In der Schweiz wird die LKW-Maut LSVA III eingeführt

Ab 2025 wird die Zahlung für gewerbliche Fahrzeuge nur noch über die elektronische Mauterhebung Set/Eets abgewickelt, wodurch Terminals und manuelle Erklärungen abgeschafft werden

Truck on the road Image by Andreas Lischka on Pixabay
Truck on the road Image by Andreas Lischka on Pixabay

Die LSVA ist eine Steuer, die auf der Grundlage des Gesamtgewichts des Fahrzeugs, des Emissionsniveaus und der in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gefahrenen Kilometer berechnet wird.

Die Abgabe wird auf alle Motorfahrzeuge und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen erhoben, die zur Beförderung von Gütern eingesetzt werden, in der Schweiz oder im Ausland zugelassen sind und auf dem öffentlichen Straßennetz der Schweiz fahren.

Ab Januar 2025 wird die Schweiz ein neues Mautsystem für Nutzfahrzeuge einführen und das bisherige Modell mit der vollständigen Umstellung auf das Telematiksystem Set/Eets (European Electronic Toll Service) beenden. Diese Umstellung führt zur Abschaffung der Zahlungsterminals an den Grenzen und verlangt von den Transportunternehmern die Bereitstellung spezieller Bordgeräte durch einen zugelassenen Set-Betreiber, mit dem sie einen Vertrag abschließen müssen.

Das neue LSVA-III-System ist bereits mit der in vielen europäischen Ländern bestehenden elektronischen Mautinfrastruktur kompatibel und zielt auf eine automatisierte und effizientere Abwicklung ab, um Wartezeiten zu verkürzen und menschliche Fehler bei der manuellen Mauterfassung zu minimieren. Die Schweizer Behörden empfehlen den Unternehmen, ihren Vertrag mit dem Set-Dienst zu verlängern, wenn dieser bereits in anderen Ländern eingesetzt wird, oder das alte System zu deinstallieren, um es außer Betrieb zu nehmen.

Die derzeit zugelassenen Anbieter sind Telepass, Toll4Europe und Axxès, weitere Betreiber befinden sich im Zulassungsverfahren. Die Umstellung auf die LSVA III, die bis Ende 2025 voll funktionsfähig sein soll, stellt eine wichtige Modernisierung der Mautverwaltung in der Schweiz dar und ist Teil der Bemühungen um die Digitalisierung der Mobilitätsdienste auf europäischer Ebene.

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Schrittweise Umstellung des Mautsystems in der Schweiz

Ab 2025 wird es in der Schweiz kein einziges System zur Erfassung der Mautdaten mehr geben, wie es bisher mit Emotach der Fall war. Die Transportunternehmen werden zwischen verschiedenen Anbietern wählen können, darunter auch die NATRAS AG, die vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) mit dem nationalen Basisdienst beauftragt wurde, der kostenlos und ohne Anpassungen angeboten wird. Der Wechsel zur NATRAS AG ist für Neufahrzeuge oder solche mit nicht funktionierendem Emotach ab dem 1. Januar 2025 möglich, für alle anderen ab dem 1. Juni 2025.

Der Eidgenössische Zoll- und Grenzschutzdienst (EZV) hat neue Informationen für Halter von Nutzfahrzeugen bereitgestellt. Für die Anmeldung bei der NATRAS AG sind nun die folgenden Daten relevant:

  • Dezember 2024 bis 31. Mai 2025: Die Registrierung bei der NATRAS AG ist den Haltern vorbehalten, die ab Januar 2025 neue Fahrzeuge auf die Straße bringen. Die erste Auslieferung des Fahrzeugerfassungssystems (SRV) ist für Januar 2025 vorgesehen.
  • Januar 2025 bis 31. Mai 2025: Die Zulassung und Auslieferung des SRV-Systems ist auf die Halter von Fahrzeugen mit defekten Emotach-Geräten beschränkt. Funktionierende Emotach-Geräte müssen weiter verwendet werden, bis sie ersetzt werden.
  • Ab März 2025: Ordentliche Zulassung für alle Halter, die zur NATRAS AG wechseln wollen.
  • Von Juni 2025 bis 31. Dezember 2025: Beginn der Migration für alle registrierten Eigentümer und Übergabe des SRV-Systems.
  • Ab 1. Januar 2026: Beginn des ordentlichen Betriebs der LSVA III.

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