Direkter Zugriff auf EU-Datenbanken für die Schweizer Polizei
Spontanes Beitrittsabkommen in Prüm und EURODAC-Protokoll zur Stärkung der Zusammenarbeit gegen grenzüberschreitende und ausländische Kriminalität
Kriminalität hat oft einen grenzüberschreitenden Charakter. Die internationale Zusammenarbeit wird daher eine noch wichtigere Rolle bei der Bekämpfung dieses Phänomens spielen.
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Mit dem Beteiligungsabkommen in Prüm und dem EURODAC-Protokoll wird diese Zusammenarbeit gestärkt, so dass der Informationsaustausch zwischen den Schweizer Strafverfolgungsbehörden und denen der EU-Mitgliedsstaaten in Zukunft schneller und effektiver erfolgen kann.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. März 2021 die entsprechende Botschaft verabschiedet.
Terroristen, kriminelle Organisationen und transnationale Banden sind zunehmend miteinander vernetzt und mobil.
Verhaftungen in Österreich und Dänemark wegen Verbrechen in mehreren Kantonen
So haben beispielsweise DNA-Spuren, die bei koordinierten Schweizer Ermittlungen zu Geldautomaten-Angriffen in mehreren Kantonen gefunden wurden, zu Verhaftungen in Österreich und Dänemark geführt.
Um diese Formen der grenzüberschreitenden Kriminalität effektiver bekämpfen zu können, muss die internationale Zusammenarbeit verstärkt werden.
Mit der Beteiligungsvereinbarung in Prüm verfolgt der Bundesrat dieses Ziel. Zu diesem Zweck hat sie die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Beamte erhalten relevante Informationen schneller
Informationen, die für die polizeiliche Arbeit wichtig sind, wie DNA-Profile, Fingerabdrücke oder Daten zu Fahrzeugen und deren Besitzern, werden in nationalen Informationssystemen gespeichert.
Wenn an einem Tatort DNA-Spuren gefunden werden, führen die Schweizer Ermittlungsbehörden einen ersten Abgleich in der nationalen DNA-Profil-Datenbank durch.
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Wird keine Übereinstimmung gefunden, kann die betreffende Behörde einen Abgleich mit Datenbanken in anderen Ländern durchführen.
Zurzeit ist dieses Verfahren zeitaufwendig und teuer. Ersuchen müssen über Interpol an jedes einzelne Land geschickt werden.
Der Vertrag über die Teilnahme an Prüm wird es ermöglichen, mit einer einzigen Anfrage einen automatisierten Abgleich mit den Datenbanken aller EU-Mitgliedsstaaten durchzuführen.
Sofortige Reaktion für DNA- und Fingerabdruckanalysen
Ergibt eine DNA-Spur oder ein Fingerabdruck eine Übereinstimmung in der Datenbank eines anderen Landes, werden die Schweizer Strafverfolgungsbehörden direkt informiert und können weitere Informationen von dem betreffenden Land anfordern.
Der Prümer Beteiligungsvertrag macht damit internationale Konsultationen für die Schweizer Strafverfolgungsbehörden einfacher, effizienter und schneller.
Dadurch wird es möglich, die Ermittlungen zu beschleunigen und Zusammenhänge zwischen Straftaten in der Schweiz und im Ausland schneller zu erkennen.
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Darüber hinaus können Serienstraftaten und der Modus Operandi krimineller Organisationen leichter identifiziert und aufgeklärt werden.
Das Abkommen ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die transnationale organisierte Kriminalität und den Terrorismus und trägt zur Sicherheit der Schweizer Bevölkerung bei.
Die Teilnahme der Schweiz an Prüm ist völlig freiwillig
Der Vertrag über die Teilnahme an Prüm ist keine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Die Teilnahme der Schweiz ist daher freiwillig.
Allerdings nehmen bereits fast alle europäischen Staaten am Austausch von DNA-Profilen, Fingerabdrücken und Fahrzeugdaten über Prüm teil.
EURODAC-Überwachungskoordinierungsgruppe
Eine Nichtteilnahme der Schweiz würde sich daher in Zukunft negativ auf den Austausch von polizeilichen Informationen mit den EU-Mitgliedstaaten auswirken.
EURODAC-Protokoll über Fingerabdrücke in Kraft
Die Umsetzung des Beteiligungsabkommens in Prüm ist eine Voraussetzung für das Inkrafttreten des EURODAC-Protokolls.
Das EURODAC-Protokoll sieht vor, dass die Strafverfolgungsbehörden auf die Datenbank mit den Fingerabdrücken von Personen zugreifen können, die in einem Dublin-Land einen Asylantrag gestellt haben oder beim Versuch der illegalen Einreise in den Dublin-Raum aufgegriffen wurden.
Der Zugriff auf diese Datenbank ist nur zur Verhinderung und Aufdeckung schwerer Straftaten und bei Terrorismusverdacht zulässig.
Das PCSC-Abkommen mit den Vereinigten Staaten bleibt in Kraft
Zeitgleich mit der technischen Umsetzung der Prümer Kooperation ist auch das Inkrafttreten des PCSC-Abkommens (Cooperation in Preventing and Combating Serious Crime) mit den USA geplant.
Diese Kooperation, die 2012 vom Bundesrat beschlossen wurde, verfolgt die gleichen Ziele wie die Prümer Kooperation, beschränkt sich aber auf den Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken.