La Svizzera e i suoi 26 Cantoni sono sempre più vicini a un uso sistematico del voto elettronico

Die Schweiz wird das neue elektronische Wahlsystem testen

Da einige Kantone die Tests mit dem künftigen elektronischen Abstimmungssystem der Post wieder aufnehmen werden, wird Bern ein unabhängiges Audit durchführen

Die nun in die Vernehmlassung gegebene Rechtsgrundlage des Bundes definiert umfangreiche Sicherheitsanforderungen an elektronische Abstimmungssysteme und deren Betrieb.
Da einige Kantone beabsichtigen, die Tests mit dem künftigen E-Voting-System der Post zu übernehmen, organisiert der Bund ein unabhängiges Audit dieses Systems und seiner Funktionsweise.
Dieses Audit wird mehrere Monate dauern und ist mitentscheidend für die Bewilligung der Kantone zur Wiederaufnahme der Versuche.
Die Neuorganisation der Testphase sieht nun vor, dass der Bund selbst die Systeme und deren Funktionsweise unabhängig prüfen lässt und damit mehr Verantwortung in diesem Bereich übernimmt.

Wie sich die Abstimmungsergebnisse von Bürgerinitiativen ändern

Referendum e iniziative al vaglio in Svizzera
Geprüfte Referenden und Initiativen in der Schweiz

Die Prüfung in Bern wird den gesamten Abstimmungsprozess umfassen

Die Prüfung erstreckt sich auf den gesamten Prozess, von der Entwicklung des Systems und dessen Betrieb bis zur Ausgabe der Legitimationskarten und der Auszählung der einzelnen Abstimmungsergebnisse. Die Prüfung erstreckt sich dann auch auf die Kantone und deren Dienstleister.
Bisher hat die Bundeskanzlei die folgenden Experten mit der Durchführung des Audits beauftragt: Rolf Haenni, Reto Koenig, Philipp Locher, Eric Dubuis (Berner Fachhochschule); Vanessa Teague (Thinking Cybersecurity); Olivier Pereira (Université catholique Leuven); Thomas Edmund Haines (Australian National University); Aleksander Essex (Western University Canada); SCRT S.A.; Bryan Ford (ETH Lausanne); Adrian Perrig (ETH Zürich).
Die Experten werden gebeten, sich im Rahmen eines kontinuierlichen Entwicklungsprozesses zur Einhaltung der bundesrechtlichen Vorgaben, zur Wirksamkeit der Risikominderungsmassnahmen und zu möglichen Verbesserungen zu äussern.
Es ist jedoch nicht ihre Aufgabe zu entscheiden, ob ein System eingesetzt werden kann oder nicht. Die Risikobeurteilung und die Verantwortung für einen allfälligen Einsatz bleiben in der Zuständigkeit des Bundes (Bewilligungsbehörde) und der Kantone (Durchführung von Kontrollen).

Elektronische Identifikation: Bundesrat beschleunigt

Referendum e iniziative al vaglio in Svizzera
Geprüfte Referenden und Initiativen in der Schweiz

Die Berichte der verschiedenen Experten werden Anfang 2022 veröffentlicht

Die Berichte der Experten werden nach Abschluss der Überprüfung, voraussichtlich Anfang nächsten Jahres, veröffentlicht.
Die Ergebnisse dieser unabhängigen Überprüfung wird der Bundesrat bei der Erteilung einer Rahmenbewilligung an einen Bewerberkanton berücksichtigen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Erteilung einer solchen Bewilligung wurden revidiert und befinden sich in der Vernehmlassung.
Die gesetzlichen Grundlagen, die für die elektronischen Abstimmungsanlagen und deren Betrieb gelten, sehen eine Reihe von Kontrollen vor, die über die unabhängige Prüfung unter der Schirmherrschaft des Bundes hinausgehen.

Der Gewinner des „Preises für Föderalismus 2021“ ist easyvote

Referendum e iniziative al vaglio in Svizzera
Geprüfte Referenden und Initiativen in der Schweiz

Obligatorisches öffentliches Bug-Bounty-Programm der Kantone

Die Kantone müssen beispielsweise sicherstellen, dass der Systemanbieter ein öffentliches Bug-Bounty-Programm betreibt, d.h. den Systemcode offenlegt und diejenigen, die einen Fehler entdecken, finanziell belohnt.
Zudem findet ein ständiger Austausch mit der Wissenschaft statt, der sich auch auf die Nutzung des Systems selbst erstreckt und somit über das Lizenzierungsverfahren hinausgeht.
Alle diese Maßnahmen zielen darauf ab, Fehler zu entdecken und zu korrigieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die elektronischen Wahlsysteme und ihre Funktionsweise auch in Zukunft einer ständigen Überprüfung und Verbesserung unterzogen werden.

Una macchina IVotronic impiegata in Francia per il voto elettronico
Ein IVotronic-Gerät, das in Frankreich für die elektronische Stimmabgabe verwendet wird

Registrieren Sie sich für unseren Newsletter


Wir existieren auch, um zu informieren und informiert zu werden, das ist eine unserer Missionen. Wenn Sie hier auf dieser Seite sind, ist es so, als ob wir physisch zusammen wären, vielleicht über das Mehr und Weniger plaudern oder über Geschäfte reden. Aber auch wenn Sie „weit weg“ sind, können Sie mit uns in Kontakt bleiben, indem Sie sich für unseren Newsletter anmelden!

    Unsere strategischen Partner



    Wer wir sind


    Swissfederalism ist ein moderner Verband, der dem Prozess der digitalen Transformation folgt und als voll digitalisierte und vernetzte Einheit konfiguriert ist. Wenn Sie uns brauchen, sind wir da - im Web!

    Swiss Federalism

    Zu Ihrer Sicherheit


    Wir sind sehr sensibel für das Thema Vertraulichkeit und Datenschutz unserer Kunden und Nutzer, die unsere Seite besuchen, denn Vertraulichkeit ist ein wichtiger Wert.

    Eine Spende machen


    Swissfederalism ist ein gemeinnütziger Verein, der von den Spenden und Beiträgen seiner Mitglieder lebt. Wir brauchen Ihre Unterstützung!

    Sie können Ihre Spende auf folgendes Konto überweisen IBAN: CH15 0873 1557 4858 1200 1 Kontoinhaber: Swiss Federalism 8737 Gommiswald Kontonummer: 5574.8581.2001 Clearing: 8731 BIC/SWIFT: LINSCH23
    Nachrichten aus der Webwelt


    Made with LOVE by: Innovando GmbH

    Privacy Preference Center