In der Schweiz ist das COVID19-Zertifikat universell und kann nicht gefälscht werden
Bis Ende Mai wird der Bund zwei Hypothesen verfolgen: eine vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation und eine von SICPA/ELCA
Bis zum Ende des Sommers wird die Eidgenossenschaft ein einheitliches, fälschungssicheres und international anerkanntes COVID-19-Zertifikat entwickeln.
Hierfür werden zunächst zwei technische Lösungen verfolgt. Eine endgültige Entscheidung über die Varianten wird Mitte Mai getroffen.
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Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bezieht die interessierten Kreise in die Arbeiten ein, um sicherzustellen, dass die gewählte Lösung praktisch anwendbar und benutzerfreundlich ist.
Eine Rechtsgrundlage bietet Artikel 6a der Ad-hoc-Regelung
Aufgrund des gesetzlichen Auftrags (COVID-19-Gesetz, Artikel 6a) müssen alle geimpften, geheilten und kürzlich negativ getesteten Personen ein COVID-19-Zertifikat erhalten können, das von den Einrichtungen ausgestellt wird, die die Tests oder Impfungen durchführen.
Die mit der Impfung, dem Test oder der Kur verbundenen Daten bleiben nur in diesen Einrichtungen und bei den betroffenen Personen gespeichert.
Kompatibilität mit dem EU Green Digital Certificate
Das COVID-19-Zertifikat muss die dezentrale Speicherung, den Datenschutz und die Sicherheit sowie die Kompatibilität mit dem „digitalen grünen Zertifikat“ der EU gewährleisten.
Weitere wichtige Kriterien sind die Einführungsfristen, die praktische Anwendbarkeit und die Benutzerfreundlichkeit; das Zertifikat wird sowohl als Smartphone-App als auch in Papierform ausgegeben.
Arbeiten an alternativen Lösungen: BIT und Privatpersonen
Nach Rücksprache mit der Digitalen Schweiz, economiesuisse, CH++ und dem ETH-Rat und nach Prüfung der rund 50 eingegangenen Lösungsangebote hat das BAG entschieden, zwei technische Ansätze bis Ende Mai 2021 weiter zu verfolgen: einerseits eine Lösung des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT) und andererseits eine Lösung von SICPA/ELCA.
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Die Lösung von SICPA/ELCA hat den Vorteil, dass bereits funktionierende Komponenten vorhanden sind und das nötige Engineering-Know-how für die weitere Entwicklung vorhanden ist.
Der Schweizer IT-Dienstleister ELCA bietet in Zusammenarbeit mit SICPA die elektronische Siegeltechnologie CERTUS zur Umsetzung des Schweizer COVID-19-Zertifikats an.
SICPA, ein Westschweizer Unternehmen mit einer fast 100-jährigen Geschichte, ist weltweit führend im Bereich der physischen und digitalen Sicherheit für Behörden und Industrie.
Notwendigkeit der Einbeziehung aller Beteiligten
Die Sender binden die Kantone, die FMH, pharmaSuisse und die impfenden Ärzte und Apotheker in die Arbeit des Projekts ein.
In den nächsten Wochen werden auch die Organisationen, die die Prüfzertifikate ausstellen und dann überprüfen müssen, zur Teilnahme eingeladen.
Solange das COVID-19-Zertifikat nicht erhältlich und gültig ist, bleiben in der Schweiz die von Impfstellen ausgestellten Impfbescheinigungen sowie Genesungsbzw.
Das Covid-Zertifikat
Le certificat COVID
Il certificato COVID-19
Der Fokus liegt auf der Sicherheit des Systems und der Authentifizierung der Einrichtungen, die das Zertifikat ausstellen werden.
Sobald sie fertig sind, werden die technischen Lösungen von internen und externen Spezialisten getestet. Das Zertifikat muss außerdem persönlich und nicht fälschbar sein.
Bei der Vorlage des Zertifikats muss sich der Inhaber daher zusätzlich ausweisen, z.B. durch Reisepass oder Personalausweis.
Um den Datenschutz zu gewährleisten, wird die Echtheit und Gültigkeit des Zertifikats nur vor Ort überprüfbar sein.
Chancen auf internationale Anerkennung
Das COVID-19-Zertifikat sollte für die Ein- und Ausreise in und aus anderen Ländern verwendet werden können und mit internationalen Lösungen kompatibel sein.
Im Hinblick auf die Einführung eines international anerkannten Zertifikats unterstützt die Schweiz die Arbeit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit dem Projekt „Smart Vaccination Certificate“ und der EU mit dem „Green Digital Certificate“.
Letztere soll die Referenz für die jeweiligen nationalen Impf-, Prüf- und Verwertungsnachweise sein, über deren Verwendung die jeweiligen Staaten entscheiden.