Die Bundesregierung verstärkt den Schutz des Viehs für die Alpensaison 2022
Der Bund stellt für die Alpsaison 2022 zusätzliche finanzielle Mittel für den Schutz von Nutztieren zur Verfügung, da die Zahl der Wölfe und Wolfsrudel gestiegen ist, um Schäden an Viehbeständen zu verringern.
Viehhalter und Alpbewirtschafter haben die Möglichkeit, bei den Kantonen Gesuche um finanzielle Beiträge für Sofortmassnahmen einzureichen. Das BAFU erstattet den Kantonen dann 80 Prozent der Kosten.
Seit einigen Jahren nehmen die Wolfspopulationen und ihre Ausbreitung in der Schweiz stetig zu, so dass es vor allem im Sommer durch häufigere Kontakte zwischen Wölfen und Nutztieren zu vermehrten Schäden kommt. Um die traditionelle Alpwirtschaft zu unterstützen, hat der Bund zusätzliche Mittel in der Höhe von 5,7 Millionen Franken zur Stärkung des Nutztierschutzes bereitgestellt, um mehrere dringende Massnahmen zu finanzieren.
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Departementen und Kantonen und in Absprache mit den landwirtschaftlichen Kreisen hat das BAFU verschiedene Massnahmen definiert, wie zum Beispiel die Mitfinanzierung von Hilfspersonal, das die Hirten bei der Umsetzung von Tierschutzmassnahmen unterstützt, oder die Förderung der mobilen Aufstallung auf abgelegenen Alpweiden. Die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Alpweiden können bei den zuständigen kantonalen Stellen entsprechende Gesuche einreichen. Die Kantone prüfen die Gesuche und können beim Bund eine Rückerstattung von 80 Prozent der Kosten beantragen.
Elenco dei contributi dell’UFAM per la protezione del bestiame
Liste des contributions de l’OFEV pour les mesures de protection des troupeaux
Die vom Bund für den Alpsommer 2022 beschlossenen zusätzlichen Sofortmassnahmen ergänzen die bewährten Nutztierschutzmassnahmen (Schutzhunde und Zäune) und werden in die bestehende Vollzugshilfe zum Nutztierschutz integriert.
Um die Umsetzung des Nutztierschutzes und des Wolfsmanagements besser zu unterstützen, wird das BAFU vor der Alpsaison die Schweizerische Wolfsstrategie und die Vollzugshilfe Nutztierschutz mit weiteren Instrumenten ergänzen, beispielsweise mit einem Kriterienkatalog zur Beurteilung, welche Alpweiden mit vertretbarem Aufwand geschützt werden können. Das Parlament arbeitet derzeit an einem neuen Entwurf zur Änderung des Jagdgesetzes, der ein flexibleres Wolfsmanagement ermöglichen soll.
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Strategie Wolf Schweiz
In enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und interessierten Kreisen hat das BAFU die Schweizer Wolfsstrategie entwickelt. Sie ist eine Vollzugshilfe, die sich in erster Linie an die Vollzugsbehörden richtet und als solche unbestimmte Rechtsbegriffe aus Gesetzen und Verordnungen mit dem Ziel eines einheitlichen Vollzugs konkretisiert. Die Strategie stützt sich auf folgende Grundsätze und Ziele:
- Der Wolf ist Teil der einheimischen Fauna. Seine Rückkehr erfolgt auf natürliche Weise, da er aus eigenem Antrieb in die Schweiz einwandert;
- Der Wolf ist geschützt (Berner Konvention und LCP);
- Der Bund fördert und koordiniert die Massnahmen der Kantone zur Verhinderung von Schäden an Nutztieren (Art. 12, Abs. 5 LWP);
- der Bund beteiligt sich zu 80 Prozent an den Kosten, die durch Schäden an Nutztieren entstehen (Art. 10 VAK);
- wenn einzelne Wölfe erhebliche Schäden verursachen, können die Kantone ausnahmsweise die Erlaubnis zum Abschuss erteilen;
- Die Kantone können mit Zustimmung des BAFU eine Abschussbewilligung für Jungwölfe in Rudelgebieten erteilen, wenn diese von sich aus regelmässig und spontan in oder in der Nähe von Siedlungen umherstreifen und Aggressionen oder zu wenig Angst vor Menschen zeigen;
- die Rückkehr des Wolfes überwacht wird (KORA).
Wölfe in der Schweiz
Luchse, Wölfe und Braunbären, die im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert ausgerottet wurden, sind seither wieder in der Eidgenossenschaft heimisch geworden. Derzeit leben in der Schweiz rund 150 Wölfe und mindestens 15 Rudel, Tendenz steigend. Mit der Revision des Jagdgesetzes hatte der Bundesrat einen Plan ausgearbeitet, um die wachsenden Wolfspopulationen besser zu regulieren und so den Bedürfnissen der Bergregionen Rechnung tragen zu können. Im September 2020 wurde das revidierte Jagdgesetz in einer Volksabstimmung abgelehnt. Damit hat das Volk auch die präventive Regulierung der Wölfe ausdrücklich abgelehnt.
Um der schwierigen Situation in Regionen mit wachsenden Wolfspopulationen zu begegnen, hat der Bundesrat am 30. Juni 2021 die Jagdverordnung per 15. Juli 2021 geändert. Mit dieser Änderung wurde die Schwelle für die Entnahme von Wölfen deutlich gesenkt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für die Stärkung des Nutztierschutzes verbessert. Ein guter Nutztierschutz kann die Prädation durch Wölfe minimieren, aber nicht vollständig verhindern.
Die Entscheidung über die Entnahme einzelner Tiere, die Schäden verursachen, liegt in der Verantwortung der Kantone. Wenn sie in ein Rudel eingreifen wollen, benötigen die Kantone eine Bewilligung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).
Quelle: bafu.admin.ch