Der wirtschaftliche Neustart der Schweiz? Eine Reise in drei Etappen
Bundesrat definiert die Inhalte einer Übergangsstrategie für die Wirtschaft: Normalisierung, begleitende Erholung und Revitalisierung
Am 18. Juni 2021 hat der Bundesrat die Inhalte der wirtschaftspolitischen Übergangsstrategie definiert.
Ziel ist es, den Aufschwung mit den bewährten Instrumenten der Förder- und Innovations-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik zu begleiten.
Damit der Aufschwung nicht nur vorübergehend ist, will die Schweizer Regierung auch das langfristige Wachstumspotenzial des Landes stärken.
Dank der Verbesserung der epidemiologischen Situation konnten in den letzten Monaten bereits weitreichende Erleichterungen gewährt werden und für die Zukunft sind weitere Erleichterungen geplant.
Nach dem dreistufigen Modell des Bundesrates werden, sobald alle impfwilligen Erwachsenen vollständig geimpft sind, keine strengen sozialen und wirtschaftlichen Restriktionen mehr nötig sein, und der Abbau der meisten noch bestehenden Restriktionen kann dann erfolgen.
Wie erwartet hat die Binnenwirtschaft nach der Entspannung Anfang März mit einer raschen Erholung begonnen.
Auch die Aussichten für die Weltwirtschaft und damit für die Schweizer Exporte haben sich verbessert.
Digitale Wirtschaft in der Schweiz entwickelt sich gut
Wachstum von 3,6 Prozent bis Ende 2021 erwartet
Die Expertengruppe der Bundesregierung prognostiziert für das Jahr 2021 ein Wachstum von 3,6 Prozent, was deutlich über dem Durchschnitt liegt.
Die Arbeitslosenquote soll weiter auf einen Jahresdurchschnitt von 3,1 % sinken.
Auch für das Jahr 2022 wird erwartet, dass sich der Aufschwung fortsetzt und das Wirtschaftswachstum erneut überdurchschnittlich ausfällt.
Zur Begleitung der angekündigten wirtschaftlichen Erholung hat der Bundesrat am 18. Juni 2021 die Inhalte einer dreistufigen Übergangsstrategie für die Wirtschaftspolitik definiert: Normalisierung, begleitende Erholung und Revitalisierung.
Verbrauchervertrauen in der Schweiz auf Vorkrisenniveau
Standardisierung im Gleichschritt mit Lockerung
Wie im COVID-19-Gesetz vorgesehen, soll die geplante weitere Lockerung auch ein Auslaufen der außerordentlichen Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft ermöglichen.
Dies bedeutet jedoch nicht die plötzliche Abschaffung aller Unterstützungen.
Die Verdienstausfallpauschale für den Koronavirus und die Beihilfen für den Kultur- und Sportbereich bleiben bis Ende 2021 in Kraft.
Der außerordentliche Anspruch auf Kurzarbeitergeld wird voraussichtlich auf 24 Monate, also bis Ende des Jahres, verlängert.
Außerdem könnte die Gültigkeit des Kurzarbeitergeldes für Auszubildende, ständige Bereitschaftsdienste und Personen mit befristetem Arbeitsverhältnis ebenfalls bis Ende September 2021 verlängert werden.
Zudem hat der Bundesrat beschlossen, den Kantonen die Möglichkeit einzuräumen, durch gezielte Änderungen der Härtefallverordnung die Hilfen für besonders stark betroffene Unternehmen zu erhöhen.
Um neue Einschränkungen zu verhindern, wird der Bundesrat seine Anstrengungen im Impfplan, in der Test- und Contact-Tracing-Strategie sowie im Medikamenteneinkauf fortsetzen.
Mehr Föderalismus bedeutet höheres Bruttoinlandsprodukt
Den „Aufschwung“ mit bekannten Instrumenten flankieren
Einige Unternehmen brauchen vielleicht mehr Anpassungsaufwand als andere; der Bundesrat will sie mit der Weiterentwicklung der bisherigen Instrumente unterstützen.
Bereits im Herbst 2020 hat er das Impulsprogramm „Innovationsfähigkeit Schweiz“ der Innosuisse lanciert und bis Ende Sommer will er die ersten Eckpfeiler des Programms „Aufschwung Tourismus“ setzen.
Im Veranstaltungsbereich bleiben die Massnahmen des „Schutzes für öffentliche Veranstaltungen“ von Juni 2021 bis April 2022 in Kraft und ermöglichen den Veranstaltern eine bessere Planungssicherheit.
Im Bereich der Arbeitslosenversicherung stehen bereits bewährte kantonale Massnahmen zur Verfügung, um Arbeitslose bei der Suche nach einer Beschäftigung wirksam zu unterstützen.
Schweizer Exportwirtschaft setzt auf Innovation
Langfristiges Belebungspotenzial erhöhen
Dank zahlreicher Vorschläge, wie der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Kapital oder der Abschaffung der Zölle auf Industrieprodukte, könnte der Aufschwung in den kommenden Jahren nachhaltig gestärkt werden.
Schliesslich will der Bundesrat die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, indem er mehr als 90 Massnahmen aus dem Aktionsplan „Digitale Schweiz“ umsetzt, zum Beispiel die Weiterentwicklung des elektronischen One-Stop-Shops „EasyGov.swiss“ für Unternehmen.