Fahren mit Berufskennzeichen in Deutschland erlaubt
Das Bundesamt für Strassen und das deutsche Bundesministerium für Verkehr haben eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Verkehrsausweisen und Kontrollen unterzeichnet
Das Bundesamt für Straßen (ASTRA) der Schweizerischen Eidgenossenschaft und das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) der Bundesrepublik Deutschland haben eine vorläufige Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung verschiedener in ihren jeweiligen Ländern verwendeter Fahrzeugausweise und Kontrollschilder unterzeichnet.
Fahrzeuge mit Schweizer Berufskennzeichen werden damit auf deutschem Gebiet fahren können; der Text tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Gegenstand des vorläufigen Vollzugsabkommens sind einerseits die Schweizer Sammelfahrzeugscheine und die entsprechenden Berufskennzeichen (U-Kennzeichen) und andererseits die deutschen Fahrzeugscheine für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und roten Kennzeichen für Oldtimer.
Ab dem 1. Juli 2021, dem Datum des Inkrafttretens des Textes, können Fahrzeuge mit den oben genannten Merkmalen innerhalb der beiden Länder wechselseitig verkehren.
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Erleichterung der Aktivitäten der Automobilbranche in Grenzregionen
Das Abkommen erleichtert der Automobilindustrie die Tätigkeit in Grenzregionen, indem es zum Beispiel die Bewegung von Testfahrzeugen oder Fahrten zu Testgebieten auf dem Gebiet beider Länder ermöglicht.
Außerdem müssen die Fahrer von Fahrzeugen mit Berufskennzeichen keine Umwege mehr fahren, sondern können direkte Routen wählen.
Die Verwendung von Berufskennzeichen für Export- und Importzwecke bleibt hingegen weiterhin verboten: Dafür können bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern spezielle Schilder bezogen werden.
Die Vereinbarung, die vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. April 2021 genehmigt wurde, gilt vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2023; ASTRA und BMVI streben eine Anerkennung über das Ablaufdatum hinaus an.
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