Transportversicherung gegen Kriegsrisiken, auf Wiedersehen
Die Bundesverordnung vom 7. Mai 1986, welche die Seeverkehrsversorgung der Schweiz vor Krieg, Piraterie, Aufruhr und Terrorismus schützte, wird aufgehoben
Die Bundesverordnung über die Eidgenössische Transportversicherung gegen Kriegsrisiken (OARG), deren erste Elemente auf mehr als sechzig Jahre zurückgehen, wird aufgehoben.
Der Bundesrat hat am 4. Juni 2021 beschlossen, dieses staatliche Versicherungsangebot aufzulösen, da die Risiken des internationalen Transports im Rahmen der wirtschaftlichen Versorgung der Schweiz heute auch von privaten Anbietern gültig versichert werden können.
Durch die Auflösung der Eidgenössischen Transportversicherung gegen Kriegsrisiken – und der entsprechenden Spezialfinanzierung – können bis Ende 2021 rund 55 Millionen Franken in die allgemeine Bundeskasse einfliessen.
Die Transportversicherung gegen Kriegsrisiken (ARG) war eine Sachschadenversicherung für Unternehmen, die im Auftrag der wirtschaftlichen Landesversorgung (NES) internationale Transporte durchführten.
Versichert werden konnten die Transportmittel sowie die transportierten Güter und Wertgegenstände. Die letzten Versicherungsnehmer waren die Eigentümer von Seeschiffen der Schweizer Flotte.
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1956 und 1960 zwei Dekrete zur „Korrektur“ des Marktes
Die Notwendigkeit dieser staatlichen Versicherung ergab sich aus dem Mangel an ausreichender Deckung auf dem Markt für Kriegsrisiken und ähnliche Risiken: Piraterie, Unruhen und Terrorismus.
Die Bundesverordnung vom 7. Mai 1986 über die Kriegsrisikoversicherung des Bundes (ARG) regelte die Deckungsvorsorge des Bundes.
Die Anfänge des ARG reichen bis in die Nachkriegszeit zurück. Seit 1955 wurde der Bundesrat ermächtigt, Transporte gegen die Risiken des Krieges zu versichern bzw. gegen die üblichen Risiken rückzuversichern.
Nachdem dieser Grundsatz im Bundesgesetz über die Vorbereitung der wirtschaftlichen Landesverteidigung verankert wurde, folgten 1956 und 1960 zwei unveröffentlichte Bundesratsbeschlüsse, die den Grundstein für das OARG legten.
Eine Analyse des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat ergeben, dass eine staatliche Versicherung nicht mehr notwendig ist: Heute kann jedes Risiko problemlos durch das Marktangebot versichert werden.
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Kantone, Parteien und Organisationen, die für eine Änderung sind
Die Aufhebung der Verordnung war Gegenstand einer Vernehmlassung, die Mitte Februar 2021 endete. Fast alle Teilnehmer – Kantone, Parteien und Organisationen – waren dafür.
Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, das ARG abzuschaffen und die entsprechende Verordnung per 1. August 2021, dem 730. Geburtstag der Eidgenossenschaft, aufzuheben.
Die entsprechende Sonderfinanzierung von rund 55 Millionen Franken wird aufgelöst.
Der Bund hat in der Vergangenheit dreistellige Millionenbeträge an Bürgschaften für die Seeschifffahrt verloren: Dieser Betrag kann nun in die allgemeine Bundeskasse zurückfließen.