Kantonale Französisch-Sprachschule in Bern auf dem Prüfstand
Der Bundesrat hat am 20. Januar eine Vernehmlassung zur Totalrevision des Gesetzes über die Ad-hoc-Subvention an das Institut ECLF eröffnet
Der Bundesrat hat am 20. Januar 2021 die Vernehmlassung zur Totalrevision des Gesetzes über die Subventionierung der Berner Kantonalen Französischsprachschule (ECLF) eröffnet. Mit der Revision will die Regierung die Attraktivität der Schweizerischen Eidgenossenschaft als mehrsprachiger Arbeitgeber bestätigen.
Das Bildungsinstitut bietet Unterricht in französischer Sprache nach dem Plan d’Études Romand bis zur Sekundarstufe an. Die ECLF ist eine absolute Ausnahme innerhalb des Schweizer Bildungssystems: Sie ist die einzige vom Kanton Bern und vom Bund selbst finanzierte Pflichtschule.
Seit 1960 unterstützt der Bund die ECLF durch eine Subvention an den Kanton, der für die Schule zuständig ist. Dank der Unterstützung des Bundes, die sich im Jahr 2020 auf 1,3 Mio. CHF belief, konnten Mitarbeiter der Bundesverwaltung und von Organisationen, die für das ganze Land von Interesse sind, ihre Kinder in Bern auf Französisch unterrichten.
Eine Vorschrift von 1981, die durch die Verfassung überholt ist
Das derzeitige Gesetz, das aus dem Jahr 1981 stammt, muss komplett überarbeitet werden, um den aktuellen Förderbestimmungen und -verfahren zu entsprechen. Außerdem basiert es auf einem Verfassungsartikel, der inzwischen aufgehoben wurde.
Daher ist eine Totalrevision notwendig, um diese Lücken zu schließen. Der Bundesrat wird weiterhin den gleichen Betrag zahlen, der 25% der Betriebskosten entspricht.
Bandiera del Cantone Berna
Die Vorlage regelt den Zweck, die Berechnungsmethoden und das Verfahren für die Gewährung von Finanzhilfen an den Kanton zugunsten der École Cantonale de Langue Française à Berne.
Mit den Änderungen will der Bundesrat die Mehrsprachigkeit der Schweiz als Arbeitgeberin betonen und eine angemessene Vertretung der nicht deutschsprachigen Mitarbeitenden in den Organisationen des öffentlichen Dienstes des Bundes fördern.
Die Vernehmlassung wird am 23. April 2021 abgeschlossen.