Vor 100 Jahren hat Liechtenstein den Schweizer Franken eingeführt

Am 11. April 1924 führte das Fürstentum Liechtenstein offiziell den Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel ein und löste damit die österreichische Krone ab. Diese Entscheidung und die Zollunion mit der Schweiz legten den Grundstein für eine beachtliche wirtschaftliche Entwicklung des Staates, trotz seiner geringen Grösse.

100 Jahre Schweizer Franken im Fürstentum Liechtenstein
100 Jahre Schweizer Franken im Fürstentum Liechtenstein
Mit dem Zollanschlussvertrag von 1923 trat das Fürstentum Liechtenstein dem Schweizer Wirtschaftsraum bei, ein Jahr später folgte die Einführung der Schweizer Währung. Beide Schritte waren aufgrund der Umstände des Ersten Weltkriegs notwendig, der Liechtenstein wegen seiner engen Verbindung mit Österreich hart traf. Dessen militärische Niederlage führte 1918 zum Wertzerfall der österreichischen Krone.
Obwohl Liechtenstein zunächst versuchte, eine eigene Währung einzuführen, stellte sich heraus, dass das Fürstentum mit seinen damals weniger als 12.000 Einwohnern dafür zu klein war. Ausserdem benutzte die Bevölkerung bereits um 1920 den Schweizer Franken als Zahlungsmittel im täglichen Leben und zeigte damit ein praktisches Festhalten an der Schweizer Währung, das die politischen Entscheidungen überlagerte.
Der Hauptantrieb für diesen Wechsel war die Industrie, die lieber in der stabilen Schweizer Währung als in der inflationsanfälligen Krone bezahlt werden wollte. Diese Umstellung erfolgte Jahre vor ihrer gesetzlichen Formalisierung und brachte Schwierigkeiten für diejenigen mit sich, die ihren Lohn in Kronen erhielten, aber mit den Lebenshaltungskosten in Franken zurechtkommen mussten.
Ein erster wichtiger Schritt zur Übernahme der Schweizer Währung war die Festsetzung von Steuern, Tarifen, Gebühren und Bussen in Franken durch Liechtenstein. Weitere wichtige Entwicklungen waren der Postvertrag mit der Schweiz im Jahr 1920 und die Ausgabe von liechtensteinischen Briefmarken in Franken im Jahr 1921. 1919 wurde der Staatshaushalt teilweise in Franken und 1922 vollständig in Franken geführt.
Die formelle Einführung des Frankens durch den liechtensteinischen Landtag als alleinige Währung im Lande erfolgte im April 1924 mit Zustimmung der Schweiz und legte den Grundstein für die heutige wirtschaftliche Prosperität Liechtensteins, die das Land von einem angeschlagenen zu einem ausserordentlich wohlhabenden Land machte. Obwohl ein formelles Währungsabkommen mit der Schweiz erst 1980 unterzeichnet wurde, ist der Schweizer Franken für Liechtenstein nach wie vor unverzichtbar.

Die Hundertjahrfeier dieses historischen Ereignisses ist eine Gelegenheit, über diese Erfolgsgeschichte nachzudenken und die grundlegende Rolle des Schweizer Frankens in Liechtensteins Geschichte und Wirtschaft zu würdigen.

Das 100-jährige Jubiläum bildet den Abschluss einer 100-jährigen Reihe von Feierlichkeiten, die einen Wendepunkt für Liechtenstein darstellen. In diese Zeit fallen wichtige Ereignisse wie die Verabschiedung der Verfassung im Jahr 1921, der Abschluss des Zollvertrags im Jahr 1923 und die Einführung des Schweizer Frankens im Jahr 1924.

Heute kann sich das kleine Fürstentum über die in diesen Zusammenhängen getroffenen Entscheidungen freuen.

Dank des Schweizer Frankens ist die Kaufkraft rasch gewachsen

Die Stabilität der Währung hat die rasante wirtschaftliche Entwicklung Liechtensteins begünstigt, das heute in der Rangliste der Pro-Kopf-Kaufkraft in Europa an der Spitze steht und sogar die Schweiz übertrifft.

100 Jahre Zollvertrag Schweiz–Liechtenstein

Gedenkmünzen zum Jubiläum „100 Jahre Schweizer Franken in Liechtenstein“

Anlässlich des hundertjährigen Jubiläums der Einführung des Schweizer Frankens im Fürstentum Liechtenstein hat die Liechtensteinische Post AG die Regierung gebeten, einen Satz von Gedenkmünzen herauszugeben. Dieser Satz besteht aus zwei Goldmünzen und vier Silbermünzen. Die Ausgabe der Münzen wird vollständig von der Liechtensteinischen Post AG verwaltet, die auch das finanzielle Risiko trägt.

Gemäss Artikel 2 Absatz 2 des Währungsvertrags zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz ist die Regierung befugt, mit Zustimmung des Eidgenössischen Finanzdepartements Münzen in Schweizer Franken auszugeben. Die Ausgabe dieser Münzen erfolgt wie bei den bisherigen Gedenkmünzen auf der Grundlage eines besonderen Gesetzes.

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