Konferenz für Lohngleichheit im staatlichen Sektor 

Fachleute aus Kantonen, Gemeinden und halbstaatlichen Unternehmen trafen sich in Bern zu einer vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann organisierten Tagung, um über die Umsetzung der Charta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor und deren Weiterentwicklung zu diskutieren. 

man and woman at work Photo by krakenimages on Unsplash
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Im Zusammenhang mit der Beseitigung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern sollte der öffentliche Sektor als Beispiel dienen. Was also können Behörden, halbstaatliche Einrichtungen und Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag tun, um den Verfassungsgrundsatz “Männer und Frauen haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit” umzusetzen? Und wie können sie als Arbeitgeber, öffentliche Auftraggeber oder Subventionsgeber die Entgeltgleichheit fördern?

Diese Fragen standen im Zentrum der vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) organisierten Tagung, die heute Morgen im Hotel Bern stattfand und an der über 100 Personalverantwortliche, Fachleute aus den Bereichen öffentliches Beschaffungswesen und Subventionen, Gleichstellungsbeauftragte und -delegierte, Behördenvertreterinnen und -vertreter sowie weitere an der Lohngleichheit Interessierte teilnahmen.

Damit die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern Realität wird, müssen die Arbeitgeber bereit sein, regelmässige Kontrollen durchzuführen, die Ergebnisse klar und detailliert zu kommunizieren und wenn nötig Änderungen vorzunehmen“, sagte Sylvie Durrer, Direktorin des UFU, in ihrer Begrüssungsrede. An der Konferenz erläuterten Vertreterinnen und Vertreter der Kantone Bern, Wallis, Tessin und der Stadt Zürich, wie sie kontrollieren, ob Dienstleistungserbringer, die öffentliche Aufträge erhalten oder Subventionen beziehen, die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern einhalten. Die Stadt Lausanne und die Walliser Gemeinde Riddes hingegen erläuterten, wie sie die Ursachen der Lohnungleichheit durch eine Anpassung des Lohnsystems angehen. Die Konferenz war die letzte in einer Reihe von Veranstaltungen, die der Bund zum Thema Lohngleichheit organisiert hat. Seit Anfang März haben rund 300 Personen an mehr als 20 Webinaren und Diskussionsworkshops teilgenommen.

Opuscolo – Il settore pubblico verso la parità salariale (italiano)

Brochure – Le secteur public sur la voie de l’égalité salariale (français)

Broschüre – Auf dem Weg zur Lohngleichheit (deutsch)

Un mucchio di franchi svizzeri di piccolo e di grande taglio
A pile of Swiss francs of small and large denominations

Der Bundesrat misst der Lohngleichheit grosse Bedeutung bei. Sie ist sogar eines der zentralen Ziele der Strategie Gleichstellung 2030, die der Bundesrat im Frühjahr 2021 verabschiedet hat. Neben der Bereitstellung von Instrumenten zur Lohngleichheitsanalyse (Logib-Module 1 und 2) sieht die Strategie auch einen Bericht zur Stärkung der Charta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor vor, der voraussichtlich Ende 2022 veröffentlicht wird. Ziel ist es nicht nur, eine breitere Unterstützung des öffentlichen Sektors und der halbstaatlichen Unternehmen zu gewinnen: Um ein starkes Signal an die privaten und öffentlichen Arbeitgeber zu senden, müssen auch die Maßnahmen zur Förderung der Lohngleichheit besser umgesetzt werden. Zu diesem Zweck stellt der Bund den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern Informationen, Instrumente, Modelle und Umsetzungsbeispiele zur Verfügung und sorgt für einen regelmässigen Informationsaustausch.

Gemäss dem entsprechenden Verfassungsartikel haben Männer und Frauen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dennoch beträgt der unerklärte Anteil der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern laut der jüngsten Lohnstrukturerhebung (RSS 2018) des Statistischen Bundesamtes durchschnittlich 8,1 Prozent (gegenüber 7,7 Prozent in der RSS 2016). Dies entspricht einem Verdienstausfall von 686 Franken pro Monat für Frauen.

