Die Einwohner von Moutier haben gewählt: Kanton Jura statt Bern
Auch dank strengerer Kontrollen als bei der Abstimmung 2017, die vom Bund garantiert werden, wird die französischsprachige Stadt aufgrund von nicht weniger als 2114 „Ja“-Stimmen den Staat wechseln
Am 28. März 2021 fand die zweite Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit von Moutier statt, nachdem die Abstimmung von 2017 vom Verwaltungsgericht des Kantons Bern wegen Unregelmäßigkeiten im Wählerverzeichnis und in der Abstimmungskampagne für ungültig erklärt worden war.
Es gab 2114 „Ja“-Stimmen für die Änderung, 1740 dagegen. Nach einem nervenaufreibenden Warten wurden die Ergebnisse um 18 Uhr vom Wahlbüro der Stadt bekannt gegeben.
Karin Keller-Sutters Reise in die geteilte Stadt Moutier
Die Modalitäten der neuen Abstimmung wurden an einer Dreierkonferenz unter dem Vorsitz von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), festgelegt, an der auch Delegationen der Regierungen der Kantone Bern und Jura sowie der Gemeinde Moutier teilnahmen.
Auf ihren Wunsch hin hat das Bundesamt für Justiz (BJ) auch diese Abstimmung eng begleitet und für einen reibungslosen und sicheren Ablauf gesorgt.

Bundesrat lobt den demokratischen Charakter der Entscheidung
Der Bundesrat hat den heute von den Bürgern von Moutier geäusserten Willen zum Wechsel in den Kanton Jura zur Kenntnis genommen.
Karin Keller-Sutter lobt als Justizministerin den demokratischen Charakter der Entscheidung:
„Die Lösung der Jura-Frage geht als ein Beispiel für gelebte Demokratie in die Geschichte des Landes ein. Die heutige freie Entscheidung der Bürger von Moutier ist der letzte Schritt zu einer friedlichen Lösung der Angelegenheit.

Weitere Kontrollen mit Hilfe des Bundesamtes für Justiz
Im Vergleich zu 2017 wurden die Maßnahmen zur Sicherstellung eines regelkonformen Ablaufs der Abstimmung verstärkt.
Das BJ verschickte Wahlmaterial, händigte Unterlagen an besonders schutzbedürftige Personen aus und schickte mehrere Wahlbeobachter nach Moutier, die die Auszählung überwachten und die Wahlurkunden systematisch kontrollierten.
Auch die Berner Staatskanzlei und die Gemeindekanzlei Moutier prüften das Wählerverzeichnis sehr genau.
Die getroffenen Maßnahmen wurden von den Delegationen der Berner und jurassischen Kantonsregierungen sowie von der Gemeinde Moutier genehmigt.
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Das Endergebnis ist theoretisch noch anfechtbar
Das Ergebnis der Abstimmung ist noch nicht endgültig; es kann bei der Präfektur des Berner Jura angefochten werden.
Wird kein Rekurs eingelegt oder ein Rekurs abgewiesen, werden die beiden Kantone ein Konkordat aushandeln, in dem die praktischen Einzelheiten der Übertragung von Moutier an den Kanton Jura geregelt werden.

Letzter Schritt: Genehmigung durch die Bundesversammlung
Die Vereinbarung muss dann von den Bürgern beider Kantone genehmigt werden.
Um die Übertragung der Gemeinde Moutier an den Kanton Jura abzuschließen, ist schließlich die Zustimmung der Bundesversammlung erforderlich.
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