Vor 100 Jahren hat Liechtenstein den Schweizer Franken eingeführt
Am 11. April 1924 führte das Fürstentum Liechtenstein offiziell den Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel ein und löste damit die österreichische Krone ab. Diese Entscheidung und die Zollunion mit der Schweiz legten den Grundstein für eine beachtliche wirtschaftliche Entwicklung des Staates, trotz seiner geringen Grösse.
Die Hundertjahrfeier dieses historischen Ereignisses ist eine Gelegenheit, über diese Erfolgsgeschichte nachzudenken und die grundlegende Rolle des Schweizer Frankens in Liechtensteins Geschichte und Wirtschaft zu würdigen.
Das 100-jährige Jubiläum bildet den Abschluss einer 100-jährigen Reihe von Feierlichkeiten, die einen Wendepunkt für Liechtenstein darstellen. In diese Zeit fallen wichtige Ereignisse wie die Verabschiedung der Verfassung im Jahr 1921, der Abschluss des Zollvertrags im Jahr 1923 und die Einführung des Schweizer Frankens im Jahr 1924.
Heute kann sich das kleine Fürstentum über die in diesen Zusammenhängen getroffenen Entscheidungen freuen.
Dank des Schweizer Frankens ist die Kaufkraft rasch gewachsen
Die Stabilität der Währung hat die rasante wirtschaftliche Entwicklung Liechtensteins begünstigt, das heute in der Rangliste der Pro-Kopf-Kaufkraft in Europa an der Spitze steht und sogar die Schweiz übertrifft.
Gedenkmünzen zum Jubiläum „100 Jahre Schweizer Franken in Liechtenstein“
Anlässlich des hundertjährigen Jubiläums der Einführung des Schweizer Frankens im Fürstentum Liechtenstein hat die Liechtensteinische Post AG die Regierung gebeten, einen Satz von Gedenkmünzen herauszugeben. Dieser Satz besteht aus zwei Goldmünzen und vier Silbermünzen. Die Ausgabe der Münzen wird vollständig von der Liechtensteinischen Post AG verwaltet, die auch das finanzielle Risiko trägt.
Gemäss Artikel 2 Absatz 2 des Währungsvertrags zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz ist die Regierung befugt, mit Zustimmung des Eidgenössischen Finanzdepartements Münzen in Schweizer Franken auszugeben. Die Ausgabe dieser Münzen erfolgt wie bei den bisherigen Gedenkmünzen auf der Grundlage eines besonderen Gesetzes.