Neuerungen bei der Schengen-Einreise für Nicht-EU-Touristen

Das ETIAS, ein elektronisches Genehmigungssystem ähnlich dem US-amerikanischen ESTA für visumfreie Reisende von außerhalb der EU, soll 2025 eingeführt werden.

Map of the Schengen Area Image by Rob984, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Map of the Schengen Area Image by Rob984, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Ab Mitte 2025 müssen Reisende, die in die EU und andere Schengen-Länder reisen wollen, eine neue elektronische Genehmigung namens ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem) beantragen.

Diese Maßnahme betrifft Reisende aus Nicht-EU-Ländern, darunter auch britische Staatsbürger, als Folge des Brexit.

Etias stellt einen Durchbruch in der Verwaltung der Einreise in den Schengen-Raum dar, zu dem fast alle EU-Länder und einige Nicht-EU-Staaten wie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören.

Irland ist kein Mitglied des Schengen-Raums und nimmt daher nicht an der Politik der Freizügigkeit zwischen den Schengen-Ländern teil.

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US Passport Image by cytis from Pixabay
US Passport Image by cytis from Pixabay

Was ist Etias und wie funktioniert es?

Etias orientiert sich an Systemen, die bereits von anderen Ländern eingeführt wurden, wie z. B. Esta in den USA. Es handelt sich um eine elektronische Genehmigung, mit der die Sicherheitskontrollen an den Grenzen verbessert und die Verwaltung der Touristenströme vereinfacht werden sollen.

Die Reisenden müssen einen Online-Antrag ausfüllen, der folgende Angaben enthält:

  • Persönliche Daten.
  • Antworten auf Sicherheitsfragen in Bezug auf Vorstrafen oder Reisen.

Für das Verfahren ist eine Gebühr von 7 € zu entrichten, wobei es einige Ausnahmen gibt:

Unter 18-Jährige und über 70-Jährige sind von der Gebühr befreit, müssen aber dennoch eine Genehmigung einholen.

Das ETIAS wird elektronisch mit dem Reisepass des Reisenden verknüpft und ist drei Jahre lang oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig.

Gebiete, die ETIAS für die Einreise benötigen

Einige überseeische Länder, die mit ETIAS-Mitgliedsländern verbunden sind, benötigen ebenfalls eine solche Genehmigung für Kurzaufenthalte. Dazu gehören Regionen wie die Kanarischen Inseln (Spanien), die Azoren und Madeira (Portugal).

Die Kleinstaaten Andorra, Monaco, San Marino und die Vatikanstadt benötigen ebenfalls ein ETIAS

Maximale Aufenthaltsdauer für ETIAS-Inhaber

Mit dem ETIAS können Sie sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Ländern des Schengen-Raums aufhalten.

Das bedeutet, dass Sie während dieses Zeitraums frei zwischen den teilnehmenden Ländern reisen können. Sobald Sie jedoch 90 Tage erreicht haben, müssen Sie das Gebiet verlassen und warten, bis das 180-Tage-Fenster erneut beginnt.

Erlaubte Aktivitäten für Reisende mit ETIAS

Das ETIAS ist für Touristen, Geschäftsreisende und Transitreisende gedacht. Wenn Sie beabsichtigen, zu studieren, zu arbeiten oder länger als 90 Tage zu bleiben, müssen Sie eine andere Art von Visum beantragen.

Verpflichtung und Übergangsfrist

Die Einführung des ETIAS-Systems bedeutet eine große Veränderung für Besucher aus Drittländern, die bisher ohne Visum oder vorherige Genehmigung frei im Schengen-Raum reisen konnten.

Das System wird im Jahr 2025 in Kraft treten, wobei eine Übergangszeit vorgesehen ist, um eine schrittweise Einführung zu gewährleisten.

Was sind die Vorteile von Etias?

Die Einführung dieses Systems wird Folgendes ermöglichen

  • Schnellere Sicherheitskontrollen durch eine Vorabkontrolle der Reisenden.
  • Größere Effizienz an den Grenzen, Vermeidung von Staus und Vereinfachung der Kontrollen.
  • Präventive Überwachung, um die Sicherheit des Schengen-Raums zu gewährleisten.

Vorbereitungen für Reisen nach Europa

Mit der Einführung von Etias müssen Reisende aus Nicht-EU-Ländern ihre Reisen sorgfältiger planen, daher ist es wichtig, folgende Punkte zu beachten

  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig ist.
  • Füllen Sie den Etias-Antrag rechtzeitig aus.
  • Bewahren Sie eine digitale Kopie der Genehmigung auf und beachten Sie die Einreisebestimmungen.

 

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