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Das neue Erbrecht in Kraft am 1. Januar 2023

Künftig können Schweizer Erben über einen größeren Teil ihres Vermögens frei verfügen, wobei das Vermögen der Kinder von drei Vierteln auf die Hälfte reduziert wird

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 beschlossen, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen.
Nach der Neuregelung des Erbrechts können Erben künftig über einen größeren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.
Das neue Erbrecht ist flexibler als das bisherige Recht. Künftig können Erben über einen größeren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.

Un bambino e una bambina sul divano
Ein Junge und ein Mädchen auf der Couch

Der Pflichtteil der Eltern wurde vollständig abgeschafft.

Kinder haben derzeit einen Anspruch auf drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil. In Zukunft wird es nur noch die Hälfte sein. Der elterliche Pflichtteil wurde in der Revision vollständig abgeschafft.
Die Rechte von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern bleiben jedoch unverändert. Wer künftig über sein Erbe nach eigenem Gutdünken verfügen will, wird durch den Pflichtteil weniger stark eingeschränkt.
Sie können freier über ihr Vermögen verfügen und damit z.B. einen faktischen Partner mehr begünstigen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Revision auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen.

L'insegna di uno studio notarile lungo una strada
Das Zeichen eines Notariats entlang einer Straße

Die Unternehmensnachfolge soll weiter erleichtert werden

Durch die Verringerung der Zahl der berechtigten Ansprüche lässt sich auch die Nachfolge von Familienunternehmen leichter regeln, was sich positiv auf die Stabilität der Unternehmen auswirkt und Arbeitsplätze sichert.
Um weitere Hindernisse bei der Unternehmensübergabe zu beseitigen, will der Bundesrat mit zusätzlichen erbrechtlichen Maßnahmen die Unternehmensnachfolge erleichtern.
Dazu hat sie im April 2019 einen separaten Entwurf in die Vernehmlassung geschickt und wird die entsprechende Botschaft voraussichtlich noch in diesem Jahr dem Parlament vorlegen.

In Svizzera la stesura di un testamento inizia dalle ultime volontà
In der Schweiz beginnt die Testamentserrichtung mit dem letzten Willen