Die Schweiz an vorderster Front gegen das Verschwindenlassen von Personen
Vom 13. bis 15. April 2021 legte der Bund dem UN-Ausschuss seinen Bericht über die Umsetzung des Übereinkommens über staatliche Entführungen von 2006 vor
Die Schweiz legt einen Bericht über die Umsetzung der UN-Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vor.
Vom 13. bis 15. April 2021 legte die Schweiz dem UNO-Ausschuss für das Verschwindenlassen ihren Bericht über die Umsetzung der internationalen Konvention vor und unterstrich damit ihr Engagement für die Prävention und Bekämpfung dieses Verbrechens weltweit.
Die Präsentation des Berichts vor dem UN-Ausschuss fand in virtueller Form statt.
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Die Schweizer Delegation wurde von Botschafterin Corinne Cicéron Bühler, Direktorin der Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), geleitet und bestand aus Vertretern verschiedener Bundesämter des EDA, des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), der Strafverfolgungsbehörden des Bundes und einem Vertreter der Kantone.
Die Schweizer Delegation erläuterte die Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention und beantwortete die Fragen des Ausschusses, wobei sie zum Beispiel klarstellte, dass das Verschwindenlassen nach dem Schweizer Strafgesetzbuch strafbar ist.
Ein Koordinationsnetzwerk zwischen der Schweiz und den Kantonen
Darüber hinaus wurde ein Netz von Koordinationsstellen (Bund und Kantone) eingerichtet, um im Falle eines mutmaßlichen Verschwindenlassens schnell den Aufenthaltsort der betroffenen Person zu ermitteln.
Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Polizei (Fedpol) die Anlaufstelle für Familienangehörige, die das Verschwinden einer Person befürchten. Zu diesem Zweck arbeitet Fedpol eng mit den kantonalen Koordinationsstellen zusammen.
Die UN-Konvention vom 21. Dezember 2006 zielt auf die weltweite Bekämpfung des “Verschwindenlassens”.
Gewaltsames Verschwindenlassen ist definiert als Freiheitsentzug durch den Staat oder mit dessen Zustimmung. Diese oft verdeckten Handlungen beinhalten oft Folter oder die Tötung der betroffenen Person.
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Das gewaltsame Verschwindenlassen ist ein weit verbreitetes Verbrechen auf allen fünf Kontinenten.
Die UN-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, jede Art von gewaltsamem Verschwindenlassen zu verbieten, unabhängig von den Umständen, sowie dieses Phänomen zu bestrafen und Maßnahmen zu seiner Verhinderung einzuführen.
Die Konvention wurde von der Schweiz im Dezember 2016 ratifiziert und trat am 1. Januar 2017 in Kraft, zusammen mit den notwendigen Gesetzesänderungen.
Im Jahr 2018 hat die Schweiz dem Ausschuss für das Verschwindenlassen einen einzigen Bericht über die Umsetzung der Konvention vorgelegt und 2019 eine Reihe von zusätzlichen Fragen beantwortet.
98 Beitritte zum Vertrag, gekrönt von 63 Ratifizierungen
Bis heute haben 98 Staaten die Konvention unterzeichnet und 63 haben sie ratifiziert.
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Mit der Umsetzung der Konvention leistet die Schweiz einen Beitrag zur Prävention und Bekämpfung des Verschwindenlassens von Personen weltweit.