Die neue kaufmännische Grundausbildung wird in der… 2023
In der Schweiz werden die beiden Ausbildungsstufen für die kaufmännischen Angestellten (ESTV und GFP) methodisch und inhaltlich harmonisiert
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat nach ausführlichen Diskussionen mit seinen Partnern beschlossen, dass die neuen Verordnungen und Bildungspläne für die kaufmännischen Angestellten der ESTV und die kaufmännischen Angestellten der GFP (ehemals Büroassistenten der GFP) auf Beginn des Schuljahres 2023 in Kraft treten.
Durch die Reform wurden die beiden Ausbildungsstufen methodisch und inhaltlich besser aufeinander abgestimmt und bilden nun ein kohärentes Berufsfeld, das den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes optimal entspricht.
Die Wirtschaft hat eine dringende Reform der kaufmännischen Grundbildung gefordert, die nach einer Neupositionierung im Jahr 2003 zuletzt vor zehn Jahren teilweise überarbeitet wurde.
Denn die Unternehmen brauchen nach wie vor und auch in Zukunft neue Mitarbeiter, die den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes gerecht werden können. Die Jugendlichen ihrerseits erwarten, dass sie nach Abschluss einer Lehre sofort eine Stelle finden können.
Aus diesen Gründen haben die zuständigen Stellen im Jahr 2017 die Reform „Kaufmännische Angestellte 2022“ auf den Weg gebracht.
Die Ergebnisse der offiziellen Umfrage, die von Januar bis April 2021 unter der Leitung des SEFRI durchgeführt wurde, zeigen, dass die Kantone, die Sozialpartner und andere interessierte Kreise die neue Ausbildung insgesamt gutheissen.
Das Konzept der Berufsmaturität während der Grundbildung MP1 (FBA-Stufe) wird derzeit erarbeitet und soll durch einen nationalen Umsetzungsplan abgeschlossen werden.
Die neue Fremdsprachendidaktik fand bei den Kantonen und der Wirtschaft breite Unterstützung und wurde von Bundespräsident Guy Parmelin gutgeheissen.
Am 16. August 2021 hat das SEFRI die für das Inkrafttreten der Reform notwendigen Verordnungen und Bildungspläne erlassen und genehmigt.
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In der neuen kaufmännischen Grundausbildung wird spezifisches Wissen in Form von betrieblichen Fertigkeiten vermittelt. Dies ermöglicht den Lernenden, sich das notwendige Wissen in angemessener Tiefe und mit echtem Bezug zur täglichen Arbeit anzueignen.
An allen drei Ausbildungsorten (Lehrbetrieb, Berufsschule und überbetriebliche Kurse) orientieren sich die Lernziele an den im Bildungsplan definierten betrieblichen Fertigkeiten und sind homogener als in der Vergangenheit.
Darüber hinaus wird die Allgemeinbildung in den Lehrprozess integriert, so dass die Auszubildenden auch Wissen erwerben können, das nicht rein fachlich ist, sondern auch außerhalb des beruflichen Kontextes von Bedeutung ist.
In der Berufsbildung ist die Orientierung an den betrieblichen Fertigkeiten zur Norm geworden. Nun stellt sich auch die kaufmännische Grundbildung auf diesen Wandel ein.
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Neues Ausbildungsprofil und Fremdsprachenunterricht
Auf dem Arbeitsmarkt hat sich das Vorhandensein von zwei unterschiedlichen Profilen (B und E) nicht bewährt. Die neue kaufmännische Grundbildung ist besser auf das Potenzial der einzelnen Lernenden und die Erwartungen der Lehrbetriebe abgestimmt.
Zusammen mit der neuen Fremdsprachendidaktik und der Möglichkeit, die Berufsmaturität parallel zur Lehre zu absolvieren, zeugt diese individuelle Ausrichtung von der hohen Qualität der neuen Ausbildung.
Die Wahlmöglichkeit, die Berufsmaturität während der Grundbildung (MP1) oder nach der Lehre (MP2) zu absolvieren, bleibt ebenso gewährleistet wie eine gewisse Freiheit der Kantone bei der Umsetzung.
Auch die Möglichkeit einer schulischen Berufsbildung mit einem Langzeitbetriebspraktikum bleibt offen.
Zudem müssen neu alle Lernenden auf der AFC-Stufe zwei Fremdsprachen lernen (das heutige B-Profil sieht nur eine obligatorische Fremdsprache vor).
Die erste Fremdsprache muss eine zweite Landessprache oder Englisch sein; die zweite Fremdsprache wird je nach Wahl eine zweite Landessprache, eine dritte Landessprache oder Englisch sein.
Es wurden innovative und zukunftsweisende Unterrichtsmethoden entwickelt, die auch Jugendlichen ohne Sprachkenntnisse die Möglichkeit bieten, eine zweite Fremdsprache zu erlernen und eine AFC zu erwerben.
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Umsetzung um ein Jahr verschoben, aber mit voller Beteiligung
Anfang Juni 2021 beschlossen die Berufsbildungspartner, die Einführung der Reform vom Sommer 2022 auf den Sommer 2023 zu verschieben, damit sich die Kantone, Berufsschulen und Lehrbetriebe besser vorbereiten können.
Um diesen Prozess zu unterstützen, haben die Partner bereits im Sommer 2020 ein Nationales Koordinationskomitee (NCC) für die Reformen im Detailhandel und in der kaufmännischen Grundbildung gegründet, das im Rahmen verschiedener Teilprojekte bereits Umsetzungsstrategien und Instrumente entwickelt hat.
Die Reform wurde in einem partizipativen Prozess entwickelt, an dem Vertreterinnen und Vertreter von 19 Ausbildungs- und Prüfungsbranchen, Berufsfachschulen und Kantonen teilnahmen und alle Schritte genau verfolgten.
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