Reform der italienischen Staatsbürgerschaft ius sanguinis

Das Gesetzesdekret Nr. 36 vom 28. März 2025 führt Einschränkungen bei der Anerkennung der Staatsbürgerschaft durch Abstammung ein und sieht einen Gesetzesentwurf vor, der die Verbindung zwischen den Bürgern im Ausland und dem italienischen Staat stärken soll.

Passaporto italiano Image by Albanian Italian biometric Passport.JPG Alblefter derivative work Fred the Oyster, CC BY 3.0, da Wikimedia Commons
Italian Passport Image by Albanian Italian biometric Passport.JPG Alblefter derivative work Fred the Oyster, CC BY 3.0, da Wikimedia Commons

Am 28. März 2025 verabschiedete der Ministerrat das Gesetzesdekret Nr. 36, das einen wichtigen Wendepunkt in der Regelung der italienischen Staatsbürgerschaft ius sanguinis, d. h. der Übertragung der Staatsbürgerschaft durch Abstammung, darstellt. Mit der Reform wird durch die Einführung einer Generationsgrenze und neuer materieller Anforderungen dem Missbrauch und opportunistischen Praktiken entgegengewirkt.

Eine Generationsgrenze zur Eindämmung von Automatismus und Missbrauch

Eines der Schlüsselelemente der Reform ist die Einschränkung des Automatismus bei der Übertragung der Staatsbürgerschaft. Ab dem 28. März 2025 wird nur noch derjenige die italienische Staatsbürgerschaft von Geburt an besitzen, bei dem mindestens ein Eltern- oder Großelternteil in Italien geboren wurde. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass die Staatsbürgerschaft an Personen mit zu schwachen oder nur formalen Bindungen zu unserem Land vergeben wird, um diejenigen zu entmutigen, die nur vorübergehend nach Italien reisen, um einen italienischen Pass zu erhalten.

Wer kann nach dem neuen Gesetzesdekret Nr. 36 vom 28. März 2025 die Staatsbürgerschaft beantragen?

Die Reform trat teilweise mit dem Gesetzesdekret Nr. 36 vom 28. März 2025 in Kraft, das vom Parlament am 20. Mai 2025 mit 137 Ja-Stimmen, 83 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen endgültig verabschiedet wurde. Das Gesetz ändert das Gesetz Nr. 91/1992 grundlegend und führt restriktivere Kriterien für die Staatsbürgerschaft iure sanguinis ein, insbesondere für Personen, die im Ausland geboren wurden und eine andere Staatsbürgerschaft besitzen.

Ab dem 27. März 2025 werden keine neuen Anträge auf Staatsbürgerschaft mehr angenommen für Personen, die

  • im Ausland geboren wurde
  • eine andere Staatsangehörigkeit besitzt (auch wenn sie italienischer Herkunft ist)
  • und Nachkomme von Italienern ist, die die neuen Kriterien nicht erfüllen.

Die einzigen Ausnahmen sind die folgenden Fälle

  • ein Elternteil oder Adoptivelternteil wurde in Italien geboren;
  • ein Elternteil oder Adoptivelternteil war vor der Geburt oder Adoption des Kindes mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen in Italien ansässig;
  • ein Großelternteil (Verwandter ersten Grades der Eltern oder Adoptiveltern) wurde in Italien geboren.

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Was sieht der Gesetzentwurf vor?

Neben dem Gesetzesdekret wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, der weitere Änderungen vorsieht, um die effektive Verbindung mit Italien zu verbessern und die Staatsbürgerschaft mit einer konkreten Beziehung zum Staat zu verknüpfen. Die wichtigsten Maßnahmen betreffen:

  • Minderjährige Kinder italienischer Staatsbürger, die in Italien geboren sind oder dort seit mindestens zwei Jahren wohnen, können die Staatsbürgerschaft durch eine einfache Erklärung der Eltern erhalten.
  • Diejenigen, die ihre Staatsbürgerschaft verloren haben, können sie nur wiedererlangen, wenn sie seit mindestens zwei Jahren in Italien ansässig sind.
  • Einwanderer mit mindestens einem italienischen Großelternteil können nach drei Jahren Aufenthalt in Italien die Staatsbürgerschaft erhalten, wodurch sich der Zeitraum im Vergleich zu anderen Kategorien verkürzt.
  • Ehegatten italienischer Staatsbürger können nur dann eingebürgert werden, wenn sie in Italien wohnen.

