Nicht weniger als sechzehn thematische Museen in der Gunst des Bundes
In der Periode 2023-2026 hilft Bern mit Betriebsbeiträgen an verschiedene Dauerausstellungen und stellt dafür 6,3 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung
Das Bundesamt für Kultur (BAK) wird ab 2023 16 Schweizer Museen mit einem jährlichen Betriebsbeitrag unterstützen. Die begünstigten Dauerausstellungen wurden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach genauen Kriterien ausgewählt.
Die geplante finanzielle Unterstützung für den Zeitraum 2023-2026 beträgt insgesamt 6,3 Millionen Franken pro Jahr.
Im Oktober 2020 reichten dreißig Museen ein Zuschussgesuch beim Bundesamt für Kultur ein.
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Drei strenge Bewertungskriterien, die von internen und externen Experten geprüft wurden
Wie schon bei der ersten öffentlichen Ausschreibung im Jahr 2017 setzte das BKA sechs Experten und externe Sachverständige ein, um eine materielle Prüfung der Anträge vorzunehmen. Diese wurden anhand der folgenden, in der DFI-Verordnung festgelegten Förderkriterien bewertet:
1) Strahlkraft und Qualität der musealen Tätigkeit der Institution;
2) Bewirtschaftung einer bedeutenden und einzigartigen Sammlung inklusive Helvetica von besonderer Bedeutung für das kulturelle Erbe der Schweiz;
3) Bereitstellung von innovativen Vermittlungsaktivitäten, die sich an ein breites und vielfältiges Publikum richten.
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Die Liste der beitragsbegünstigten Einrichtungen von 12 Staaten
Über die Vergabe der Betriebsbeiträge entschied das BAK auf der Basis von Evaluationen durch Experten. Bei der Bewertung wurde besonderer Wert auf die Bedeutung und das Management der Sammlungen gelegt, da die Bewahrung des kulturellen Erbes ein wesentliches Element der Museumstätigkeit ist. Auf dieser Grundlage unterstützt das BAK die folgenden 16 Institutionen mit einem Betriebsbeitrag für die Periode 2023-2026:
– Aargauer Kunsthaus, Aarau (AG);
– Ballenberg, Schweizerisches Freilichtmuseum, Hofstetten bei Brienz (BE);
– HeK (Haus der elektronischen Künste Basel), Münchenstein (BL);
– JURASSICA Museum, Porrentruy (JU)
– Laténium, Hauterive (NE);
– Musée Ariana (Musée suisse de la céramique et du verre), Genf (GE);
– Musée de l’Elysée, Lausanne (VD)
– Musée international d’horlogerie, La Chaux-de-fonds (NE)
– Museo d’Arte della Svizzera Italiana, Lugano (TI);
– Museum für Gestaltung, Zürich (ZH)
– Augusta Raurica, Augst (BL);
– Stiftsbibliothek, St. Gallen (SG);
– Schweizer Wissenschaftszentrum Technorama, Winterthur (ZH);
– Verkehrshaus der Schweiz, Luzern (LU);
– Vitromusée, Romont (FR);
– Zentrum Paul Klee, Bern (BE).
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Vier Dauerausstellungen sind jetzt im Rennen
Seit der ersten öffentlichen Ausschreibung von Betriebsbeiträgen hat das BAK vier neue Museen unterstützt: das Museum JURASSICA, das Musée international d’horlogerie, das Museum für Gestaltung und das Zentrum Paul Klee.
Das Gesamtbudget des BAK für Betriebsbeiträge an Museen beträgt im Durchschnitt über die gesamte Förderperiode rund 6,3 Mio. CHF pro Jahr.
Die einzelnen Beiträge bewegen sich in der Regel zwischen 5 Prozent (Expertenurteil: gut) und 7 Prozent (Expertenurteil: sehr gut) der Betriebskosten des Museums. Der Mindestbetrag liegt bei 150’000 CHF.
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Bundesbeiträge entsprechen denen der Gemeinden und Kantone
Die Beiträge des BFS sind subsidiär zu denjenigen der Kantone und Gemeinden, die mindestens einen gleichwertigen Betrag bezahlen.
Die öffentliche Ausschreibung für Betriebsbeiträge fand vom 1. August bis 15. Oktober 2020 statt. Das BAK entscheidet gestützt auf die Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter zur Erhaltung des kulturellen Erbes (SR 442.121.1).
Für die Periode 2023-2026 wurde die Verordnung vor allem in einem Punkt angepasst: Der Mindestbetrag wurde von 250’000 auf 150’000 Franken pro Jahr gesenkt, damit auch kleinere Museen von nationaler Bedeutung in den Genuss von Betriebsbeiträgen kommen können.
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