Elektronische Identifikation: Bundesrat beschleunigt
Justiz- und Polizeidepartement, Finanzdepartement, Bundeskanzlei, Kantone und Wissenschaft sind trotz des Neins vom 7. März 2021 zur Zusammenarbeit bei der EI aufgerufen
Der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft will in naher Zukunft eine neue Lösung für die elektronische Identifikation (EI) präsentieren.
An seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 beauftragte er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), bis Ende Jahr in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der Bundeskanzlei (BK) sowie unter Einbezug der Wissenschaft und der Kantone einen Masterplan zu erarbeiten.

Konsultation über ein neues Gesetz ist für Mai 2022 geplant
Die Anhörung zu einem neuen Gesetz ist für Mai 2022 geplant.
Am 7. März 2021 wurde das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (EI-Gesetz) mit fast 65% Nein-Stimmen klar abgelehnt. Die Notwendigkeit einer EI ist jedoch unbestritten.
Bereits in der Frühjahrssitzung am 10. März 2021 haben Vertreter aller Fraktionen sechs Anträge gleichen Tenors zum Thema „Verlässliche staatliche elektronische Identität“ eingereicht (21.3124, 21.3125, 21.3126, 21.3127, 21.3128 und 21.3129).
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 beschlossen, dem Parlament die Annahme dieser Motionen zu beantragen, weil er beabsichtigt, so bald wie möglich eine neue Lösung für die EI vorzulegen, die den in den Motionen enthaltenen Forderungen Rechnung trägt.
Er hat das EJPD beauftragt, innerhalb eines Jahres und in Zusammenarbeit mit dem EFD und dem CaF einen Masterplan für die Umsetzung einer neuen EI zu erarbeiten.
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Die Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne sollen einbezogen werden.
Bei der Erarbeitung des Plans, an dem die ETH Zürich und Lausanne sowie die Kantone beteiligt werden sollen, muss die technische Machbarkeit der Umsetzung geprüft und die Kostenfrage geklärt werden.
Auf der Basis des Plans wird der Bundesrat dann die Eckpunkte für ein neues Gesetzesprojekt zur EI festlegen.
Die Vernehmlassung zu einem neuen EI-Gesetz ist für Mai 2022 geplant.
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