In der Schweiz vierundzwanzig Monate Kurzarbeitergeld
Am 12. Mai 2021 hat der Bundesrat neben der Verlängerung des summarischen Anrechnungsverfahrens auch die Verlängerung des Anspruchs auf ILR beschlossen
In der Frühjahrssession 2021 hat das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz übertragen, die maximale Dauer des Anspruchs auf die reduzierte Arbeitsbewilligung auf 24 Monate zu verlängern, wenn der Fortbestand der Pandemie und die damit verbundenen wirtschaftlichen Einschränkungen diese Maßnahme erforderlich machen.
Zum ersten Mal seit 2009 wird die ILR wieder auf 24 Monate verlängert. Der Bundesrat hat am 12. Mai beschlossen, zu dieser Möglichkeit zurückzukehren, die nun in der Verordnung „COVID-19 Arbeitslosenversicherung“ enthalten ist.
Die Entscheidung wurde unter Berücksichtigung der verschiedenen Szenarien des Arbeitsmarktes getroffen.
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Dreimonatige Verlängerung des summarischen Abrechnungsverfahrens
Neben der Verlängerung der Höchstdauer des Anspruchs auf ILR von 18 auf 24 Monate will der Bundesrat eine dreimonatige Verlängerung des summarischen Abrechnungsverfahrens bis Ende September 2021 zulassen.
Die übrigen Massnahmen in der Verordnung über die Arbeitslosenversicherung COVID-19 sind bis Ende Juni befristet; der Bundesrat wird im nächsten Monat ebenfalls entscheiden, ob sie aufgrund der durch die Pandemie bedingten wirtschaftlichen Einschränkungen verlängert werden sollen.
Die vollständige Anpassung wird dem Bundesrat bis Ende Juni 2021 vorgelegt.
Die Entscheidung der Regierung wird von der epidemiologischen Entwicklung in den kommenden Wochen und der daraus resultierenden Lockerung der wirtschaftlichen Restriktionen sowie den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt bestimmt.
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