Mehr Flexibilität bei der Förderung von Schweizer Innovationen
Innosuisse und der SNF sollen mehr Handlungsspielraum erhalten und bei der Förderung von Innovationsprojekten und Start-ups reaktionsschneller sein
Der Bundesrat hat am 17. Februar 2021 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Forschung und Innovation verabschiedet und dem Parlament vorgelegt.
Hauptziel des Revisionsentwurfs ist es, den Handlungsspielraum und die Flexibilität der Innosuisse (Schweizerische Agentur für Innovationsförderung) zu erhöhen, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung von Innovationsprojekten und Start-ups.
Weitere Änderungen betreffen die Reserven der Innosuisse und des Schweizerischen Nationalfonds (SNF).
Grösserer Handlungsspielraum für Inkubatoren
Die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Forschung und Innovation (BFI) sieht insbesondere Änderungen in der Innovationsförderung vor, indem sie der Innosuisse in bestimmten, klar definierten Bereichen mehr Handlungsspielraum gibt, um ihre Aufgaben in einem dynamischen Umfeld zu erfüllen.
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Bei der Förderung von Innovationsprojekten durch Innosuisse beteiligen sich die Umsetzungspartner (also Unternehmen) neu mit 40 bis 60 Prozent an den gesamten Projektkosten, während früher nur eine 50-prozentige Beteiligung vorgesehen war.
In besonderen Fällen kann die Agentur die Beteiligung des Umsetzungspartners auf mehr als 60 Prozent oder weniger als 40 Prozent festlegen, wie dies bereits nach geltendem Recht der Fall ist.
Direkte Förderung von Projekten und Start-ups
Die Förderung von Innovationsprojekten von Start-ups wird ein sehr wichtiges Gewicht erhalten.
Die Innosuisse wird künftig berechtigt sein, die Projekte dieser Start-ups im Hinblick auf deren Markteintritt direkt zu fördern. Dies wird den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Wirtschaft beschleunigen und der Start-up-Branche weiteren Auftrieb geben.
Heute können diese Unternehmen nur bei der Innosuisse Unterstützung in den Bereichen Weiterbildung, Coaching und Internationalisierung beantragen und sich als Umsetzungspartner an Innovationsprojekten beteiligen.
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Auch in anderen Bereichen, wie der Nachwuchsförderung, der Unterstützung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und des Wissens- und Technologietransfers sowie bei der Abgeltung der indirekten Forschungskosten (Overhead) für die vom Bund unterstützten Kompetenzzentren für Technologie, wird nnosuisse mehr Handlungsspielraum haben.
Weitere gesetzliche Änderungen des Höchststeuersatzes
Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, die Bestimmungen über die Reserven der Innosuisse und des SNF so zu ändern, dass eine Überschreitung des Maximalsatzes in Ausnahmefällen und für eine begrenzte Zeit möglich ist.
Auf diese Weise können Innosuisse und SNF ihre Fördertätigkeit mit maximaler Kontinuität ausüben.