Erhöhte Arbeitsflexibilität für Bundesbedienstete
Arbeitnehmern wird mehr Autonomie bei der Bestimmung ihres Arbeitsortes und ihrer Arbeitszeiten eingeräumt sowie erweiterte Garantien für die über 55-Jährigen
Mit einer Revision des Bundespersonalgesetzes führt die Schweizer Regierung neue Bestimmungen zu flexiblen Arbeitsformen in die Personalgesetzgebung ein.
Damit setzt sie ein wesentliches Element der im letzten Jahr definierten Ziele um. Den Mitarbeitern soll mehr Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeiten gewährt werden.
Änderung der Bundespersonalverordnung (BPV)
Änderung der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai in einer ersten Phase eine Revision der Bundespersonalverordnung (BPV) verabschiedet, die am 1. Juli 2021 in Kraft treten wird.
Um den zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden, muss die Bundesverwaltung als wettbewerbsfähiger Arbeitgeber in der Lage sein, kompetente und motivierte Mitarbeiter zu rekrutieren und zu binden. Das erfordert moderne Arbeitsbedingungen.
Die Pandemie hat den bereits begonnenen Trend zu flexibleren Arbeitsformen und einer besseren Work-Life-Balance deutlich beschleunigt.
Die Schweiz ist bei der Internationalen Arbeitsorganisation
Mensch, Technik und Infrastruktur stehen im Mittelpunkt
Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2020 die Ziele zur Entwicklung flexibler Arbeitsformen verabschiedet und verfolgt damit einen ganzheitlichen Ansatz, der die drei Dimensionen “Individuum”, “Technik” und “Infrastruktur” in diesem Kulturwandel optimal zusammenführt.
In einem ersten Schritt hat der Bundesrat die erwähnte Revision der Bundespersonalverordnung (BPV) genehmigt, die am 1. Juli in Kraft treten wird.
Gleichzeitig hat das Eidgenössische Finanzdepartement die Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (BPV) angepasst.
Coronavirus: Verlängerung von Kurzarbeitsmaßnahmen
Hin zu einem etwas “flexibleren” Arbeitsplatz- und Arbeitszeitmodell
Ihre Vorgesetzten fördern flexible Arbeitsformen, insbesondere in Bezug auf den Arbeitsplatz und die Arbeitszeiten.
Sie berücksichtigen die persönlichen Bedürfnisse der Mitarbeiter und geben ihnen die Möglichkeit, diese Bedürfnisse zu erfüllen, sofern die Aufgabenerfüllung dies zulässt und diese Bedürfnisse mit den Interessen des Unternehmens in Einklang gebracht werden können.
Révision de l’ordonnance sur le personnel de la Confédération (OPers)
Révision de l’ordonnance du DFF concernant l’ordonnance sur le personnel de la Confédération (O-OPers)
Auch innerhalb der Bundesverwaltung laufen weitere Projekte, die sich mit den Veränderungen in der Arbeitswelt beschäftigen.
Obwohl der Schwerpunkt auf den Aufgaben liegt, gibt es kein Recht auf freie Wahl des Arbeitsortes.
Mitarbeiter entscheiden gemeinsam mit ihren Vorgesetzten, wo sie arbeiten.
App soll die Arbeit der Schweizer Bauern unbürokratischer machen
Co-Working-Spaces oder Hub-Arbeitsplätze
Das Bundespersonalrecht sieht erstmals ausdrücklich die Möglichkeit vor, in den Räumen des Arbeitgebers oder zu Hause zu arbeiten, aber auch in gemeinsam genutzten (“Co-Working”) Räumen, “Hub”-Arbeitsplätzen oder Räumen, die an die Bedürfnisse des Teams angepasst werden können.
Ein Rechtsanspruch auf freie Wahl des Arbeitsplatzes besteht jedoch nicht.
Um die Arbeitszeitmodelle noch flexibler zu gestalten, können auch die Mitarbeiter der Entgeltgruppen 18-23 vom Vertrauensarbeitszeitmodell profitieren (bisher nur für die Entgeltgruppen 24-29).
Ordinanza sul personale federale (OPers)
Ordinanza del DFF concernente l’ordinanza sul personale federale (O-OPers)
Im Zusammenhang mit mobiler Arbeit (d.h. Arbeit, die außerhalb des Betriebsgeländes des Arbeitgebers ausgeführt wird) regelt die Neufassung weitere wichtige Bereiche wie den Gesundheitsschutz, die Bereitstellung von technischer Infrastruktur und Ausrüstung für die Arbeitnehmer sowie die Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Arbeit außerhalb des Betriebsgeländes.
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, den Vaterschaftsurlaub ab dem 1. Januar 2022 von 10 auf 20 Tage zu verlängern.
Am gleichen Tag tritt auch die Novelle über die Gehaltsgarantie im Falle einer niedrigeren Arbeitsbewertung oder Einstufung in eine niedrigere Gehaltskategorie in Kraft.
Verbindliche Mindestlöhne für entsandte Arbeitnehmer aus der EU
Unbefristete Dauer von Arbeitsverhältnissen für “ältere” Mitarbeiter
Nach geltendem Recht erhalten Mitarbeiter, die das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben und deren Funktion in einer niedrigeren Gehaltsgruppe eingestuft ist oder die in einer Funktion eingesetzt werden, die in einer niedrigeren Gehaltsgruppe eingestuft ist, eine Gehaltsgarantie auf unbestimmte Zeit.
Diese Garantie ist auf maximal 5 Jahre reduziert.