Neue Zollvorschriften 2025: Franchise auf 150 Franken gesenkt

Bundesrat senkt Selbstbehalt zur Bekämpfung des Einkaufstourismus

Swiss Customs Image of the Federal Office for Customs and Border Security
Swiss Customs Image of the Federal Office for Customs and Border Security

Ab dem 1. Januar 2025 können Reisende Waren für den privaten Gebrauch bis zu einem Höchstwert von 150 CHF pro Person und Tag steuerfrei einführen. Bei Überschreitung dieser Grenze wird die Schweizer Mehrwertsteuer fällig. Mit dieser Massnahme wird dem Wunsch des Parlaments und mehrerer Kantone entsprochen, das Phänomen des „Einkaufstourismus“ einzudämmen und die Steuergerechtigkeit in den Grenzregionen zu verbessern.

Die Maßnahme, die Teil einer Anpassung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) ist, geht auf die Notwendigkeit zurück, das Problem des Einkaufstourismus zu lösen, der die lokale Wirtschaft beeinträchtigt. Das Parlament und einige Kantone, darunter St. Gallen und Thurgau, haben sich für die Senkung der Freigrenze ausgesprochen, um die lokalen Unternehmen zu schützen und ein gerechteres Steuersystem zu fördern.

In der Vernehmlassung, die von November 2023 bis März 2024 lief, zeichnete sich ein breiter Konsens unter den Kantonen und Wirtschaftsvertretern ab, die Limite auf 150 Franken festzulegen, obwohl einige Ständeräte eine Senkung auf 100 Franken vorgeschlagen hatten. In der Schlussabstimmung wurde jedoch der Grenzwert von 150 Franken gewählt, da eine niedrigere Grenze zu einem übermässigen Anstieg der Zollabfertigung geführt hätte, sowohl für die Reisenden als auch für die Zollbehörden.

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Selbstanmeldung von Waren mit der QuickZoll-App

Um die Zollabfertigung zu vereinfachen, können Reisende ihre Waren bereits über die QuickZoll-App zum normalen Mehrwertsteuersatz von 8,1 Prozent anmelden. Die Verzollung zum reduzierten Satz von 2,6 Prozent ist jedoch nur mündlich an einem stark frequentierten Grenzübergang oder schriftlich über ein Anmeldefeld möglich. Bis dahin kann dies an den Grenzübergängen mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Verzollung zum reduzierten Mehrwertsteuersatz über die QuickZoll-App wird voraussichtlich ab 2026 erfolgen.