Schwyz und Glarus, verlorene Halbkantone der Schweizer Geschichte
Bis zum Sonderbundskrieg hielt die Trennung zwischen Konservativen und Liberalen im Kanton Schwyz und zwischen Protestanten und Katholiken im Kanton Glarus an
Die Geschichte von Basel (Stadt und Land), Unterwalden (heute Nidwalden und Obwalden) und Appenzell (Äußeres und Inneres), die uns in Form von zweigeteilten Kantonen mit hälftiger Vertretung auf Bundesebene überliefert sind, schließt nicht aus, dass eine ähnliche Zweiteilung nicht auch andere Staaten in der Schweiz betreffen und bis in die Gegenwart fortsetzen könnte.
Drei Staaten in zwei Hälften geteilt, aber mit der gleichen Würde wie die anderen
Auch in anderen Landesteilen kam es zu Abspaltungen, wiederum im deutschsprachigen Raum und wiederum im ländlichsten und vielleicht abgelegensten Teil des Landes, wie im Fall von Schwyz und Glarus, die zu den ältesten Schweizer Kantonen gehören und ungewöhnliche Formen der Abspaltung wählten.
Dies geschah in ferner Vergangenheit, lokal und am Vorabend des Sonderbundskrieges, der im November 1847 die Interessen von sieben katholischen und konservativen Kantonen gegen die Zentralisierungspläne der Eidgenossenschaft und der radikalen und liberalen Staaten ausspielte.
In Schwyz werden Liberale und Konservative gegeneinander ausgespielt
Im Kanton Schwyz, dessen Name wahrscheinlich die Grundlage für den Begriff “Schweiz” ist, gab es eine echte territoriale Trennung zwischen reaktionären (“Innerschwyz”) und liberalen (“Ausserschwyz”) Bezirken.
Die Teilung scheiterte, da sie bald vom Bundesrat abgelehnt wurde, zumal die Aufteilung in die Halbkantone Äusseres und Inneres Schwyz faktisch nur für die Zeit zwischen 1831 und 1833 Bestand hatte.
Katholiken und Protestanten “gegen” einander in Glarus
Im Kanton Glarus fand von 1682 bis 1836 eine Trennung zwischen Katholiken und Protestanten statt, allerdings ohne territoriale Aufteilung und ohne formale Einrichtung von Halbkantonen.
Sie fand zwischen den Bürgern von Evangelisch-Glarus und Katholisch-Glarus statt, die von getrennten politischen und administrativen Gremien, wie der Landsgemeinde, regiert wurden.