Una Patente di Guida dell'Italia

Führerscheine: Abkommen Schweiz-Italien erneuert

Bern und Rom unterzeichneten am 13. Mai die fünfjährige Erneuerung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung und Umschreibung von Führerscheinen

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Italien haben am 13. Mai 2021 die Erneuerung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung und Umschreibung von Führerscheinen unterzeichnet und damit dessen Fortbestand gesichert.
Das seit Juni 2016 geltende und für fünf Jahre gültige Abkommen, das nun vom Bundesrat und der italienischen Regierung um weitere fünf Jahre verlängert wurde, ermöglicht Autofahrern, die sich im anderen Staat niederlassen, eine einfache Umschreibung ihres Führerscheins.
Der Inhalt wurde aufgrund von Erfahrungswerten leicht angepasst. So wurde zum Beispiel die Frist, innerhalb derer eine Umwandlung ohne Prüfung gewährleistet ist, präzisiert: vier Jahre nach dem Umzug nach Italien, fünf in der Schweiz.

Tödliche Unfälle auf Schweizer Bahnen nehmen zu

Un'automobile fornita da mobility
Ein von mobility zur Verfügung gestelltes Auto

Anwendbarkeit auf Dokumente vor Wohnsitzwechsel

Darüber hinaus wird der Grundsatz aufgestellt, dass das Abkommen nur für Führerscheine gilt, die vor dem Wohnsitzwechsel im anderen Land ausgestellt wurden.
Das Umrüstverfahren erfordert keine Fahrprüfung, weder praktisch noch theoretisch.
Die Behörden können jedoch zusätzliche Unterlagen verlangen, z. B. wenn Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen oder wenn das Originaldokument verloren oder gestohlen wurde.
Die Erneuerung des Abkommens, das die Formalitäten zwischen den beiden Ländern erheblich vereinfacht hat, garantiert die Kontinuität der gegenseitigen Anerkennung der Umstellungspraxis.

Bundesrat „entschärft“ den Lizenzentzug

Il fronte di una Licenza di Condurre della Svizzera
Die Vorderseite eines Schweizer Führerscheins