarbeit basiert auf einem Komplex von mehr als 100 bilateralen Abkommen. Die Europäische Union mit ihren 27 Mitgliedsstaaten ist der wichtigste Partner der Schweiz. Die Schweiz ihrerseits ist einer der wichtigsten Handelspartner der EU: an vierter Stelle beim Warenhandel, an dritter Stelle bei den Dienstleistungen und an zweiter Stelle bei den Investitionen.
Auch die Handelsbilanz der EU weist einen Überschuss von schätzungsweise zehn Milliarden Euro auf. In der Schweiz leben 1,4 Millionen EU-Bürger, dazu kommen rund 340.000 EU-Grenzgänger und weit über 200.000 meldepflichtige Personen pro Jahr aus EU/EFTA-Staaten.

Online-Handel: Mehr Zollsicherheit zwischen der Schweiz und der EU

Die Schweiz teilt die Werte, auf denen Europa beruht, und engagiert sich an der Seite der Europäischen Union für die Bewältigung globaler Herausforderungen, insbesondere für den Klimaschutz, die Förderung der Menschenrechte, Frieden und Sicherheit sowie die Bekämpfung der Armut.
Gemeinsam mit der EU setzt sie sich für eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit, Umweltschutz, Regionalentwicklung und Digitalisierung ein und zeigt sich in Migrationsfragen solidarisch mit der Union.

Rapporto riguardante i negoziati per un accordo quadro istituzionale tra la Svizzera e l’UE, del 26 maggio 2021

La sede della Commissione Europea a Bruxelles
Der Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel

Kein Mangel an politischem Dialog für eine gemeinsame Agenda

Auch ohne institutionelles Abkommen bleibt die Schweiz ein verlässlicher und engagierter Partner der EU und leistet einen konstruktiven Beitrag zu einer gut funktionierenden Zusammenarbeit, die weiterhin im Interesse beider Seiten ist.
Im Hinblick auf den zweiten Schweizer Beitrag wird der Bundesrat dafür sorgen, dass das Parlament die Mittel so schnell wie möglich freigibt und das Memorandum of Understanding mit der EU rasch abgeschlossen wird.

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Die Exekutive beabsichtigt auch, die Partnerschaft mit der Europäischen Union durch bilaterale Verträge aufrechtzuerhalten und – wo möglich und im gegenseitigen Interesse – auszubauen.
Sie schlägt der EU daher vor, einen politischen Dialog zu initiieren, um eine gemeinsame Agenda für die künftige Zusammenarbeit zu entwickeln und umzusetzen, und will versuchen, spezifische Probleme gemeinsam zu lösen, um so eine möglichst reibungslose Umsetzung der bestehenden Abkommen zu gewährleisten.

Autonome Prüfung der Schweizer Gesetzgebung soll „stabilisiert“ werden

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen die Möglichkeit einer autonomen Anpassung der nationalen Gesetzgebung zu prüfen, um die bilateralen Beziehungen zu stabilisieren.
Das Bundesamt für Justiz wird die bestehenden Divergenzen zwischen dem EU-Recht und dem Schweizer Rechtssystem identifizieren und abklären, wo eine Rechtsharmonisierung sinnvoll und von gegenseitigem Interesse sein könnte. Dies wird ein autonomer Prozess unter Einbezug der Sozialpartner und der Kantone sein.

Ursula Von der Leyen, presidente della Commissione Europea, e Guy Parmelin, presidente della Confederazione Svizzera
Ursula Von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, und Guy Parmelin, Bundespräsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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