Ethanol: Die Schweiz will Pflichtlager aufbauen
Aufgrund der aktuellen Pandemie-Erfahrungen will der Bundesrat das Land bis 2018 mit ausreichenden Vorräten für den medizinischen Gebrauch ausstatten
Nach den Erfahrungen während der COVID-19-Pandemie will der Bundesrat auf Basis des Versorgungsgesetzes Pflichtlager für Ethanol aufbauen.
Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol
Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Die Konsultation zur neuen Ethanolbevorratungsverordnung wurde am 19. März 2021 eröffnet und läuft bis zum 29. Juni 2021. Sie wird voraussichtlich Anfang 2022 in Kraft treten.
Bis 2018 unterhielt Alcosuisse Ethanolvorräte, mit denen sie etwa drei Monate des normalen nationalen Bedarfs decken konnte.

Änderungen seit der Privatisierung von Alcosuisse
Mit dem Verkauf und der Privatisierung von Alcosuisse wurde der Aufbau dieser Bestände beendet.
Die COVID-19-Pandemie hat jedoch gezeigt, wie extrem wichtig eine ständige Verfügbarkeit von Ethanol ist.
Der Bundesrat schlägt deshalb vor, Pflichtlager nach dem Landesversorgungsgesetz aufzubauen.
Ordonnance sur le stockage obligatoire d’éthanol
Rapport explicatif relatif à l’ouverture de la procédure de consultation
Alle Beteiligten werden in die Bevorratung einbezogen. Auf diese Weise wird der Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern aufrechterhalten.
Gemäss dem in der Vernehmlassung befindlichen Verordnungsentwurf müssen Unternehmen, die erstmals auf Schweizer Gebiet denaturiertes oder unvergälltes Ethanol einführen, herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen, Pflichtlager anlegen.

Die einzige Ausnahme ist die Verwendung von Kraftstoffen
Die einzige Ausnahme ist Ethanol, das als Kraftstoff oder zur Herstellung von Kraftstoff verwendet wird. Die Pflicht zur Vorratshaltung entsteht nur, wenn mehr als 1000 Kilo pro Kalenderjahr verkauft werden.
Die beiden angegebenen Ethanol-Typen sind für fast alle für die wirtschaftliche Versorgung des Landes wesentlichen Verwendungszwecke geeignet.
Ordinanza concernente la costituzione di scorte obbligatorie di etanolo
Rapporto esplicativo sull’apertura della procedura di consultazione
Die Produktion von Desinfektionsmitteln, Medikamenten und – in gewissem Umfang – Lebensmitteln sowie der Gesamtbedarf des Gesundheitssektors und der chemischen Industrie werden als systemrelevant eingestuft.
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ist zuständig für die Festlegung der Pflichtlagermenge auf Basis der aktuellen Struktur des Ethanolmarktes in der Schweiz und der prioritären Verwendungszwecke des gelagerten Ethanols.







