Die Schweiz wird das neue elektronische Wahlsystem testen
Da einige Kantone die Tests mit dem künftigen elektronischen Abstimmungssystem der Post wieder aufnehmen werden, wird Bern ein unabhängiges Audit durchführen
Die nun in die Vernehmlassung gegebene Rechtsgrundlage des Bundes definiert umfangreiche Sicherheitsanforderungen an elektronische Abstimmungssysteme und deren Betrieb.
Da einige Kantone beabsichtigen, die Tests mit dem künftigen E-Voting-System der Post zu übernehmen, organisiert der Bund ein unabhängiges Audit dieses Systems und seiner Funktionsweise.
Dieses Audit wird mehrere Monate dauern und ist mitentscheidend für die Bewilligung der Kantone zur Wiederaufnahme der Versuche.
Die Neuorganisation der Testphase sieht nun vor, dass der Bund selbst die Systeme und deren Funktionsweise unabhängig prüfen lässt und damit mehr Verantwortung in diesem Bereich übernimmt.
Wie sich die Abstimmungsergebnisse von Bürgerinitiativen ändern
Die Prüfung in Bern wird den gesamten Abstimmungsprozess umfassen
Die Prüfung erstreckt sich auf den gesamten Prozess, von der Entwicklung des Systems und dessen Betrieb bis zur Ausgabe der Legitimationskarten und der Auszählung der einzelnen Abstimmungsergebnisse. Die Prüfung erstreckt sich dann auch auf die Kantone und deren Dienstleister.
Bisher hat die Bundeskanzlei die folgenden Experten mit der Durchführung des Audits beauftragt: Rolf Haenni, Reto Koenig, Philipp Locher, Eric Dubuis (Berner Fachhochschule); Vanessa Teague (Thinking Cybersecurity); Olivier Pereira (Université catholique Leuven); Thomas Edmund Haines (Australian National University); Aleksander Essex (Western University Canada); SCRT S.A.; Bryan Ford (ETH Lausanne); Adrian Perrig (ETH Zürich).
Die Experten werden gebeten, sich im Rahmen eines kontinuierlichen Entwicklungsprozesses zur Einhaltung der bundesrechtlichen Vorgaben, zur Wirksamkeit der Risikominderungsmassnahmen und zu möglichen Verbesserungen zu äussern.
Es ist jedoch nicht ihre Aufgabe zu entscheiden, ob ein System eingesetzt werden kann oder nicht. Die Risikobeurteilung und die Verantwortung für einen allfälligen Einsatz bleiben in der Zuständigkeit des Bundes (Bewilligungsbehörde) und der Kantone (Durchführung von Kontrollen).
Elektronische Identifikation: Bundesrat beschleunigt
Die Berichte der verschiedenen Experten werden Anfang 2022 veröffentlicht
Die Berichte der Experten werden nach Abschluss der Überprüfung, voraussichtlich Anfang nächsten Jahres, veröffentlicht.
Die Ergebnisse dieser unabhängigen Überprüfung wird der Bundesrat bei der Erteilung einer Rahmenbewilligung an einen Bewerberkanton berücksichtigen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Erteilung einer solchen Bewilligung wurden revidiert und befinden sich in der Vernehmlassung.
Die gesetzlichen Grundlagen, die für die elektronischen Abstimmungsanlagen und deren Betrieb gelten, sehen eine Reihe von Kontrollen vor, die über die unabhängige Prüfung unter der Schirmherrschaft des Bundes hinausgehen.
Der Gewinner des „Preises für Föderalismus 2021“ ist easyvote
Obligatorisches öffentliches Bug-Bounty-Programm der Kantone
Die Kantone müssen beispielsweise sicherstellen, dass der Systemanbieter ein öffentliches Bug-Bounty-Programm betreibt, d.h. den Systemcode offenlegt und diejenigen, die einen Fehler entdecken, finanziell belohnt.
Zudem findet ein ständiger Austausch mit der Wissenschaft statt, der sich auch auf die Nutzung des Systems selbst erstreckt und somit über das Lizenzierungsverfahren hinausgeht.
Alle diese Maßnahmen zielen darauf ab, Fehler zu entdecken und zu korrigieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die elektronischen Wahlsysteme und ihre Funktionsweise auch in Zukunft einer ständigen Überprüfung und Verbesserung unterzogen werden.