Die Verrechnungssteuer ist… im Fadenkreuz des Bundesrates

Die Reform sieht die Abschaffung der Steuer auf Schweizer Zinsen vor, mit Ausnahme von Zinsen aus Vermögenswerten von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz

Der Bundesrat will den Schweizer Marktplatz für Fremdkapital- und Konzernfinanzierungsaktivitäten in allen Branchen stärken.
Zu diesem Zweck hat er an seiner Sitzung vom 14. April 2021 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarktes) verabschiedet.

Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Deutsch)
Loi fédérale sur l’impôt anticipé (Französisch)
Legge federale sull’imposta preventiva (Italienisch)

Gleichzeitig hat sie das Vernehmlassungsverfahren zur Erweiterung des Meldeverfahrens innerhalb einer Gruppe im Bereich der Verrechnungssteuer eingeleitet.
Die Reform sieht die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Schweizer Zinsen vor, mit Ausnahme von Zinsen aus Vermögenswerten von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Als Folge der Reform ist zu erwarten, dass Anleiheemissionen, die bisher im Ausland getätigt wurden, in Zukunft vermehrt von der Schweiz aus getätigt werden. Dies wird den Schweizer Markt für Fremdkapital stärken.

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Die Schweiz und die Kantone haben moderate Steuern

Ein Anreiz für Innenfinanzierungsaktivitäten

Die Abschaffung der Quellensteuer auf Zinsen gibt Unternehmen auch einen Anreiz, vermehrt Innenfinanzierungsaktivitäten in der Schweiz durchzuführen.
Insgesamt stärkt die Reform den Fremdkapitalmarkt und wird mittel- bis langfristig die Wertschöpfung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in unserem Land fördern.
Zudem schafft der Bundesrat die Handelssteuer auf Schweizer Anleihen ab, um den Kauf dieser Anleihen über einen in der Schweiz ansässigen Effektenhändler attraktiver zu machen.
Während der Konsultation gingen insgesamt 71 Stellungnahmen ein. Eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer teilte die Ansicht des Bundesrates, dass eine Reform im Bereich des Fremdkapitalmarktes notwendig ist.

Botschaft des Schweizerischen Bundesrates zur Verrechnungssteuer (Deutsch)
Message du Conseil fédéral suisse sur l’impôt anticipé (Französisch)
Messaggio del Consiglio Federale della Svizzera sull’imposta preventiva (Italienisch)

Im Gegensatz zum Vorentwurf hat der Bundesrat beschlossen, die Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer nicht zu stärken. Bereits unter dem heutigen System sind ausländische Zinsen nicht verrechnungssteuerpflichtig.
Mit diesem Entscheid wird zwar die Garantiefunktion für Schweizer Zinsen geschwächt, es muss aber auch gesagt werden, dass die Verrechnungssteuer im aktuellen Zinsumfeld ihre Funktion nur bedingt erfüllt.
Eine wirksame Stärkung der Garantiefunktion könnte nur durch ein neues, komplexes System des Steuerabzugs oder durch eine Einschränkung des steuerlichen Bankgeheimnisses erreicht werden.

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Finanzielle Auswirkungen zwischen Kurz- und Langfristigkeit

Bei den finanziellen Auswirkungen muss zwischen kurzfristigen Einmaleffekten, wiederkehrenden statischen Effekten und langfristigen dynamischen Effekten unterschieden werden.
Als einmaliger, kurzfristiger Effekt führt die Reform zu geschätzten Mindereinnahmen in Höhe von 1.000 Mio. CHF, die jedoch für den Bund durch Rückstellungen gedeckt sind und somit keine Auswirkungen auf den Haushalt haben. Diese einmalige Mindereinnahme ist darauf zurückzuführen, dass die Rückerstattung der bisherigen Verrechnungssteuer auf Zinserträge noch drei Jahre lang geltend gemacht werden kann.
Die wiederkehrenden statischen Mindereinnahmen werden auf 170 Millionen Franken geschätzt. Sollte das Zinsniveau steigen, werden die Einnahmen weiter sinken.

Aus dynamischer Sicht hat die Reform ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis, da sie Impulse setzt, die die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze begünstigen. Auf Bundesebene könnte sich die Reform nach etwa fünf Jahren selbst finanzieren.
Für die Kantone und Gemeinden, die in geringerem Maße von den wiederkehrenden Steuerausfällen betroffen sind, sollten diese Impulse bereits kurzfristig zu höheren Einnahmen führen.

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Einen Taschenrechner sowie Euro-Papier und -Münzen

Ein Liquiditätsvorteil für die betroffenen Unternehmen

Das Meldeverfahren innerhalb einer Gruppe im Rahmen der Quellensteuer soll erweitert werden. Künftig kann es ab einer Beteiligung von 10% angewendet werden. Auch das Bewilligungsverfahren wird administrativ vereinfacht.

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Diese Änderung hat praktisch keine finanziellen Auswirkungen oder nennenswerte Effekte auf die Sicherungsfunktion der Steuer.
Die Unternehmen erhalten einen Liquiditätsvorteil, der denjenigen des Bundes widerspiegelt.
Bei den derzeitigen Zinssätzen wird dieser Effekt jedoch vernachlässigbar sein.

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