Ius sanguinis und echte Bindung an den Staat: die 25-jährige Verpflichtung

Mit der Reform wird auch eine neue Verpflichtung zur aktiven Aufrechterhaltung der Staatsbürgerschaft eingeführt: Im Ausland geborene und lebende Personen müssen nachweisen, dass sie mindestens einmal alle 25 Jahre ein italienisches Bürgerrecht oder eine italienische Bürgerpflicht ausgeübt haben, wie z. B.:

  • Wählen,
  • einen Reisepass erneuern,
  • ihren Personalausweis aktualisieren,
  • steuerlich registriert sein.

Diese symbolische und konkrete Regelung stärkt die Idee der Staatsbürgerschaft als aktive Zugehörigkeit und nicht nur als Erbe des Standesamtes.

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Zahlen, die die Reform rechtfertigen: Zunahme der Anträge und Druck auf die Dienste

In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger von 4,6 auf 6,4 Millionen gestiegen (+40 %). In Ländern mit starker italienischer Auswanderung wie Argentinien, Brasilien und Venezuela hat die Zahl der Anträge auf Einbürgerung stark zugenommen, und es sind mehr als 60.000 Verfahren anhängig. Die Reform zielt darauf ab, Betrug, Abkürzungen und den so genannten „Staatsbürgerschaftstourismus“ zu vermeiden, indem der Druck auf die Konsulate und Gerichte verringert wird.

Das neue zentralisierte Verfahren bei der Farnesina

Die Bearbeitung der Staatsbürgerschaftsanträge wird nicht mehr von den einzelnen Konsulaten, sondern von einer speziellen Zentralstelle des Außenministeriums (Farnesina) übernommen. Diese Zentralisierung, die nach einer Übergangszeit von etwa einem Jahr in Kraft treten wird, zielt darauf ab, die Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren, damit sich die Konsulate auf die Betreuung der bereits anerkannten Bürger konzentrieren können.

Staatsbürgerschaft auf der Grundlage der Identität, nicht nur der Genealogie

Die Reform ist nicht als Strafe gedacht, sondern als selektive Maßnahme. Der Grundsatz des ius sanguinis wird abgeschwächt und auf eine moderne Vision der Staatsbürgerschaft ausgerichtet: nicht nur Abstammung, sondern kulturelle Identität, staatsbürgerliche Zugehörigkeit und Verantwortung gegenüber dem Staat.

 

Vittoriano o Altare della Patria - Roma - Italia Imagy by Chris Sche-Bo
Vittoriano o Altare della Patria – Roma – Italia Imagy by Chris Sche-Bo

Häufig gestellte Fragen zur italienischen Staatsbürgerschaft ius sanguinis

Was ist die italienische Staatsbürgerschaft?

Die italienische Staatsbürgerschaft ist der Rechtsstatus, der eine Person als Mitglied der Italienischen Republik ausweist und ihr staatsbürgerliche Rechte und Pflichten verleiht.

Was ist das ius sanguinis?

Es handelt sich um den Grundsatz, dass die Staatsbürgerschaft durch Abstammung von einem italienischen Staatsbürger weitergegeben wird, unabhängig vom Geburtsort.

Wer hat nun nach dem neuen Gesetz Anspruch auf die ius sanguinis-Staatsbürgerschaft?

Nur diejenigen, von denen mindestens ein Eltern- oder Großelternteil in Italien geboren wurde oder deren Eltern oder Adoptiveltern italienische Staatsbürger waren und die vor der Geburt oder Adoption mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen in Italien gelebt haben.

Was ändert sich mit dem Gesetz von 2025?

Es beschränkt die automatische Anerkennung auf die zweite Generation und führt die Verpflichtung ein, eine aktive Verbindung zu Italien aufrechtzuerhalten, indem mindestens einmal alle 25 Jahre staatsbürgerliche Rechte oder Pflichten wahrgenommen werden.

Wie kann man die Staatsbürgerschaft beantragen?

Die Reform sieht vor, dass die Zuständigkeit für die Beantragung der Staatsbürgerschaft nicht mehr bei den örtlichen Konsulaten, sondern bei einer zentralen Stelle in der Farnesina liegt, um das Verfahren effizienter und schneller zu gestalten.

Staatsbürgerschaft als bewusste Entscheidung

Mit der neuen Gesetzgebung wird die italienische Staatsbürgerschaft zu einer Entscheidung, die aktiv getroffen werden muss, und nicht zu einer automatischen Vererbung. Der Grundsatz des ius sanguinis verschwindet nicht, sondern wird durch reale Elemente der Identität, Kultur und Partizipation ergänzt. Italien beabsichtigt also, den rechtlichen und symbolischen Wert seiner Staatsbürgerschaft zu schützen und sie denjenigen anzuvertrauen, die sich konkret mit dem Land identifizieren.

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