Die Charta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor wurde 2016 von Bundesrat Alain Berset lanciert. Mit der Unterzeichnung der Charta bekräftigten Behörden, halbstaatliche Unternehmen und Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag ihr Engagement für die Beseitigung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern. Bisher wurde die Charta von 17 Kantonen, 125 Gemeinden und dem Bund unterzeichnet. Mit dem kürzlichen Beitritt der ch Stiftung/Konferenz der Kantonsregierungen sind es nun 89 Unternehmen und halbstaatliche Organisationen, die die Charta unterzeichnet haben. 

Gleichstellungsstrategie 2030 vom Bundesrat am 28. April 2021 verabschiedet

Sie ist die erste nationale Strategie des Bundes zur gezielten Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann und konzentriert sich auf vier Handlungsfelder:

  • Beruf und öffentliches Leben
  • Vereinbarkeit und Familie
  • Geschlechtsspezifische Gewalt
  • Diskriminierung

Der Ausblick zeigt auf, was der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden mit seiner Gleichstellungspolitik in den nächsten Jahren erreichen will.

Equal Opportunities
Equal Opportunities

Seit der Einführung des Frauenstimmrechts 1971 und der Verabschiedung des Gleichstellungsartikels in der Verfassung 1981 hat die Schweiz Fortschritte bei der Gleichstellung der Frauen gemacht, diese aber noch nicht vollständig umgesetzt. Es besteht also Verbesserungsbedarf. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Frauen, aber auch eine Frage des sozialen Wohlstands und der wirtschaftlichen Prosperität.

Strategia parità 2030 (italiano)

Stratégie Egalité 2030 (français)

Gleichstellungsstrategie 2030 (detusch)

Um die Lücken in diesem Bereich zu schliessen, hat der Bundesrat beschlossen, in sein Legislaturprogramm 2019-2023 eine nationale Strategie zur Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsstrategie 2030) aufzunehmen, die den Schwerpunkt auf die Förderung der beruflichen Gleichstellung, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Bekämpfung von Diskriminierung, Sexismus und Gewalt legt. Ziel ist es, die in Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung verankerte rechtliche und faktische Gleichstellung von Frau und Mann zu verwirklichen.

  • Die wirtschaftliche Eigenständigkeit der Frauen wird lebenslang gestärkt, unabhängig von Zivilstand und Familiensituation.
  • Für Frauen und Männer gelten Rahmenbedingungen, die die Vereinbarkeit von Privat-/Familienleben und Beruf sowie die ausgewogene Verteilung von bezahlter und unbezahlter Haus-/Familienarbeit fördern.
  • Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt gehen zurück und die persönliche Sicherheit der Frauen verbessert sich.
  • Diskriminierung, Sexismus und Geschlechterstereotypen werden von der Gesellschaft nicht mehr geduldet und schränken die Lebensmöglichkeiten von Frauen und Männern nicht mehr ein.

Für jedes dieser Ziele sieht die Strategie eine Reihe von Maßnahmen vor, die sowohl national als auch international ausgerichtet sind. Alle Departemente und das Bundeskanzleramt sind involviert und für die Umsetzung der Massnahmen verantwortlich.

Für die Umsetzung der Strategie und die Durchführung der prioritären Massnahmen wurde ein Aktionsplan erstellt. Neben den prioritären Massnahmen 2021-2023 enthält der Aktionsplan neue Massnahmen des Bundes, die bis 2030 umgesetzt werden können. Im Rahmen dieses Aktionsplans wurden Beiträge der Kantone und einige Beispiele guter Praxis aus Städten in den Bereichen “Arbeit und öffentliches Leben” und “Diskriminierung” gesammelt.

Frauen und Männer nehmen gleichberechtigt am wirtschaftlichen, familiären und sozialen Leben teil, geniessen während ihres ganzen Lebens die gleiche soziale Sicherheit und verwirklichen ihre Wünsche in einem Umfeld, das von Respekt geprägt und frei von Diskriminierung und Gewalt ist

Lavoro di squadra
Teamarbeit

Quelle : ebg.admin.ch